Prüfingenieur 31 - BVPI - Bundesvereinigung der Prüfingenieure ...
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Der Spannungsverlauf ist aber auch stark von<br />
den Freiheitsgraden <strong>der</strong> Auflagerung abhängig. So<br />
bringen starre Punkthalter bei Verformung des Systems<br />
zusätzlich Biege- und Torsionsbeanspruchungen<br />
in die Scheibe. Gelenkige Punkthalter hingegen<br />
minimieren diese Zwängungsbeanspruchung <strong>der</strong><br />
Scheibe – umso mehr, desto geringer <strong>der</strong> Abstand des<br />
Punkthaltergelenkes von <strong>der</strong> Mittelfläche <strong>der</strong> Glasscheibe<br />
ist.<br />
Eine zusätzliche Anordnung von festen und<br />
verschieblichen Lagern in Scheibenebene ermöglicht<br />
in dieser Ebene eine statisch bestimmte Lagerung.<br />
Dies führt zudem zu einer besseren Ausnutzung <strong>der</strong><br />
Tragfähigkeit <strong>der</strong> Glasscheibe, da nicht mehr die hohen<br />
Spannungskonzentrationen am Bohrloch bemessungsmaßgebend<br />
sind. Nicht immer lässt sich jedoch<br />
eine theoretisch statisch bestimmte Lagerung in <strong>der</strong><br />
Baupraxis umsetzen, so dass neuere allgemeine bauaufsichtliche<br />
Zulassungen (abZ) den Ansatz von<br />
Zwangsbeanspruchungen bei <strong>der</strong> Berechnung und<br />
Bemessung for<strong>der</strong>n.<br />
Auch die Beschaffenheit <strong>der</strong> Glasbohrung und<br />
die gewählten Zwischenschichtmaterialien haben einen<br />
Einfluss auf den Spannungsverlauf. So sollte die<br />
Bohrung, ebenso wie die Glaskanten einer Scheibe,<br />
nachträglich bearbeitet werden, um eine höhere<br />
Oberflächengüte an dieser Stelle zu erhalten [5], [6].<br />
3 Regelwerke<br />
3.1 Bauprodukte<br />
Im Hinblick auf Bauprodukte aus Glas stellt<br />
sich für den Hersteller, den Verarbeiter und den planenden<br />
Ingenieur, bei <strong>der</strong> Fülle <strong>der</strong> zur Verfügung<br />
stehenden Verglasungen, die Frage des Nachweises<br />
<strong>der</strong> Verwendbarkeit. Darüber hinaus ist die Fachbauleitung<br />
bei <strong>der</strong> Dokumentation <strong>der</strong> Konformitäts- und<br />
Übereinstimmungsnachweise, <strong>der</strong> Überprüfung von<br />
vorgeschriebenen Kennzeichnungen auf <strong>der</strong> Verglasung<br />
sowie <strong>der</strong> Sicherstellung des korrekten Einbaus<br />
<strong>der</strong> Verglasung gefor<strong>der</strong>t. Nachfolgend sollen die<br />
<strong>der</strong>zeit zur Verfügung stehenden Bauprodukte in die<br />
bestehenden baurechtlichen Rahmenbedingungen<br />
eingeordnet werden [8].<br />
Die Musterbauordnung (MBO) [9] und <strong>der</strong>en<br />
Umsetzung in die Landesbauordnungen (LBO) regeln<br />
den Umgang mit Bauprodukten sowie Bauarten<br />
aufgrund <strong>der</strong> zu erreichenden Schutzziele. Bauprodukte<br />
und Bauarten lassen sich daraufhin in geregelte,<br />
nicht geregelte o<strong>der</strong> sonstige unterscheiden. In<br />
Abstimmung mit den Bundeslän<strong>der</strong>n und in Übereinstimmung<br />
mit dem Bauproduktengesetz (BauPG)<br />
KONSTRUKTIVER GLASBAU<br />
41<br />
Der <strong>Prüfingenieur</strong> Oktober 2007<br />
[10] und <strong>der</strong> Bauproduktenrichtlinie [11], [12], [13]<br />
werden vom Deutschen Institut für Bautechnik<br />
(DIBt) die Bauregellisten (BRL) A und B sowie die<br />
Liste C [14], [15] geführt. Diese enthalten öffentlichrechtliche<br />
Bestimmungen zu den Anfor<strong>der</strong>ungen an<br />
Bauprodukte und Bauarten.<br />
Darüber hinaus setzen die Bundeslän<strong>der</strong> in <strong>der</strong><br />
Regel die Muster-Liste <strong>der</strong> Technischen Baubestimmungen<br />
(MLTB) [16] in die Liste <strong>der</strong> Technischen<br />
Baubestimmungen (LTB) um. Hierin enthalten sind<br />
die Anfor<strong>der</strong>ungen für die Verwendung von Bauprodukten<br />
sowie Regeln für die Planung, Bemessung<br />
und Konstruktion baulicher Anlagen und ihrer Teile.<br />
Die Umsetzung <strong>der</strong> MLTB in den einzelnen Bundes-<br />
Abb. 2: Detail <strong>der</strong> punktförmig gelagerten Verglasung am<br />
Kulturspeicher Würzburg,<br />
Architekten: Brückner & Brückner.<br />
© Institut für Baukonstruktion, Technische Universität<br />
Dresden<br />
län<strong>der</strong>n kann zeitlich variieren. Dies kann im Bereich<br />
des Konstruktiven Glasbaus zu unterschiedlicher baurechtlicher<br />
Lage führen.<br />
Derzeit findet im Bereich <strong>der</strong> geregelten Bauprodukte<br />
aus Glas <strong>der</strong> Übergang von <strong>der</strong> nationalen<br />
Normung hin zur Europäischen Normung statt. Die in<br />
BRL B bekannt gemachten harmonisierten Europäischen<br />
Normen (hEN) regeln den Nachweis <strong>der</strong><br />
Brauchbarkeit nach dem BauPG für das jeweilige<br />
Bauprodukt und die Art des Konformitätsnachweises.<br />
Dieser erfolgt durch den Hersteller und je nach<br />
zutreffendem System mit Hilfe anerkannter Stellen.<br />
Die Kennzeichnung <strong>der</strong> Konformität des Bauproduktes<br />
mit <strong>der</strong> zutreffenden hEN und <strong>der</strong> BRL B erfolgt<br />
mittels CE-Zeichen. Allerdings müssen Anwendungsnormen<br />
o<strong>der</strong> Anwendungsregeln in <strong>der</strong> LTB<br />
o<strong>der</strong> allgemein anerkannte Regeln <strong>der</strong> Technik für<br />
diese Bauprodukte existieren. Sind solche nicht vorhanden,<br />
wird die Verwendung dieser Bauprodukte als<br />
nicht geregelte Bauart gehandhabt. Der alleinige