Prüfingenieur 31 - BVPI - Bundesvereinigung der Prüfingenieure ...
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EDITORIAL<br />
Der <strong>Prüfingenieur</strong>: eventuell<br />
doch ein „Auslaufmodell“?<br />
Seit 1994 müssen wir <strong>Prüfingenieur</strong>e<br />
mit ansehen, wie das bewährte System<br />
<strong>der</strong> bautechnischen Prüfung in<br />
Deutschland verän<strong>der</strong>t und dabei allmählich<br />
demontiert wird. Das Schlimme daran<br />
ist, dass dies nicht etwa auf Drängen <strong>der</strong><br />
am Bau Beteiligten geschieht, son<strong>der</strong>n<br />
dass es die Verwaltungen sind, die diese<br />
Entwicklung vorantreiben.<br />
Der Grund dafür sind die auf so<br />
genannte Entstaatlichung und Deregulierung<br />
gerichteten Vorgaben <strong>der</strong> Politik, die<br />
auch an <strong>der</strong> einheitlichen Tendenz <strong>der</strong> Verän<strong>der</strong>ungen<br />
im Bauordnungsrecht <strong>der</strong><br />
Län<strong>der</strong> wie<strong>der</strong>zuerkennen sind.<br />
Im Gegensatz dazu liegen die Vorstellungen<br />
<strong>der</strong> Län<strong>der</strong>, wie weit man dabei<br />
gehen soll, glücklicherweise nicht so eng<br />
beieinan<strong>der</strong>. In Anbetracht <strong>der</strong> allgemein<br />
bekannten und nach wie vor begründeten<br />
Zweifel daran, dass <strong>der</strong> privatrechtlich beauftragte<br />
Prüfsachverständige im Vergleich<br />
mit dem hoheitlich tätigen <strong>Prüfingenieur</strong><br />
tatsächlich die bessere Lösung sei,<br />
hat die Mehrzahl <strong>der</strong> Län<strong>der</strong> bisher den<br />
<strong>Prüfingenieur</strong> für Baustatik behalten.<br />
Mit <strong>der</strong> Einführung des Prüfsachverständigen ist also<br />
genau das Gegenteil von einer durchaus wünschenswerten<br />
Vereinheitlichung des Bauordnungsrechts herbeigeführt worden,<br />
weil sich das Sachverständigenmodell nicht durchsetzen<br />
konnte. Naheliegend wäre eine Korrektur durch die Rückkehr<br />
zum <strong>Prüfingenieur</strong> für Baustatik wie in Sachsen-Anhalt, was<br />
natürlich mit den politischen Vorgaben grundsätzlich unvereinbar<br />
ist und deshalb nur schwer durchsetzbar sein dürfte.<br />
Die seit Jahren bestehende Koexistenz von <strong>Prüfingenieur</strong>en<br />
und Prüfsachverständigen stellte bislang für die <strong>BVPI</strong><br />
kein echtes Problem dar und mit <strong>der</strong> am 6. September 2007<br />
verabschiedeten Stellungnahme hat sich <strong>der</strong> Erweiterte Bundesvorstand<br />
auch gegenüber den Fachkommissionen Bauaufsicht<br />
und Bautechnik dahingehend positioniert, dass nach<br />
Auffassung <strong>der</strong> <strong>BVPI</strong> durchaus auch die bauaufsichtlichen<br />
Prüfungen <strong>der</strong> Sachverständigen als hoheitliche Tätigkeiten<br />
angesehen werden können.<br />
Spätestens seit unserer Arbeitstagung in Weimar wissen<br />
wir aber, dass die Fachkommissionen gerade dazu eine<br />
ganz an<strong>der</strong>e Meinung haben und im Zusammenhang mit<br />
Prüfsachverständigen jegliche hoheitliche Betätigung kategorisch<br />
ausschließen. Darüberhinaus zweifelt offenbar die<br />
Mehrheit <strong>der</strong> in den Kommissionen vertretenen Län<strong>der</strong> auch<br />
hinsichtlich <strong>der</strong> <strong>Prüfingenieur</strong>e daran, ob diese im gemeinschaftsrechtlichen<br />
Sinne tatsächlich öffentliche Gewalt ausüben,<br />
und geht deshalb davon aus, dass <strong>Prüfingenieur</strong>e ebenso<br />
Peter Otte<br />
Diplom-Ingenieur; Vizepräsident<br />
<strong>der</strong> <strong>Bundesvereinigung</strong> <strong>der</strong> <strong>Prüfingenieur</strong>e<br />
für Bautechnik (<strong>BVPI</strong>);<br />
Präsident <strong>der</strong> Ingenieurkammer<br />
Mecklenburg-Vorpommern<br />
3<br />
Der <strong>Prüfingenieur</strong> Oktober 2007<br />
wie Prüfsachverständige in den Anwendungsbereich<br />
<strong>der</strong> Dienstleistungsrichtlinie<br />
fallen. Beide Fachkommissionen haben sich<br />
damit klar gegen eine Rückkehr zum <strong>Prüfingenieur</strong><br />
und zugegebenermaßen für eine im<br />
Hinblick auf die zu erwartenden Wi<strong>der</strong>stände<br />
wesentlich elegantere Vorgehensweise<br />
entschieden: Über die anstehende Umsetzung<br />
<strong>der</strong> Dienstleistungsrichtlinie ist natürlich<br />
auch eine Vereinheitlichung <strong>der</strong> bautechnischen<br />
Prüfung zu erreichen, allerdings<br />
auf entgegengesetztem Wege.<br />
Uns als <strong>BVPI</strong> wird es nicht leichtfallen,<br />
dagegen anzugehen, weil wir natürlich<br />
für eine Gleichbehandlung unserer Mitglie<strong>der</strong><br />
eintreten werden.<br />
Nachdem in Berlin und Brandenburg<br />
die Beschränkungen <strong>der</strong> Anerkennung<br />
als <strong>Prüfingenieur</strong> bzw. als Prüfsachverständiger<br />
auf nur eine Nie<strong>der</strong>lassung bereits abgeschafft<br />
worden sind, müssen wir außerdem<br />
befürchten, dass es mit <strong>der</strong> in Weimar<br />
verkündeten Geschlossenheit <strong>der</strong> Fachkommissionen<br />
hinsichtlich <strong>der</strong> Beibehaltung <strong>der</strong><br />
bautechnischen Prüfung durch beson<strong>der</strong>s<br />
qualifizierte Bauingenieure nicht sehr weit<br />
her sein dürfte. Am Beispiel des Prüfsachverständigen haben<br />
wir sehen können, welche Folgen Verän<strong>der</strong>ungen im Bauordnungsrecht<br />
eines Bundeslandes auch nach Jahren für alle an<strong>der</strong>en<br />
noch haben können.<br />
An<strong>der</strong>erseits haben unsere fö<strong>der</strong>alen Strukturen uns<br />
aber auch vor einer flächendeckenden Verschlechterung des<br />
Systems <strong>der</strong> bautechnischen Prüfung bewahrt, weil die endgültigen<br />
Entscheidungen in den Län<strong>der</strong>n getroffen werden<br />
müssen. Dort bieten sich die besten Möglichkeiten zur Mitwirkung<br />
an <strong>der</strong> Ausgestaltung des Baurechts. Diese Arbeit<br />
können nur die Kollegen vor Ort leisten.<br />
Die <strong>BVPI</strong> kann dabei lediglich unterstützen; sie ist<br />
aber <strong>der</strong>zeit unsere einzige Chance solche Aktivitäten zu koordinieren.<br />
Dazu müssen aber alle erfor<strong>der</strong>lichen Informationen<br />
aus den Landesvereinigungen permanent bereitgestellt<br />
werden.<br />
Die <strong>BVPI</strong> und speziell <strong>der</strong> Arbeitskreis „Berufsethos“<br />
stehen in <strong>der</strong> Pflicht, Leitlinien zu erarbeiten, sich mit unserem<br />
Selbstverständnis auseinan<strong>der</strong>zusetzen und für den Fall,<br />
dass wir keinen an<strong>der</strong>en Weg zu einer Bereichsausnahme aller<br />
Mitglie<strong>der</strong> von <strong>der</strong> Dienstleistungsrichtlinie finden, darüber<br />
nachzudenken, ob uns die Gleichbehandlung von <strong>Prüfingenieur</strong>en<br />
und Prüfsachverständigen wichtiger ist, als die<br />
Möglichkeit, den <strong>Prüfingenieur</strong> für Baustatik beziehungsweise<br />
die hoheitliche Prüfung zumindest in einem Teil <strong>der</strong> Län<strong>der</strong><br />
zu erhalten.