Prüfingenieur 31 - BVPI - Bundesvereinigung der Prüfingenieure ...
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wurden in Arbeitsgruppen des DIN-Spiegelausschusses<br />
„Konstruktiver Brandschutz“ beraten. Auf dieser<br />
Grundlage wurden Entwürfe für die Nationalen Anhänge<br />
erarbeitet. Im Folgenden werden die Vorschläge<br />
für die nationalen Festlegungen zusammenfassend<br />
dargestellt.<br />
4.2 Vorschläge für die Nationalen Anhänge<br />
4.2.1 EN 1991-1-2<br />
Bei brandschutztechnischen Nachweisen für<br />
Tragwerke im Hochbau ist grundsätzlich die Einheitstemperaturzeitkurve<br />
anzuwenden. Die Anfor<strong>der</strong>ungen<br />
an die zu berücksichtigende Branddauer werden<br />
in <strong>der</strong> anzuwendenden Landesbauordnung und hierzu<br />
erlassenen Verordnungen o<strong>der</strong> Richtlinien vorgegeben.<br />
Zum Nachweis des Raumabschlusses bei<br />
nichttragenden Außenwänden und aufgesetzten Brüstungen<br />
darf als Brandbeanspruchung von außen die<br />
Außenbrandkurve (abgemin<strong>der</strong>te ETK) angesetzt<br />
werden. Für die Innenseite <strong>der</strong> Bauteile gilt die Einheitstemperaturzeitkurve.<br />
Für Tragwerksteile von Hochbauten, die ganz<br />
vor <strong>der</strong> Fassade des Gebäudes liegen, darf ebenfalls<br />
die Außenbrandkurve angesetzt werden, sofern nicht<br />
die thermischen Einwirkungen nach Anhang B ermittelt<br />
werden.<br />
Naturbrandmodelle dürfen im Einzelfall mit<br />
Zustimmung <strong>der</strong> Bauaufsichtsbehörde angewendet<br />
werden. Die Nachweise sind durch einen hierfür qualifizierten<br />
<strong>Prüfingenieur</strong> bzw. Prüfsachverständigen<br />
(nach Landesrecht) zu prüfen.<br />
Ein vereinfachtes Naturbrandmodell für Raumbrände<br />
im Hochbau, das im informativen Anhang A<br />
beschrieben ist, darf in Deutschland nicht angewendet<br />
werden. Statt dessen kann ein im Anhang 1 zum<br />
Nationalen Anhang beschriebenes vereinfachtes Verfahren<br />
zur Ermittlung von Naturbrandkurven herangezogen<br />
werden.<br />
Die Erwärmungsbedingungen von Bauteilen<br />
im Einflussbereich eines lokal begrenzten Brandes<br />
dürfen mit dem im informativen Anhang C gegebenen<br />
Verfahren berechnet werden.<br />
Für die Anwendung allgemeiner Brandmodelle<br />
werden im informativen Anhang E Angaben zu<br />
Brandlasten und Energiefreisetzungsraten gemacht,<br />
die in Deutschland nicht angewendet werden dürfen.<br />
Die erfor<strong>der</strong>lichen Eingangsdaten werden in Anhang<br />
1 zum Nationalen Anhang in Verbindung mit einem<br />
übergreifenden Sicherheitskonzept für die Brandschutznachweise<br />
neu festgelegt.<br />
BRANDSCHUTZ<br />
35<br />
Der <strong>Prüfingenieur</strong> Oktober 2007<br />
4.2.2 EN 1992-1-2<br />
Nach EN 1992-1-2 darf <strong>der</strong> Wert für die thermische<br />
Leitfähigkeit von Beton im Bereich zwischen<br />
unterem und oberem Grenzwert festgelegt werden.<br />
Für Deutschland gilt die obere Grenzfunktion.<br />
Allgemeine Rechenverfahren dürfen nur in<br />
Abstimmung mit <strong>der</strong> Bauaufsichtsbehörde für brandschutztechnische<br />
Nachweise von Einzelbauteilen,<br />
Tragwerken und Gesamttragwerken angewendet werden.<br />
Die Nachweise sind von einem hierfür qualifizierten<br />
<strong>Prüfingenieur</strong> zu prüfen.<br />
Für den Reduktionsfaktor zur Ermittlung <strong>der</strong><br />
mechanischen Einwirkungen im Brandfall gilt η fi =<br />
0,7.<br />
Bei Durchlaufplatten muss die Stützbewehrung<br />
an je<strong>der</strong> Stelle gegenüber <strong>der</strong> nach EN 1992-1-<br />
1 erfor<strong>der</strong>lichen Stützbewehrung um 0,15 l verlängert<br />
werden, wobei l die Stützweite des angrenzenden<br />
größeren Feldes ist.<br />
Die Regelungen für Bauteile aus hochfestem<br />
Beton werden zum Teil außer Kraft gesetzt, da sie<br />
nicht mit Erkenntnissen aus experimentellen und<br />
theoretischen Untersuchungen übereinstimmen.<br />
Die in den informativen Anhängen beschriebenen<br />
alternativen Nachweisverfahren dürfen zum Teil<br />
in Deutschland nicht angewendet werden, da sie nationalen<br />
Erkenntnissen und Erfahrungen wi<strong>der</strong>sprechen.<br />
Die sogen. Zone-Methode für Querschnitte mit<br />
Biegung und Längskraft nach Anhang B sowie das<br />
vereinfachte Rechenverfahren nach Anhang E für<br />
biegebeanspruchte Balken und Platten dürfen ohne<br />
Einschränkung angewendet werden.<br />
4.2.3 EN 1993-1-2<br />
Erweiterte Berechnungsverfahren dürfen nur<br />
im Einzelfall mit Zustimmung <strong>der</strong> Bauaufsichtsbehörde<br />
angewendet werden und nur dann, wenn<br />
durch Validierungsberechnungen die richtige Erfassung<br />
<strong>der</strong> folgenden Punkte nachgewiesen wird:<br />
■ die maßgebende Versagensart des Tragwerkes,<br />
■ das temperaturabhängige Verhalten von Baustoffen<br />
und Bauteilen und<br />
■ die thermischen Dehnungen und Verformungen.<br />
Vereinfachend darf angenommen werden, dass<br />
ein Bauteil mit einem Querschnitt <strong>der</strong> Querschnittsklasse<br />
4 seine lastabtragende Funktion zum Zeitpunkt<br />
t eines gegebenen Brandes erfüllt, wenn die Stahltemperatur<br />
Θ a an keiner Stelle des Querschnitts den<br />
Wert Θ crit = 350 °C erreicht.