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Prüfingenieur 31 - BVPI - Bundesvereinigung der Prüfingenieure ...

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EDITORIAL<br />

Der <strong>Prüfingenieur</strong>: eventuell<br />

doch ein „Auslaufmodell“?<br />

Seit 1994 müssen wir <strong>Prüfingenieur</strong>e<br />

mit ansehen, wie das bewährte System<br />

<strong>der</strong> bautechnischen Prüfung in<br />

Deutschland verän<strong>der</strong>t und dabei allmählich<br />

demontiert wird. Das Schlimme daran<br />

ist, dass dies nicht etwa auf Drängen <strong>der</strong><br />

am Bau Beteiligten geschieht, son<strong>der</strong>n<br />

dass es die Verwaltungen sind, die diese<br />

Entwicklung vorantreiben.<br />

Der Grund dafür sind die auf so<br />

genannte Entstaatlichung und Deregulierung<br />

gerichteten Vorgaben <strong>der</strong> Politik, die<br />

auch an <strong>der</strong> einheitlichen Tendenz <strong>der</strong> Verän<strong>der</strong>ungen<br />

im Bauordnungsrecht <strong>der</strong><br />

Län<strong>der</strong> wie<strong>der</strong>zuerkennen sind.<br />

Im Gegensatz dazu liegen die Vorstellungen<br />

<strong>der</strong> Län<strong>der</strong>, wie weit man dabei<br />

gehen soll, glücklicherweise nicht so eng<br />

beieinan<strong>der</strong>. In Anbetracht <strong>der</strong> allgemein<br />

bekannten und nach wie vor begründeten<br />

Zweifel daran, dass <strong>der</strong> privatrechtlich beauftragte<br />

Prüfsachverständige im Vergleich<br />

mit dem hoheitlich tätigen <strong>Prüfingenieur</strong><br />

tatsächlich die bessere Lösung sei,<br />

hat die Mehrzahl <strong>der</strong> Län<strong>der</strong> bisher den<br />

<strong>Prüfingenieur</strong> für Baustatik behalten.<br />

Mit <strong>der</strong> Einführung des Prüfsachverständigen ist also<br />

genau das Gegenteil von einer durchaus wünschenswerten<br />

Vereinheitlichung des Bauordnungsrechts herbeigeführt worden,<br />

weil sich das Sachverständigenmodell nicht durchsetzen<br />

konnte. Naheliegend wäre eine Korrektur durch die Rückkehr<br />

zum <strong>Prüfingenieur</strong> für Baustatik wie in Sachsen-Anhalt, was<br />

natürlich mit den politischen Vorgaben grundsätzlich unvereinbar<br />

ist und deshalb nur schwer durchsetzbar sein dürfte.<br />

Die seit Jahren bestehende Koexistenz von <strong>Prüfingenieur</strong>en<br />

und Prüfsachverständigen stellte bislang für die <strong>BVPI</strong><br />

kein echtes Problem dar und mit <strong>der</strong> am 6. September 2007<br />

verabschiedeten Stellungnahme hat sich <strong>der</strong> Erweiterte Bundesvorstand<br />

auch gegenüber den Fachkommissionen Bauaufsicht<br />

und Bautechnik dahingehend positioniert, dass nach<br />

Auffassung <strong>der</strong> <strong>BVPI</strong> durchaus auch die bauaufsichtlichen<br />

Prüfungen <strong>der</strong> Sachverständigen als hoheitliche Tätigkeiten<br />

angesehen werden können.<br />

Spätestens seit unserer Arbeitstagung in Weimar wissen<br />

wir aber, dass die Fachkommissionen gerade dazu eine<br />

ganz an<strong>der</strong>e Meinung haben und im Zusammenhang mit<br />

Prüfsachverständigen jegliche hoheitliche Betätigung kategorisch<br />

ausschließen. Darüberhinaus zweifelt offenbar die<br />

Mehrheit <strong>der</strong> in den Kommissionen vertretenen Län<strong>der</strong> auch<br />

hinsichtlich <strong>der</strong> <strong>Prüfingenieur</strong>e daran, ob diese im gemeinschaftsrechtlichen<br />

Sinne tatsächlich öffentliche Gewalt ausüben,<br />

und geht deshalb davon aus, dass <strong>Prüfingenieur</strong>e ebenso<br />

Peter Otte<br />

Diplom-Ingenieur; Vizepräsident<br />

<strong>der</strong> <strong>Bundesvereinigung</strong> <strong>der</strong> <strong>Prüfingenieur</strong>e<br />

für Bautechnik (<strong>BVPI</strong>);<br />

Präsident <strong>der</strong> Ingenieurkammer<br />

Mecklenburg-Vorpommern<br />

3<br />

Der <strong>Prüfingenieur</strong> Oktober 2007<br />

wie Prüfsachverständige in den Anwendungsbereich<br />

<strong>der</strong> Dienstleistungsrichtlinie<br />

fallen. Beide Fachkommissionen haben sich<br />

damit klar gegen eine Rückkehr zum <strong>Prüfingenieur</strong><br />

und zugegebenermaßen für eine im<br />

Hinblick auf die zu erwartenden Wi<strong>der</strong>stände<br />

wesentlich elegantere Vorgehensweise<br />

entschieden: Über die anstehende Umsetzung<br />

<strong>der</strong> Dienstleistungsrichtlinie ist natürlich<br />

auch eine Vereinheitlichung <strong>der</strong> bautechnischen<br />

Prüfung zu erreichen, allerdings<br />

auf entgegengesetztem Wege.<br />

Uns als <strong>BVPI</strong> wird es nicht leichtfallen,<br />

dagegen anzugehen, weil wir natürlich<br />

für eine Gleichbehandlung unserer Mitglie<strong>der</strong><br />

eintreten werden.<br />

Nachdem in Berlin und Brandenburg<br />

die Beschränkungen <strong>der</strong> Anerkennung<br />

als <strong>Prüfingenieur</strong> bzw. als Prüfsachverständiger<br />

auf nur eine Nie<strong>der</strong>lassung bereits abgeschafft<br />

worden sind, müssen wir außerdem<br />

befürchten, dass es mit <strong>der</strong> in Weimar<br />

verkündeten Geschlossenheit <strong>der</strong> Fachkommissionen<br />

hinsichtlich <strong>der</strong> Beibehaltung <strong>der</strong><br />

bautechnischen Prüfung durch beson<strong>der</strong>s<br />

qualifizierte Bauingenieure nicht sehr weit<br />

her sein dürfte. Am Beispiel des Prüfsachverständigen haben<br />

wir sehen können, welche Folgen Verän<strong>der</strong>ungen im Bauordnungsrecht<br />

eines Bundeslandes auch nach Jahren für alle an<strong>der</strong>en<br />

noch haben können.<br />

An<strong>der</strong>erseits haben unsere fö<strong>der</strong>alen Strukturen uns<br />

aber auch vor einer flächendeckenden Verschlechterung des<br />

Systems <strong>der</strong> bautechnischen Prüfung bewahrt, weil die endgültigen<br />

Entscheidungen in den Län<strong>der</strong>n getroffen werden<br />

müssen. Dort bieten sich die besten Möglichkeiten zur Mitwirkung<br />

an <strong>der</strong> Ausgestaltung des Baurechts. Diese Arbeit<br />

können nur die Kollegen vor Ort leisten.<br />

Die <strong>BVPI</strong> kann dabei lediglich unterstützen; sie ist<br />

aber <strong>der</strong>zeit unsere einzige Chance solche Aktivitäten zu koordinieren.<br />

Dazu müssen aber alle erfor<strong>der</strong>lichen Informationen<br />

aus den Landesvereinigungen permanent bereitgestellt<br />

werden.<br />

Die <strong>BVPI</strong> und speziell <strong>der</strong> Arbeitskreis „Berufsethos“<br />

stehen in <strong>der</strong> Pflicht, Leitlinien zu erarbeiten, sich mit unserem<br />

Selbstverständnis auseinan<strong>der</strong>zusetzen und für den Fall,<br />

dass wir keinen an<strong>der</strong>en Weg zu einer Bereichsausnahme aller<br />

Mitglie<strong>der</strong> von <strong>der</strong> Dienstleistungsrichtlinie finden, darüber<br />

nachzudenken, ob uns die Gleichbehandlung von <strong>Prüfingenieur</strong>en<br />

und Prüfsachverständigen wichtiger ist, als die<br />

Möglichkeit, den <strong>Prüfingenieur</strong> für Baustatik beziehungsweise<br />

die hoheitliche Prüfung zumindest in einem Teil <strong>der</strong> Län<strong>der</strong><br />

zu erhalten.

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