Vorarlberger Landes- und Hypothekenbank Aktiengesellschaft
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auszutauschen. Wertpapiere, die im Austausch für die vorläufige Globalurk<strong>und</strong>e geliefert werden, sind<br />
nur außerhalb der Vereinigten Staaten (wie in § 4(3) definiert) zu liefern.]<br />
(4) Clearing System. Die Globalurk<strong>und</strong>e, die die Schuldverschreibungen verbrieft, wird von einem oder für<br />
ein Clearing System verwahrt. "Clearing System" bedeutet [bei mehr als einem Clearing System<br />
einfügen: jeweils] folgendes: [Clearstream Banking AG, Frankfurt am Main ("CBF"),] [Clearstream<br />
Banking société anonyme, Luxembourg ("CBL"),] [Euroclear Bank SA/NV ("Euroclear"),] (CBL and<br />
Euroclear jeweils ein "ICSD" <strong>und</strong> zusammen die "ICSDs") [Oesterreichische Kontrollbank<br />
<strong>Aktiengesellschaft</strong> ("OeKB"] [<strong>und</strong>] [anderes Clearing System angeben].<br />
[Im Fall von Schuldverschreibungen, die im Namen der ICSDs verwahrt werden, einfügen:<br />
[Falls die Globalurk<strong>und</strong>e eine NGN ist, einfügen: Die Schuldverschreibungen werden in Form einer<br />
New Global Note ("NGN") ausgegeben <strong>und</strong> von einem common safekeeper im Namen beider ICSDs<br />
verwahrt.]<br />
[Falls die Globalurk<strong>und</strong>e eine CGN ist, einfügen: Die Schuldverschreibungen werden in Form einer<br />
Classical Global Note ("CGN") ausgegeben <strong>und</strong> von einer gemeinsamen Verwahrstelle im Namen beider<br />
ICSDs verwahrt.]<br />
(5) Gläubiger von Schuldverschreibungen. "Gläubiger" bedeutet jeder Inhaber eines Miteigentumsanteils<br />
oder anderen Rechts an den Schuldverschreibungen.<br />
[Falls die Globalurk<strong>und</strong>e eine NGN ist, einfügen:<br />
[(6) Register der ICSDs. Der Gesamtnennbetrag der durch die Globalurk<strong>und</strong>e verbrieften<br />
Schuldverschreibungen entspricht dem jeweils in den Registern beider ICSDs eingetragenen<br />
Gesamtbetrag. Die Register der ICSDs (unter denen die Register zu verstehen sind, die jeder ICSD für<br />
seine K<strong>und</strong>en über den Betrag ihres Anteils an den Schuldverschreibungen führt) sind maßgeblicher<br />
Nachweis des Gesamtnennbetrages der durch die Globalurk<strong>und</strong>e verbrieften Schuldverschreibungen, <strong>und</strong><br />
eine zu diesem Zweck von einem ICSD jeweils ausgestellte Bescheinigung mit dem Betrag der so<br />
verbrieften Schuldverschreibungen ist maßgebliche Bestätigung des Inhalts des Registers des<br />
betreffenden ICSD zu dem fraglichen Zeitpunkt.<br />
Bei jeder Tilgung oder Zahlung einer Rückzahlungsrate oder einer Zinszahlung auf die durch die<br />
Globalurk<strong>und</strong>e verbrieften Schuldverschreibungen bzw. beim Kauf <strong>und</strong> der Entwertung der durch die<br />
Globalurk<strong>und</strong>e verbrieften Schuldverschreibungen stellt die Emittentin sicher, dass die Einzelheiten der<br />
Rückzahlung, Zahlung oder des Kaufs <strong>und</strong> der Entwertung bezüglich der Globalurk<strong>und</strong>e pro rata in die<br />
Unterlagen der ICSDs eingetragen werden, <strong>und</strong> dass, nach dieser Eintragung, vom Gesamtnennbetrag<br />
der in die Register der ICSDs aufgenommenen <strong>und</strong> durch die Globalurk<strong>und</strong>e verbrieften<br />
Schuldverschreibungen der Gesamtnennbetrag der zurückgekauften bzw. gekauften <strong>und</strong> entwerteten<br />
Schuldverschreibungen bzw. der Gesamtbetrag der so gezahlten Raten abgezogen wird.<br />
[Falls die vorläufige Globalurk<strong>und</strong>e eine NGN ist, einfügen: Bei Austausch nur eines Teils von<br />
Schuldverschreibungen, die durch eine vorläufige Globalurk<strong>und</strong>e verbrieft sind, wird die Emittentin<br />
sicherstellen, dass die Einzelheiten dieses Austauschs pro rata in die Register der ICSDs aufgenommen<br />
werden.]]<br />
[(7)] In Bezug genommene Bedingungen. [Die Bestimmungen gemäß Schedule 9 des Geänderten <strong>und</strong><br />
Neugefassten Emissions- <strong>und</strong> Zahlstellenvertrages vom 28. Mai 2010 (das "Agency Agreement")<br />
zwischen <strong>Vorarlberger</strong> <strong>Landes</strong> <strong>und</strong> <strong>Hypothekenbank</strong> als Emissionsstelle sowie Deutsche Bank<br />
Luxembourg S. A. als Paying Agent (einsehbar unter www.bourse.lu) die überwiegend das für<br />
Gläubigerversammlungen oder Abstimmungen der Gläubiger ohne Versammlung zu wahrende Verfahren<br />
betreffen, werden in vollem Umfang von diesen Anleihebedingungen in Bezug genommen.] [[Ggf. weitere<br />
in Bezug genommene Bedingungen hier einfügen] Diese [weiteren] in Bezug genommenen<br />
Bedingungen sind den Gläubigern durch die Emittentin gemäß § [13] bekannt zu geben.]<br />
[Im Fall von nicht nachrangigen Schuldverschreibungen einfügen:<br />
§ 2<br />
STATUS, NEGATIVVERPFLICHTUNG<br />
(1) Status. Die Schuldverschreibungen begründen nicht besicherte <strong>und</strong> nicht nachrangige<br />
Verbindlichkeiten der Emittentin, die untereinander <strong>und</strong> mit allen anderen nicht besicherten <strong>und</strong> nicht