13.02.2013 Aufrufe

Prüfingenieur 31 - BVPI - Bundesvereinigung der Prüfingenieure ...

Prüfingenieur 31 - BVPI - Bundesvereinigung der Prüfingenieure ...

Prüfingenieur 31 - BVPI - Bundesvereinigung der Prüfingenieure ...

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Erfolgreiche ePaper selbst erstellen

Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.

Die in Anhang G angegebenen Materialeigenschaften<br />

und Berechnungsregeln dürfen nur für die<br />

Bemessung von Bauteilen aus den Stahlsorten<br />

1.4301, 1.4401, 1.4571,1.4003 und 1.4462 verwendet<br />

werden.<br />

Bei <strong>der</strong> Bemessung von dünnwandigen Bauteilen<br />

mit Querschnitten <strong>der</strong> Querschnittsklasse 4 sind<br />

die Regeln des Anhangs E zu beachten.<br />

Für die Bemessung von geschraubten und geschweißten<br />

Verbindungen darf alternativ zu den in<br />

EN 1993-1-2 angegebenen Regeln <strong>der</strong> Anhang D angewendet<br />

werden. Bei geschraubten Verbindungen<br />

mit kombinierter Beanspruchung aus Scher-/Lochleibung<br />

und Zug darf <strong>der</strong> Nachweis nach Anhang D mit<br />

abgemin<strong>der</strong>ten Größen für die Grenzscherkraft und<br />

die Grenzzugkraft <strong>der</strong> Schrauben geführt werden.<br />

4.2.4 EN 1994-1-2<br />

Nach EN 1994-1-2 darf <strong>der</strong> Wert für die thermische<br />

Leitfähigkeit von Beton im Bereich zwischen<br />

unterem und oberem Grenzwert festgelegt werden.<br />

Übereinstimmend mit EN 1992-1-2 gilt für Deutschland<br />

die obere Grenzfunktion.<br />

Allgemeine Rechenverfahren dürfen nur nach<br />

Abstimmung mit <strong>der</strong> Bauaufsichtsbehörde für brandschutztechnische<br />

Nachweise von Einzelbauteilen,<br />

Tragwerken und Gesamttragwerken angewendet werden.<br />

Die Nachweise sind von einem hierfür qualifizierten<br />

<strong>Prüfingenieur</strong> zu prüfen.<br />

Als Knicklänge von Verbundstützen in horizontal<br />

ausgesteiften Tragwerken gilt <strong>der</strong> 0,5-fache<br />

Wert <strong>der</strong> Systemlänge L in einem Normalgeschoss<br />

bzw. <strong>der</strong> 0,7-fache Wert im Dachgeschoss (ohne obere<br />

Einspannung <strong>der</strong> Stützen). Das vereinfachte Nachweisverfahren<br />

gilt nicht für verschiebliche Systeme.<br />

4.2.5 EN 1995-1-2<br />

Für den Reduktionsfaktor zur Ermittlung <strong>der</strong><br />

mechanischen Einwirkungen im Brandfall gilt bei<br />

Nutzlasten <strong>der</strong> Kategorie E nach DIN EN 1991-1-2<br />

<strong>der</strong> Abmin<strong>der</strong>ungsfaktor η fi = 0,7, ansonsten ist η fi =<br />

0,6 zu verwenden.<br />

Beide vereinfachte Rechenverfahren für die Ermittlung<br />

<strong>der</strong> Querschnittstragfähigkeit – die Methode<br />

mit reduziertem Querschnitt und die Methode mit reduzierten<br />

Eigenschaften – dürfen in Deutschland angewendet<br />

werden.<br />

Die informativen Anhänge A bis E mit erweiterten<br />

Nachweismöglichkeiten sollen ebenfalls für<br />

die nationale Anwendung freigegeben werden.<br />

BRANDSCHUTZ<br />

36<br />

Der <strong>Prüfingenieur</strong> Oktober 2007<br />

4.3 Weiteres Vorgehen<br />

Die Entwürfe <strong>der</strong> Nationalen Anhänge werden<br />

zur Zeit in den Arbeitsgruppen zu den einzelnen Eurocode-Teilen<br />

abgestimmt, um dann im Spiegelausschuss<br />

„Konstruktiver Brandschutz“ beraten und als<br />

Normentwürfe verabschiedet zu werden. Anschließend<br />

erfolgt eine Abstimmung mit <strong>der</strong> gemeinsamen<br />

Arbeitsgruppe „Europäische Brandschutzbemessungsnormen“<br />

<strong>der</strong> Fachkommissionen Bauaufsicht<br />

und Bautechnik <strong>der</strong> ARGEBAU. Sofern die<br />

obersten Bauaufsichtsbehörden <strong>der</strong> Län<strong>der</strong> keine gravierenden<br />

Bedenken gegen die nationalen Festlegungen<br />

haben, werden die Nationalen Anhänge als<br />

Normentwürfe zur Veröffentlichung durch das DIN<br />

freigegeben. Voraussichtlich wird es eine ausreichende<br />

Frist für Stellungnahmen interessierter Fachkreise<br />

geben. Diese sollen während <strong>der</strong> Einspruchsfrist<br />

durch Publikationen und Workshops über die Brandschutzteile<br />

<strong>der</strong> Eurocodes, <strong>der</strong>en Grundlagen und<br />

Auswirkungen <strong>der</strong> Nachweise auf das brandschutztechnische<br />

Sicherheitsniveau <strong>der</strong> Brandschutzbemessungen<br />

informiert werden.<br />

5 Zusammenfassung<br />

und Ausblick<br />

Dieser Beitrag gibt einen Einblick in die<br />

Brandschutzteile <strong>der</strong> Eurocodes, die als europäisch<br />

harmonisierte Normen verabschiedet wurden und inzwischen<br />

auch in deutscher Ausgabe als DIN EN-<br />

Normen erschienen sind. Diese Normen werden die<br />

Brandschutzpraxis verän<strong>der</strong>n, weil sie neben Nachweisen<br />

mit tabellarischen Daten, wie wir sie bisher<br />

aus <strong>der</strong> DIN 4102-4 gewohnt sind, auch vereinfachte<br />

und allgemeine Rechenverfahren regeln. Diese Verfahren<br />

können nur von qualifizierten Fachleuten angewendet<br />

werden. Da sich die rechnerischen Brandschutznachweise<br />

an den Tragwerksnachweisen für<br />

die Gebrauchslastfälle bei Normaltemperatur orientiert<br />

und zum Teil <strong>der</strong>en Ergebnisse weiter verwenden,<br />

sind die Tragwerksplaner hierfür prädestiniert.<br />

Allerdings müssen sie dazu die speziellen brandschutztechnischen<br />

und physikalischen Grundlagen<br />

beherrschen und entsprechende Erfahrung in <strong>der</strong>en<br />

Anwendung gesammelt haben.<br />

Die Nachweise mit tabellarischen Daten (in<br />

den Eurocodes 2 und 4) und die vereinfachten Rechenverfahren<br />

unter Vorgabe einer nominellen<br />

Brandbeanspruchung nach <strong>der</strong> Einheitstemperaturzeitkurve<br />

zur Erfüllung bauordnungsrechtlicher<br />

Brandschutzanfor<strong>der</strong>ungen werden in Deutschland –<br />

bis auf einige Ausnahmen – ohne Einschränkungen<br />

zugelassen. Hingegen wird es bei den sogenannten<br />

allgemeinen Rechenverfahren (d. h. numerischen Simulationsverfahren)<br />

und bei <strong>der</strong> Definition <strong>der</strong>

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!