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Prüfingenieur 31 - BVPI - Bundesvereinigung der Prüfingenieure ...

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Der Spannungsverlauf ist aber auch stark von<br />

den Freiheitsgraden <strong>der</strong> Auflagerung abhängig. So<br />

bringen starre Punkthalter bei Verformung des Systems<br />

zusätzlich Biege- und Torsionsbeanspruchungen<br />

in die Scheibe. Gelenkige Punkthalter hingegen<br />

minimieren diese Zwängungsbeanspruchung <strong>der</strong><br />

Scheibe – umso mehr, desto geringer <strong>der</strong> Abstand des<br />

Punkthaltergelenkes von <strong>der</strong> Mittelfläche <strong>der</strong> Glasscheibe<br />

ist.<br />

Eine zusätzliche Anordnung von festen und<br />

verschieblichen Lagern in Scheibenebene ermöglicht<br />

in dieser Ebene eine statisch bestimmte Lagerung.<br />

Dies führt zudem zu einer besseren Ausnutzung <strong>der</strong><br />

Tragfähigkeit <strong>der</strong> Glasscheibe, da nicht mehr die hohen<br />

Spannungskonzentrationen am Bohrloch bemessungsmaßgebend<br />

sind. Nicht immer lässt sich jedoch<br />

eine theoretisch statisch bestimmte Lagerung in <strong>der</strong><br />

Baupraxis umsetzen, so dass neuere allgemeine bauaufsichtliche<br />

Zulassungen (abZ) den Ansatz von<br />

Zwangsbeanspruchungen bei <strong>der</strong> Berechnung und<br />

Bemessung for<strong>der</strong>n.<br />

Auch die Beschaffenheit <strong>der</strong> Glasbohrung und<br />

die gewählten Zwischenschichtmaterialien haben einen<br />

Einfluss auf den Spannungsverlauf. So sollte die<br />

Bohrung, ebenso wie die Glaskanten einer Scheibe,<br />

nachträglich bearbeitet werden, um eine höhere<br />

Oberflächengüte an dieser Stelle zu erhalten [5], [6].<br />

3 Regelwerke<br />

3.1 Bauprodukte<br />

Im Hinblick auf Bauprodukte aus Glas stellt<br />

sich für den Hersteller, den Verarbeiter und den planenden<br />

Ingenieur, bei <strong>der</strong> Fülle <strong>der</strong> zur Verfügung<br />

stehenden Verglasungen, die Frage des Nachweises<br />

<strong>der</strong> Verwendbarkeit. Darüber hinaus ist die Fachbauleitung<br />

bei <strong>der</strong> Dokumentation <strong>der</strong> Konformitäts- und<br />

Übereinstimmungsnachweise, <strong>der</strong> Überprüfung von<br />

vorgeschriebenen Kennzeichnungen auf <strong>der</strong> Verglasung<br />

sowie <strong>der</strong> Sicherstellung des korrekten Einbaus<br />

<strong>der</strong> Verglasung gefor<strong>der</strong>t. Nachfolgend sollen die<br />

<strong>der</strong>zeit zur Verfügung stehenden Bauprodukte in die<br />

bestehenden baurechtlichen Rahmenbedingungen<br />

eingeordnet werden [8].<br />

Die Musterbauordnung (MBO) [9] und <strong>der</strong>en<br />

Umsetzung in die Landesbauordnungen (LBO) regeln<br />

den Umgang mit Bauprodukten sowie Bauarten<br />

aufgrund <strong>der</strong> zu erreichenden Schutzziele. Bauprodukte<br />

und Bauarten lassen sich daraufhin in geregelte,<br />

nicht geregelte o<strong>der</strong> sonstige unterscheiden. In<br />

Abstimmung mit den Bundeslän<strong>der</strong>n und in Übereinstimmung<br />

mit dem Bauproduktengesetz (BauPG)<br />

KONSTRUKTIVER GLASBAU<br />

41<br />

Der <strong>Prüfingenieur</strong> Oktober 2007<br />

[10] und <strong>der</strong> Bauproduktenrichtlinie [11], [12], [13]<br />

werden vom Deutschen Institut für Bautechnik<br />

(DIBt) die Bauregellisten (BRL) A und B sowie die<br />

Liste C [14], [15] geführt. Diese enthalten öffentlichrechtliche<br />

Bestimmungen zu den Anfor<strong>der</strong>ungen an<br />

Bauprodukte und Bauarten.<br />

Darüber hinaus setzen die Bundeslän<strong>der</strong> in <strong>der</strong><br />

Regel die Muster-Liste <strong>der</strong> Technischen Baubestimmungen<br />

(MLTB) [16] in die Liste <strong>der</strong> Technischen<br />

Baubestimmungen (LTB) um. Hierin enthalten sind<br />

die Anfor<strong>der</strong>ungen für die Verwendung von Bauprodukten<br />

sowie Regeln für die Planung, Bemessung<br />

und Konstruktion baulicher Anlagen und ihrer Teile.<br />

Die Umsetzung <strong>der</strong> MLTB in den einzelnen Bundes-<br />

Abb. 2: Detail <strong>der</strong> punktförmig gelagerten Verglasung am<br />

Kulturspeicher Würzburg,<br />

Architekten: Brückner & Brückner.<br />

© Institut für Baukonstruktion, Technische Universität<br />

Dresden<br />

län<strong>der</strong>n kann zeitlich variieren. Dies kann im Bereich<br />

des Konstruktiven Glasbaus zu unterschiedlicher baurechtlicher<br />

Lage führen.<br />

Derzeit findet im Bereich <strong>der</strong> geregelten Bauprodukte<br />

aus Glas <strong>der</strong> Übergang von <strong>der</strong> nationalen<br />

Normung hin zur Europäischen Normung statt. Die in<br />

BRL B bekannt gemachten harmonisierten Europäischen<br />

Normen (hEN) regeln den Nachweis <strong>der</strong><br />

Brauchbarkeit nach dem BauPG für das jeweilige<br />

Bauprodukt und die Art des Konformitätsnachweises.<br />

Dieser erfolgt durch den Hersteller und je nach<br />

zutreffendem System mit Hilfe anerkannter Stellen.<br />

Die Kennzeichnung <strong>der</strong> Konformität des Bauproduktes<br />

mit <strong>der</strong> zutreffenden hEN und <strong>der</strong> BRL B erfolgt<br />

mittels CE-Zeichen. Allerdings müssen Anwendungsnormen<br />

o<strong>der</strong> Anwendungsregeln in <strong>der</strong> LTB<br />

o<strong>der</strong> allgemein anerkannte Regeln <strong>der</strong> Technik für<br />

diese Bauprodukte existieren. Sind solche nicht vorhanden,<br />

wird die Verwendung dieser Bauprodukte als<br />

nicht geregelte Bauart gehandhabt. Der alleinige

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