Prüfingenieur 31 - BVPI - Bundesvereinigung der Prüfingenieure ...
Prüfingenieur 31 - BVPI - Bundesvereinigung der Prüfingenieure ...
Prüfingenieur 31 - BVPI - Bundesvereinigung der Prüfingenieure ...
Erfolgreiche ePaper selbst erstellen
Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.
Die in Anhang G angegebenen Materialeigenschaften<br />
und Berechnungsregeln dürfen nur für die<br />
Bemessung von Bauteilen aus den Stahlsorten<br />
1.4301, 1.4401, 1.4571,1.4003 und 1.4462 verwendet<br />
werden.<br />
Bei <strong>der</strong> Bemessung von dünnwandigen Bauteilen<br />
mit Querschnitten <strong>der</strong> Querschnittsklasse 4 sind<br />
die Regeln des Anhangs E zu beachten.<br />
Für die Bemessung von geschraubten und geschweißten<br />
Verbindungen darf alternativ zu den in<br />
EN 1993-1-2 angegebenen Regeln <strong>der</strong> Anhang D angewendet<br />
werden. Bei geschraubten Verbindungen<br />
mit kombinierter Beanspruchung aus Scher-/Lochleibung<br />
und Zug darf <strong>der</strong> Nachweis nach Anhang D mit<br />
abgemin<strong>der</strong>ten Größen für die Grenzscherkraft und<br />
die Grenzzugkraft <strong>der</strong> Schrauben geführt werden.<br />
4.2.4 EN 1994-1-2<br />
Nach EN 1994-1-2 darf <strong>der</strong> Wert für die thermische<br />
Leitfähigkeit von Beton im Bereich zwischen<br />
unterem und oberem Grenzwert festgelegt werden.<br />
Übereinstimmend mit EN 1992-1-2 gilt für Deutschland<br />
die obere Grenzfunktion.<br />
Allgemeine Rechenverfahren dürfen nur nach<br />
Abstimmung mit <strong>der</strong> Bauaufsichtsbehörde für brandschutztechnische<br />
Nachweise von Einzelbauteilen,<br />
Tragwerken und Gesamttragwerken angewendet werden.<br />
Die Nachweise sind von einem hierfür qualifizierten<br />
<strong>Prüfingenieur</strong> zu prüfen.<br />
Als Knicklänge von Verbundstützen in horizontal<br />
ausgesteiften Tragwerken gilt <strong>der</strong> 0,5-fache<br />
Wert <strong>der</strong> Systemlänge L in einem Normalgeschoss<br />
bzw. <strong>der</strong> 0,7-fache Wert im Dachgeschoss (ohne obere<br />
Einspannung <strong>der</strong> Stützen). Das vereinfachte Nachweisverfahren<br />
gilt nicht für verschiebliche Systeme.<br />
4.2.5 EN 1995-1-2<br />
Für den Reduktionsfaktor zur Ermittlung <strong>der</strong><br />
mechanischen Einwirkungen im Brandfall gilt bei<br />
Nutzlasten <strong>der</strong> Kategorie E nach DIN EN 1991-1-2<br />
<strong>der</strong> Abmin<strong>der</strong>ungsfaktor η fi = 0,7, ansonsten ist η fi =<br />
0,6 zu verwenden.<br />
Beide vereinfachte Rechenverfahren für die Ermittlung<br />
<strong>der</strong> Querschnittstragfähigkeit – die Methode<br />
mit reduziertem Querschnitt und die Methode mit reduzierten<br />
Eigenschaften – dürfen in Deutschland angewendet<br />
werden.<br />
Die informativen Anhänge A bis E mit erweiterten<br />
Nachweismöglichkeiten sollen ebenfalls für<br />
die nationale Anwendung freigegeben werden.<br />
BRANDSCHUTZ<br />
36<br />
Der <strong>Prüfingenieur</strong> Oktober 2007<br />
4.3 Weiteres Vorgehen<br />
Die Entwürfe <strong>der</strong> Nationalen Anhänge werden<br />
zur Zeit in den Arbeitsgruppen zu den einzelnen Eurocode-Teilen<br />
abgestimmt, um dann im Spiegelausschuss<br />
„Konstruktiver Brandschutz“ beraten und als<br />
Normentwürfe verabschiedet zu werden. Anschließend<br />
erfolgt eine Abstimmung mit <strong>der</strong> gemeinsamen<br />
Arbeitsgruppe „Europäische Brandschutzbemessungsnormen“<br />
<strong>der</strong> Fachkommissionen Bauaufsicht<br />
und Bautechnik <strong>der</strong> ARGEBAU. Sofern die<br />
obersten Bauaufsichtsbehörden <strong>der</strong> Län<strong>der</strong> keine gravierenden<br />
Bedenken gegen die nationalen Festlegungen<br />
haben, werden die Nationalen Anhänge als<br />
Normentwürfe zur Veröffentlichung durch das DIN<br />
freigegeben. Voraussichtlich wird es eine ausreichende<br />
Frist für Stellungnahmen interessierter Fachkreise<br />
geben. Diese sollen während <strong>der</strong> Einspruchsfrist<br />
durch Publikationen und Workshops über die Brandschutzteile<br />
<strong>der</strong> Eurocodes, <strong>der</strong>en Grundlagen und<br />
Auswirkungen <strong>der</strong> Nachweise auf das brandschutztechnische<br />
Sicherheitsniveau <strong>der</strong> Brandschutzbemessungen<br />
informiert werden.<br />
5 Zusammenfassung<br />
und Ausblick<br />
Dieser Beitrag gibt einen Einblick in die<br />
Brandschutzteile <strong>der</strong> Eurocodes, die als europäisch<br />
harmonisierte Normen verabschiedet wurden und inzwischen<br />
auch in deutscher Ausgabe als DIN EN-<br />
Normen erschienen sind. Diese Normen werden die<br />
Brandschutzpraxis verän<strong>der</strong>n, weil sie neben Nachweisen<br />
mit tabellarischen Daten, wie wir sie bisher<br />
aus <strong>der</strong> DIN 4102-4 gewohnt sind, auch vereinfachte<br />
und allgemeine Rechenverfahren regeln. Diese Verfahren<br />
können nur von qualifizierten Fachleuten angewendet<br />
werden. Da sich die rechnerischen Brandschutznachweise<br />
an den Tragwerksnachweisen für<br />
die Gebrauchslastfälle bei Normaltemperatur orientiert<br />
und zum Teil <strong>der</strong>en Ergebnisse weiter verwenden,<br />
sind die Tragwerksplaner hierfür prädestiniert.<br />
Allerdings müssen sie dazu die speziellen brandschutztechnischen<br />
und physikalischen Grundlagen<br />
beherrschen und entsprechende Erfahrung in <strong>der</strong>en<br />
Anwendung gesammelt haben.<br />
Die Nachweise mit tabellarischen Daten (in<br />
den Eurocodes 2 und 4) und die vereinfachten Rechenverfahren<br />
unter Vorgabe einer nominellen<br />
Brandbeanspruchung nach <strong>der</strong> Einheitstemperaturzeitkurve<br />
zur Erfüllung bauordnungsrechtlicher<br />
Brandschutzanfor<strong>der</strong>ungen werden in Deutschland –<br />
bis auf einige Ausnahmen – ohne Einschränkungen<br />
zugelassen. Hingegen wird es bei den sogenannten<br />
allgemeinen Rechenverfahren (d. h. numerischen Simulationsverfahren)<br />
und bei <strong>der</strong> Definition <strong>der</strong>