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TIERGESUNDHEIT UND VERBRAUCHERSCHUTZ - STUA Aulendorf

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Jahresbericht 2011 <strong>STUA</strong> <strong>Aulendorf</strong> - Diagnostikzentrum Seite 87<br />

5.7 Geflügelgesundheitsdienst<br />

Beim GGD <strong>Aulendorf</strong> waren im Berichtsjahr die Fachtierärzte für Geflügel<br />

Dr. Emele und Dr. Sachsenweger, sowie im Rahmen des<br />

Bereitschaftsdienstes auch Frau Dr. Großmann tätig. Die Schwerpunkte<br />

des GGD lagen unverändert in der Beratung in allen Fragen der<br />

Wirtschaftsgeflügelhaltung. Gegen Ende des Jahres wurde in den Medien<br />

der Einsatz von Antibiotika in der Geflügelmast thematisiert. Vor diesem<br />

Hintergrund ist die seit Jahren praktizierte Prophylaxe durch die<br />

Erstellung betriebsspezifischer Hygiene- und Impfprogramme von großer<br />

Bedeutung. Hierbei kommen zunehmend auch bestandsspezifische<br />

Impfstoffe zum Einsatz. Ziel ist es, Krankheiten zu vermeiden anstatt<br />

diese zu behandeln. Zudem sind die Behandlungsmöglichkeiten aufgrund<br />

fehlender Arzneimittelzulassungen oder langer Wartezeiten stark<br />

eingeschränkt.<br />

Im Berichtsjahr wurden 140 Vertragsbetriebe mit über 2 Millionen<br />

Tierplätzen betreut, es wurden rund 2.000 Bestandsbesuche, sowie<br />

zahlreiche sonstige Beratungsgespräche durchgeführt. Dabei wurden<br />

unter anderem über 6.000 Proben (Blut, Kot etc.) zur Diagnostik<br />

entnommen und knapp 20 Millionen Impfdosen verimpft.<br />

Besonderheiten:<br />

Unverändert war die Salmonellenbekämpfung gemäß der EU Vorordnung<br />

2160/2003 von erheblicher Bedeutung. Diese Verordnung und weitere<br />

Folgeverordnungen sehen eine verbindliche Untersuchung von<br />

Zuchthühnern, Jung- und Legehennen, Masthühnern, sowie Puten vor.<br />

Diese betriebseigenen Untersuchungen sind bei Legehennen mindestens<br />

alle 15 Wochen durchzuführen. In Betrieben mit mehr als 1.000<br />

Legehennen wird einmal pro Jahr die betriebseigene Untersuchung durch<br />

eine amtliche Beprobung ersetzt. Dabei wird grundsätzlich Kot bzw. Staub<br />

oder Einstreu und nicht das Lebensmittel Ei untersucht. Seit dem<br />

01.01.2009 gilt - anders als z.B. bei Schweinen - eine Nulltoleranz für<br />

Salmonellen der Spezies Salmonella enteritidis und Salmonella<br />

typhimurium. Eier aus positiven Legehennenbetrieben dürfen nicht als<br />

Frischeier in Verkehr gebracht werden. Angesichts der geringen Erlöse<br />

die mit Verarbeitungseiern zu erzielen sind, ist in der Folge eine Räumung<br />

der betroffenen Herden unvermeidlich. Wegen den Sanierungskosten und<br />

den sich für die meist selbstvermarktenden Legehennenbetriebe<br />

ergebenden Versorgungsengpässen kann ein Salmonellenbefund das<br />

Ende für einen Betrieb bedeuten.<br />

Für die baden-württembergischen Legehennenbetriebe war es günstig,<br />

dass die Tierseuchenkasse für das Jahr 2008 ein Untersuchungsprogramm<br />

aufgelegt hatte um frühzeitig den Einstieg in die<br />

Salmonellenbekämpfung zu fördern. In allen Betrieben konnte durch<br />

Hygiene- und Impfmaßnahmen eine Sanierung erreicht werden, sodass<br />

zum Jahresende 2008 kein Betrieb positiv war. Allerdings konnte dieses<br />

Ausgangsniveau nicht dauerhaft gehalten werden. Nach fünf<br />

Legehennebetrieben mit Salmonellanachweis im Jahr 2010 war aber im<br />

Jahr 2011 nur ein einziger Betrieb positiv auf Salmonellen der Kategorie 1<br />

(sh. Tabelle).<br />

Geflügelgesundheitsdienst<br />

Nulltoleranz für Salmonellen<br />

TGD

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