11.08.2012 Views

Vorarlberger Landes- und Hypothekenbank Aktiengesellschaft

Vorarlberger Landes- und Hypothekenbank Aktiengesellschaft

Vorarlberger Landes- und Hypothekenbank Aktiengesellschaft

SHOW MORE
SHOW LESS

Create successful ePaper yourself

Turn your PDF publications into a flip-book with our unique Google optimized e-Paper software.

90<br />

auszutauschen. Wertpapiere, die im Austausch für die vorläufige Globalurk<strong>und</strong>e geliefert werden, sind<br />

nur außerhalb der Vereinigten Staaten (wie in § 4(3) definiert) zu liefern.]<br />

(4) Clearing System. Die Globalurk<strong>und</strong>e, die die Schuldverschreibungen verbrieft, wird von einem oder für<br />

ein Clearing System verwahrt. "Clearing System" bedeutet [bei mehr als einem Clearing System<br />

einfügen: jeweils] folgendes: [Clearstream Banking AG, Frankfurt am Main ("CBF"),] [Clearstream<br />

Banking société anonyme, Luxembourg ("CBL"),] [Euroclear Bank SA/NV ("Euroclear"),] (CBL and<br />

Euroclear jeweils ein "ICSD" <strong>und</strong> zusammen die "ICSDs") [Oesterreichische Kontrollbank<br />

<strong>Aktiengesellschaft</strong> ("OeKB"] [<strong>und</strong>] [anderes Clearing System angeben].<br />

[Im Fall von Schuldverschreibungen, die im Namen der ICSDs verwahrt werden, einfügen:<br />

[Falls die Globalurk<strong>und</strong>e eine NGN ist, einfügen: Die Schuldverschreibungen werden in Form einer<br />

New Global Note ("NGN") ausgegeben <strong>und</strong> von einem common safekeeper im Namen beider ICSDs<br />

verwahrt.]<br />

[Falls die Globalurk<strong>und</strong>e eine CGN ist, einfügen: Die Schuldverschreibungen werden in Form einer<br />

Classical Global Note ("CGN") ausgegeben <strong>und</strong> von einer gemeinsamen Verwahrstelle im Namen beider<br />

ICSDs verwahrt.]<br />

(5) Gläubiger von Schuldverschreibungen. "Gläubiger" bedeutet jeder Inhaber eines Miteigentumsanteils<br />

oder anderen Rechts an den Schuldverschreibungen.<br />

[Falls die Globalurk<strong>und</strong>e eine NGN ist, einfügen:<br />

[(6) Register der ICSDs. Der Gesamtnennbetrag der durch die Globalurk<strong>und</strong>e verbrieften<br />

Schuldverschreibungen entspricht dem jeweils in den Registern beider ICSDs eingetragenen<br />

Gesamtbetrag. Die Register der ICSDs (unter denen die Register zu verstehen sind, die jeder ICSD für<br />

seine K<strong>und</strong>en über den Betrag ihres Anteils an den Schuldverschreibungen führt) sind maßgeblicher<br />

Nachweis des Gesamtnennbetrages der durch die Globalurk<strong>und</strong>e verbrieften Schuldverschreibungen, <strong>und</strong><br />

eine zu diesem Zweck von einem ICSD jeweils ausgestellte Bescheinigung mit dem Betrag der so<br />

verbrieften Schuldverschreibungen ist maßgebliche Bestätigung des Inhalts des Registers des<br />

betreffenden ICSD zu dem fraglichen Zeitpunkt.<br />

Bei jeder Tilgung oder Zahlung einer Rückzahlungsrate oder einer Zinszahlung auf die durch die<br />

Globalurk<strong>und</strong>e verbrieften Schuldverschreibungen bzw. beim Kauf <strong>und</strong> der Entwertung der durch die<br />

Globalurk<strong>und</strong>e verbrieften Schuldverschreibungen stellt die Emittentin sicher, dass die Einzelheiten der<br />

Rückzahlung, Zahlung oder des Kaufs <strong>und</strong> der Entwertung bezüglich der Globalurk<strong>und</strong>e pro rata in die<br />

Unterlagen der ICSDs eingetragen werden, <strong>und</strong> dass, nach dieser Eintragung, vom Gesamtnennbetrag<br />

der in die Register der ICSDs aufgenommenen <strong>und</strong> durch die Globalurk<strong>und</strong>e verbrieften<br />

Schuldverschreibungen der Gesamtnennbetrag der zurückgekauften bzw. gekauften <strong>und</strong> entwerteten<br />

Schuldverschreibungen bzw. der Gesamtbetrag der so gezahlten Raten abgezogen wird.<br />

[Falls die vorläufige Globalurk<strong>und</strong>e eine NGN ist, einfügen: Bei Austausch nur eines Teils von<br />

Schuldverschreibungen, die durch eine vorläufige Globalurk<strong>und</strong>e verbrieft sind, wird die Emittentin<br />

sicherstellen, dass die Einzelheiten dieses Austauschs pro rata in die Register der ICSDs aufgenommen<br />

werden.]]<br />

[(7)] In Bezug genommene Bedingungen. [Die Bestimmungen gemäß Schedule 9 des Geänderten <strong>und</strong><br />

Neugefassten Emissions- <strong>und</strong> Zahlstellenvertrages vom 28. Mai 2010 (das "Agency Agreement")<br />

zwischen <strong>Vorarlberger</strong> <strong>Landes</strong> <strong>und</strong> <strong>Hypothekenbank</strong> als Emissionsstelle sowie Deutsche Bank<br />

Luxembourg S. A. als Paying Agent (einsehbar unter www.bourse.lu) die überwiegend das für<br />

Gläubigerversammlungen oder Abstimmungen der Gläubiger ohne Versammlung zu wahrende Verfahren<br />

betreffen, werden in vollem Umfang von diesen Anleihebedingungen in Bezug genommen.] [[Ggf. weitere<br />

in Bezug genommene Bedingungen hier einfügen] Diese [weiteren] in Bezug genommenen<br />

Bedingungen sind den Gläubigern durch die Emittentin gemäß § [13] bekannt zu geben.]<br />

[Im Fall von nicht nachrangigen Schuldverschreibungen einfügen:<br />

§ 2<br />

STATUS, NEGATIVVERPFLICHTUNG<br />

(1) Status. Die Schuldverschreibungen begründen nicht besicherte <strong>und</strong> nicht nachrangige<br />

Verbindlichkeiten der Emittentin, die untereinander <strong>und</strong> mit allen anderen nicht besicherten <strong>und</strong> nicht

Hooray! Your file is uploaded and ready to be published.

Saved successfully!

Ooh no, something went wrong!