Prüfingenieur 31 - BVPI - Bundesvereinigung der Prüfingenieure ...
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ESG genannt – wird eine abZ o<strong>der</strong> ZiE notwendig<br />
[24], [51].<br />
Abgesehen vom experimentellen Nachweis <strong>der</strong><br />
Stoßsicherheit in <strong>der</strong> TRAV sind keine weiteren allgemein<br />
anerkannten Prüfverfahren in den BRL und<br />
<strong>der</strong> MLTB für Verglasungen benannt. Für Verglasungen,<br />
die über ein Zustimmungsverfahren nachgewiesen<br />
werden sollen (siehe Abb. 5), ist deshalb frühzeitig<br />
die jeweilige oberste Bauaufsichtsbehörde einzuschalten.<br />
Anhaltspunkte für das Zustimmungsverfahren<br />
werden von den jeweiligen Län<strong>der</strong>n in Form von<br />
Merkblättern o<strong>der</strong> in Form von Erlassen bekannt gegeben.<br />
Diese sind bei <strong>der</strong> jeweiligen obersten Bauaufsichtsbehörde<br />
erhältlich.<br />
Die erfor<strong>der</strong>lichen experimentellen Nachweise<br />
werden zwischen Baubehörde, Bauherrn, Planern,<br />
ausführenden Firmen und Prüfstelle abgestimmt. Im<br />
Rahmen von Zustimmungsverfahren können die<br />
obersten Bauaufsichten, zusätzlich zu den Prüfberichten<br />
einer anerkannten Prüfstelle, auch eine Gutachterliche<br />
Stellungnahme einer sachverständigen,<br />
privatrechtlich verantwortlichen Person anfor<strong>der</strong>n. In<br />
KONSTRUKTIVER GLASBAU<br />
Glaserzeugnis<br />
abP<br />
Nachweisverfahren<br />
Prüfverfahren<br />
1) ZiE2) abZ3) Absturzsichernde Verglasung<br />
ohne vorhandenen Nachweis<br />
<strong>der</strong> Stoßsicherheit nach TRAV<br />
Ja Nein Nein<br />
Absturzsichernde Verglasung, Nach Vorgaben <strong>der</strong> zuständigen<br />
abweichend von den technischen Nein Ja Ja oberstenBaubehörde o<strong>der</strong> des DIBt, meist<br />
Bestimmungen <strong>der</strong> TRAV in Anlehnung an TRAV<br />
Für Wartungs- und Reinigungs- Nach Vorgaben <strong>der</strong> zuständigen obersten<br />
arbeiten bedingt betretbare Nein Ja Ja Baubehörde o<strong>der</strong> des DIBt, meist in<br />
Verglasungen Anlehnung an GS-BAU-18 [48, 49]<br />
Nach Vorgaben <strong>der</strong> zuständigen obersten<br />
Planmäßig begehbare Verglasungen, Baubehörde o<strong>der</strong> des DIBt, meist in<br />
abweichend von den technischen Nein Ja Ja Anlehnung an die Anfor<strong>der</strong>ungen an<br />
Bestimmungen <strong>der</strong> TRLV4) begehbare Verglasungen – Empfehlung für<br />
das Zustimmungsverfahren [50]<br />
Linienförmig gelagerte Verglasungen,<br />
abweichend von den technischen<br />
Bestimmungen <strong>der</strong> TRLV<br />
Nein Ja Ja<br />
Punktförmig gelagerte Verglasungen, Nach Vorgaben <strong>der</strong> zuständigen<br />
abweichend von den technischen<br />
Bestimmungen <strong>der</strong> TRPV<br />
Nein Ja Ja obersten Baubehörde o<strong>der</strong> des DIBt<br />
5)<br />
Durch die akkreditierte Prüfstelle,<br />
gemäß TRAV<br />
Nach Vorgaben <strong>der</strong> zuständigen<br />
obersten Baubehörde o<strong>der</strong> des DIBt<br />
Geklebte Glaskonstruktionen Nein Ja Ja<br />
Nach Vorgaben <strong>der</strong> zuständigen obersten<br />
Baubehörde o<strong>der</strong> des DIBt<br />
Son<strong>der</strong>konstruktionen, beispielsweise<br />
lastabtragende Glasbauteile<br />
Nein Ja Ja<br />
Nach Vorgaben <strong>der</strong> zuständigen obersten<br />
Baubehörde o<strong>der</strong> des DIBt<br />
1) Antragstellung ist bei einer anerkannten Prüfstelle möglich.<br />
2) Antragstellung ist bei <strong>der</strong> zuständigen obersten Bauaufsicht des jeweiligen Bundeslandes möglich.<br />
3) Antragstellung ist beim Deutschen Institut für Bautechnik (DIBt) Berlin möglich.<br />
4) Bis zum Inkrafttreten <strong>der</strong> TRLV, Fassung August 2006, sind alle planmäßig begehbaren Verglasungen als ungeregelt anzusehen.<br />
5) Bis zum Inkrafttreten <strong>der</strong> TRPV, Fassung August 2006, sind alle punktförmig gelagerten Verglasungen als ungeregelt anzusehen.<br />
Tabelle 3: Übersicht nicht geregelter Bauprodukte und Bauarten mit möglichen Verwendbarkeitsnachweisen und zugehörigen<br />
Prüfverfahren.<br />
47<br />
Der <strong>Prüfingenieur</strong> Oktober 2007<br />
einer Gutachterlichen Stellungnahme werden die<br />
Versuchsergebnisse in Zusammenhang mit <strong>der</strong> Einbausituation<br />
im Einzelfall bewertet und Empfehlungen<br />
für die Ausführung abgegeben.<br />
Abschließend sei an dieser Stelle noch auf notwendige<br />
Überwachungstätigkeiten bei <strong>der</strong> Montage<br />
von Glaserzeugnissen hingewiesen.<br />
In <strong>der</strong> Muster-Verordnung über die Überwachung<br />
von Tätigkeiten mit Bauprodukten und bei<br />
Bauarten (MÜTVO) [52] wird in <strong>der</strong> laufenden Nummer<br />
1 für den Einbau von punktgestützten, hinterlüfteten<br />
Wandbekleidungen aus ESG in einer Höhe von<br />
mehr als 8 m über Gelände eine Einbauüberwachung<br />
durch eine anerkannte Überwachungsstelle gefor<strong>der</strong>t.<br />
Auch im Rahmen einer abZ und ZiE können<br />
für punktförmig gelagerte Verglasungen Einbauüberwachungen<br />
erfor<strong>der</strong>lich werden. Die Überwachungstätigkeit<br />
umfasst beispielsweise die Überprüfung von<br />
Geometrien, von Anzugsmomenten, <strong>der</strong> Lagerung<br />
<strong>der</strong> Punkthalter und von Tellergrößen o<strong>der</strong> die Untersuchung<br />
<strong>der</strong> Verglasungen auf Beschädigungen. Geklebte<br />
Glaskonstruktionen, insbeson<strong>der</strong>e wenn diese<br />
auf <strong>der</strong> Baustelle ausgeführt werden sollen, können