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Prüfingenieur 31 - BVPI - Bundesvereinigung der Prüfingenieure ...

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wurden in Arbeitsgruppen des DIN-Spiegelausschusses<br />

„Konstruktiver Brandschutz“ beraten. Auf dieser<br />

Grundlage wurden Entwürfe für die Nationalen Anhänge<br />

erarbeitet. Im Folgenden werden die Vorschläge<br />

für die nationalen Festlegungen zusammenfassend<br />

dargestellt.<br />

4.2 Vorschläge für die Nationalen Anhänge<br />

4.2.1 EN 1991-1-2<br />

Bei brandschutztechnischen Nachweisen für<br />

Tragwerke im Hochbau ist grundsätzlich die Einheitstemperaturzeitkurve<br />

anzuwenden. Die Anfor<strong>der</strong>ungen<br />

an die zu berücksichtigende Branddauer werden<br />

in <strong>der</strong> anzuwendenden Landesbauordnung und hierzu<br />

erlassenen Verordnungen o<strong>der</strong> Richtlinien vorgegeben.<br />

Zum Nachweis des Raumabschlusses bei<br />

nichttragenden Außenwänden und aufgesetzten Brüstungen<br />

darf als Brandbeanspruchung von außen die<br />

Außenbrandkurve (abgemin<strong>der</strong>te ETK) angesetzt<br />

werden. Für die Innenseite <strong>der</strong> Bauteile gilt die Einheitstemperaturzeitkurve.<br />

Für Tragwerksteile von Hochbauten, die ganz<br />

vor <strong>der</strong> Fassade des Gebäudes liegen, darf ebenfalls<br />

die Außenbrandkurve angesetzt werden, sofern nicht<br />

die thermischen Einwirkungen nach Anhang B ermittelt<br />

werden.<br />

Naturbrandmodelle dürfen im Einzelfall mit<br />

Zustimmung <strong>der</strong> Bauaufsichtsbehörde angewendet<br />

werden. Die Nachweise sind durch einen hierfür qualifizierten<br />

<strong>Prüfingenieur</strong> bzw. Prüfsachverständigen<br />

(nach Landesrecht) zu prüfen.<br />

Ein vereinfachtes Naturbrandmodell für Raumbrände<br />

im Hochbau, das im informativen Anhang A<br />

beschrieben ist, darf in Deutschland nicht angewendet<br />

werden. Statt dessen kann ein im Anhang 1 zum<br />

Nationalen Anhang beschriebenes vereinfachtes Verfahren<br />

zur Ermittlung von Naturbrandkurven herangezogen<br />

werden.<br />

Die Erwärmungsbedingungen von Bauteilen<br />

im Einflussbereich eines lokal begrenzten Brandes<br />

dürfen mit dem im informativen Anhang C gegebenen<br />

Verfahren berechnet werden.<br />

Für die Anwendung allgemeiner Brandmodelle<br />

werden im informativen Anhang E Angaben zu<br />

Brandlasten und Energiefreisetzungsraten gemacht,<br />

die in Deutschland nicht angewendet werden dürfen.<br />

Die erfor<strong>der</strong>lichen Eingangsdaten werden in Anhang<br />

1 zum Nationalen Anhang in Verbindung mit einem<br />

übergreifenden Sicherheitskonzept für die Brandschutznachweise<br />

neu festgelegt.<br />

BRANDSCHUTZ<br />

35<br />

Der <strong>Prüfingenieur</strong> Oktober 2007<br />

4.2.2 EN 1992-1-2<br />

Nach EN 1992-1-2 darf <strong>der</strong> Wert für die thermische<br />

Leitfähigkeit von Beton im Bereich zwischen<br />

unterem und oberem Grenzwert festgelegt werden.<br />

Für Deutschland gilt die obere Grenzfunktion.<br />

Allgemeine Rechenverfahren dürfen nur in<br />

Abstimmung mit <strong>der</strong> Bauaufsichtsbehörde für brandschutztechnische<br />

Nachweise von Einzelbauteilen,<br />

Tragwerken und Gesamttragwerken angewendet werden.<br />

Die Nachweise sind von einem hierfür qualifizierten<br />

<strong>Prüfingenieur</strong> zu prüfen.<br />

Für den Reduktionsfaktor zur Ermittlung <strong>der</strong><br />

mechanischen Einwirkungen im Brandfall gilt η fi =<br />

0,7.<br />

Bei Durchlaufplatten muss die Stützbewehrung<br />

an je<strong>der</strong> Stelle gegenüber <strong>der</strong> nach EN 1992-1-<br />

1 erfor<strong>der</strong>lichen Stützbewehrung um 0,15 l verlängert<br />

werden, wobei l die Stützweite des angrenzenden<br />

größeren Feldes ist.<br />

Die Regelungen für Bauteile aus hochfestem<br />

Beton werden zum Teil außer Kraft gesetzt, da sie<br />

nicht mit Erkenntnissen aus experimentellen und<br />

theoretischen Untersuchungen übereinstimmen.<br />

Die in den informativen Anhängen beschriebenen<br />

alternativen Nachweisverfahren dürfen zum Teil<br />

in Deutschland nicht angewendet werden, da sie nationalen<br />

Erkenntnissen und Erfahrungen wi<strong>der</strong>sprechen.<br />

Die sogen. Zone-Methode für Querschnitte mit<br />

Biegung und Längskraft nach Anhang B sowie das<br />

vereinfachte Rechenverfahren nach Anhang E für<br />

biegebeanspruchte Balken und Platten dürfen ohne<br />

Einschränkung angewendet werden.<br />

4.2.3 EN 1993-1-2<br />

Erweiterte Berechnungsverfahren dürfen nur<br />

im Einzelfall mit Zustimmung <strong>der</strong> Bauaufsichtsbehörde<br />

angewendet werden und nur dann, wenn<br />

durch Validierungsberechnungen die richtige Erfassung<br />

<strong>der</strong> folgenden Punkte nachgewiesen wird:<br />

■ die maßgebende Versagensart des Tragwerkes,<br />

■ das temperaturabhängige Verhalten von Baustoffen<br />

und Bauteilen und<br />

■ die thermischen Dehnungen und Verformungen.<br />

Vereinfachend darf angenommen werden, dass<br />

ein Bauteil mit einem Querschnitt <strong>der</strong> Querschnittsklasse<br />

4 seine lastabtragende Funktion zum Zeitpunkt<br />

t eines gegebenen Brandes erfüllt, wenn die Stahltemperatur<br />

Θ a an keiner Stelle des Querschnitts den<br />

Wert Θ crit = 350 °C erreicht.

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