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Vorarlberger Landes- und Hypothekenbank Aktiengesellschaft

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108<br />

B. ANLEIHEBEDINGUNGEN<br />

FÜR AUF DEN INHABER LAUTENDE PFANDBRIEFE<br />

Anleihebedingungen<br />

Deutsche Fassung<br />

§ 1<br />

WÄHRUNG, STÜCKELUNG, FORM, DEFINITIONEN<br />

(1) Währung; Stückelung. Diese Serie der Pfandbriefe (die "Schuldverschreibungen") der <strong>Vorarlberger</strong><br />

<strong>Landes</strong>- <strong>und</strong> <strong>Hypothekenbank</strong> <strong>Aktiengesellschaft</strong> (die "Emittentin") wird in [festgelegte Währung<br />

einfügen] (die "festgelegte Währung") im Gesamtnennbetrag von [Falls die Globalurk<strong>und</strong>e eine NGN<br />

ist, einfügen: (vorbehaltlich § 1(6))] [Gesamtnennbetrag einfügen] (in Worten: [Gesamtnennbetrag in<br />

Worten einfügen]) in einer Stückelung von [festgelegte Stückelung einfügen] (die "festgelegte<br />

Stückelung") begeben.<br />

(2) Form. Die Schuldverschreibungen lauten auf den Inhaber <strong>und</strong> sind durch eine oder mehrere<br />

Globalurk<strong>und</strong>en verbrieft (jede eine "Globalurk<strong>und</strong>e").<br />

(3) Dauerglobalurk<strong>und</strong>e. Die Schuldverschreibungen sind durch eine Dauerglobalurk<strong>und</strong>e (die<br />

"Dauerglobalurk<strong>und</strong>e") ohne Zinsscheine verbrieft. Die Dauerglobalurk<strong>und</strong>e trägt die Unterschriften<br />

ordnungsgemäß bevollmächtigter Vertreter der Emittentin, weist die notwendige eigenhändige Bestätigung<br />

des Treuhänders auf <strong>und</strong> ist von der Emissionsstelle oder in deren Namen mit einer Kontrollunterschrift<br />

versehen. Einzelurk<strong>und</strong>en <strong>und</strong> Zinsscheine werden nicht ausgegeben.<br />

(4) Clearing System. Die Globalurk<strong>und</strong>e, die die Schuldverschreibungen verbrieft, wird von einem oder für<br />

ein Clearing System verwahrt. "Clearing System" bedeutet [bei mehr als einem Clearing System<br />

einfügen: jeweils] folgendes: [Clearstream Banking AG, Frankfurt am Main ("CBF")] [Clearstream<br />

Banking société anonyme, Luxembourg ("CBL")] [Euroclear Bank SA/NV ("Euroclear")] (CBL and<br />

Euroclear jeweils ein "ICSD" <strong>und</strong> zusammen die "ICSDs") [Oesterreichische Kontrollbank<br />

<strong>Aktiengesellschaft</strong> ("OeKB")] [<strong>und</strong>] [anderes Clearing System angeben].<br />

Im Fall von Schuldverschreibungen, die im Namen der ICSDs verwahrt werden, einfügen:<br />

[Falls die Globalurk<strong>und</strong>e eine NGN ist, einfügen: Die Schuldverschreibungen werden in Form einer<br />

New Global Note ("NGN") ausgegeben <strong>und</strong> von einem common safekeeper im Namen beider ICSDs<br />

verwahrt.]<br />

[Falls die Globalurk<strong>und</strong>e eine CGN ist, einfügen: Die Schuldverschreibungen werden in Form einer<br />

Classical Global Note ("CGN") ausgegeben <strong>und</strong> von einer gemeinsamen Verwahrstelle im Namen beider<br />

ICSDs verwahrt.]<br />

(5) Gläubiger von Schuldverschreibungen. "Gläubiger" bedeutet jeder Inhaber eines Miteigentumsanteils<br />

oder anderen Rechts an den Schuldverschreibungen.<br />

[Falls die Globalurk<strong>und</strong>e eine NGN ist, einfügen:<br />

[(6) Register der ICSDs. Der Gesamtnennbetrag der durch die Globalurk<strong>und</strong>e verbrieften<br />

Schuldverschreibungen entspricht dem jeweils in den Registern beider ICSDs eingetragenen<br />

Gesamtbetrag. Die Register der ICSDs (unter denen die Register zu verstehen sind, die jeder ICSD für<br />

seine K<strong>und</strong>en über den Betrag ihres Anteils an den Schuldverschreibungen führt) sind maßgeblicher<br />

Nachweis des Gesamtnennbetrages der durch die Globalurk<strong>und</strong>e verbrieften Schuldverschreibungen, <strong>und</strong><br />

eine zu diesem Zweck von einem ICSD jeweils ausgestellte Bescheinigung mit dem Betrag der so<br />

verbrieften Schuldverschreibungen ist maßgebliche Bestätigung des Inhalts des Registers des<br />

betreffenden ICSD zu dem fraglichen Zeitpunkt.

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