TIERGESUNDHEIT UND VERBRAUCHERSCHUTZ - STUA Aulendorf
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Seite 82 <strong>STUA</strong> <strong>Aulendorf</strong> - Diagnostikzentrum Jahresbericht 2011<br />
BVD-Bekämpfung<br />
Paratuberkulose<br />
BHV1<br />
TGD<br />
Um dem vorzubeugen, kontaktiert der Rindergesundheitsdienst (RGD)<br />
seit November 2011 alle Bestände nach dem Auftreten des ersten BVDV<br />
positiven Kalbes und empfiehlt das positive Kalb umgehend aus dem<br />
Bestand zu entfernen. Außerdem bietet der RGD an, mittels einer<br />
repräsentativen Stichprobe die Durchseuchung des Bestandes<br />
festzustellen. Bei unvollständiger Durchseuchung werden umgehende<br />
Impfmaßnahmen empfohlen. Liegt eine Impfempfehlung vom<br />
Veterinäramt oder dem Rindergesundheitsdienst vor, werden die<br />
Impfstoffkosten für die Grundimmunisierung von der Tierseuchenkasse<br />
übernommen.<br />
Durch Impfmaßnahmen kann einer Durchseuchung auf Raten vorgebeugt<br />
werden. Hierfür ist es jedoch notwendig, dass die Impfstoffe einen<br />
zuverlässigen fetalen Schutz gewährleisten. Erfahrungen des RGD zeigen<br />
allerdings, dass es beim ausschließlichen Einsatz von inaktivierten<br />
Vakzinen nicht immer zu befriedigenden Ergebnissen kommt und dass<br />
das Impfintervall für welches der jeweilige Impfstoff mit fetalem Schutz<br />
zugelassen ist nicht immer ausreicht.<br />
Paratuberkulose<br />
Im Jahr 2011 lief in mehreren Betrieben der 5 jährige Bekämpfungsplan<br />
der Tierseuchenkasse Baden-Württemberg aus. In diesen Betrieben wird<br />
somit zukünftig für die Entfernung der Reagenten keine Beihilfe mehr<br />
gewährt und die weitere Bekämpfung der Paratuberkulose findet eigenverantwortlich<br />
statt. Da die Paratuberkulosebekämpfung nach 5 Jahren<br />
selten abgeschlossen ist, sind in der Regel auch weiterhin jährliche<br />
Kontrolluntersuchungen sinnvoll und werden vom<br />
Rindergesundheitsdienst empfohlen.<br />
In einer Reihe von Betrieben wurden 2011 parallel serologische (Blut) und<br />
kulturelle (Kot) Untersuchungen durchgeführt. Die bisherigen Untersuchungen<br />
zeigen, dass sich nur ca. ein Viertel der Reagenten<br />
gleichzeitig serologisch und kulturell nachweisen ließen. Es wurden<br />
deutlich mehr Reagenten nur über einen kulturellen Erregernachweis als<br />
nur über einen serologischen Nachweis erkannt. Dies zeigt, dass bei der<br />
Paratuberkulosebekämpfung auf den aufwendigen kulturellen<br />
Erregernachweis, der übrigens nach wie vor als Goldstandard angesehen<br />
wird, nicht verzichtet werden kann. Durch eine Kombination von Serologie<br />
und kulturellem Nachweis könnte die Sensitivität der<br />
Paratuberkulosediagnostik deutlich verbessert werden. Da der kulturelle<br />
Nachweis jedoch sehr zeit- und damit auch kostenintensiv ist, kann die<br />
Bereitschaft des Bestandes zu einer planmäßigen Sanierung nur durch<br />
eine Unterstützung der Tierseuchenkasse gelingen.<br />
BHV1<br />
Seit Beginn des Jahres 2011 gewährt die Tierseuchenkasse Baden-<br />
Württemberg unter bestimmten Voraussetzungen eine Beihilfe zur<br />
Entfernung der Reagenten. Die Beihilfe hat dazu beigetragen, dass in<br />
schwach durchseuchten Beständen die letzten Reagenten zügig aus den<br />
Sanierungsbeständen entfernt wurden. 2011 konnte der Anteil der freien<br />
Betriebe landesweit von 90,5 % auf 92,7 % erhöht werden. 2,7 % der nicht<br />
freien Betriebe befanden sich zu Jahresende in der Anerkennungsphase.<br />
Während sich bei den kleineren nicht BHV1 freien Betrieben ca. 50 % der<br />
Betriebe in der Anerkennungsphase befinden, beträgt dieser Anteil bei<br />
den großen Beständen nur ca. 15 %. Dies zeigt, dass unter den<br />
Sanierungsbetrieben der Anteil der großen Bestände immer weiter<br />
zunimmt.