Vorarlberger Landes- und Hypothekenbank Aktiengesellschaft
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[Im Fall von Nullkupon-Schuldverschreibungen einfügen:<br />
(1) Keine periodischen Zinszahlungen. Es erfolgen keine periodischen Zinszahlungen auf die<br />
Schuldverschreibungen.<br />
(2) Auflaufende Zinsen. Sollte die Emittentin die Schuldverschreibungen bei Fälligkeit nicht einlösen, fallen<br />
auf den ausstehenden Gesamtnennbetrag der Schuldverschreibungen ab dem Fälligkeitstag bis zum Tag<br />
der tatsächlichen Rückzahlung Zinsen in Höhe des gesetzlich festgelegten Satzes für Verzugszinsen an.]<br />
[Im Fall von anderen strukturierten variabel verzinslichen Schuldverschreibungen, anwendbare<br />
Bestimmungen hier einfügen.]<br />
[Im Fall von Doppelwährungs-Schuldverschreibungen, anwendbare Bestimmungen hier einfügen.]<br />
[Im Fall von indexierten Schuldverschreibungen, anwendbare Bestimmungen hier einfügen.]<br />
[Im Fall von Equity Linked Schuldverschreibungen, anwendbare Bestimmungen hier einfügen.]<br />
[Im Fall von Credit Linked Schuldverschreibungen, anwendbare Bestimmungen hier einfügen.]<br />
[Im Fall von Raten-Schuldverschreibungen, anwendbare Bestimmungen hier einfügen.]<br />
[Im Fall von nennwertlosen Schuldverschreibungen, anwendbare Bestimmungen hier einfügen.]<br />
[Im Fall von anders Strukturierten Schuldverschreibungen, anwendbare Bestimmungen hier<br />
einfügen.]<br />
[(•)] Zinstagequotient. "Zinstagequotient" bezeichnet im Hinblick auf die Berechnung des Zinsbetrages<br />
auf eine Schuldverschreibung für einen beliebigen Zeitraum (der "Zinsberechnungszeitraum"):<br />
[Im Fall von Festverzinslichen Schuldverschreibungen, falls die festgelegte Währung Euro ist <strong>und</strong><br />
Actual/Actual (ICMA) anwendbar ist, einfügen:<br />
[Im Fall von Actual/Actual (ICMA Regelung 251) einfügen: die tatsächliche Anzahl von Tagen im<br />
Zinsberechnungszeitraum, dividiert durch [m Fall von einer Zinsperiode innerhalb eines Zinsjahres<br />
einfügen: die tatsächliche Anzahl von Tagen in der jeweiligen Zinsperiode.] [im Fall von zwei oder mehr<br />
gleichbleibenden Zinsperioden innerhalb eines Zinsjahres einfügen: (x) die Anzahl der Tage in der<br />
Zinsperiode im Fall von Schuldverschreibungen, bei denen die planmäßige Zinszahlung nur durch<br />
regelmäßige jährliche Zahlungen erfolgt, oder (y) das Produkt der Anzahl der Tage in der Zinsperiode <strong>und</strong><br />
der Anzahl von Zinszahlungstagen, die angenommen, dass Zinsen für das gesamte Jahr zu zahlen wären<br />
in ein Kalenderjahr fallen würden, im Fall von Schuldverschreibungen, bei denen die planmäßige<br />
Zinszahlung anders als nur durch regelmäßige jährliche Zahlungen erfolgt.] [Bei ersten/letzten langen<br />
oder kurzen Zinsperioden entsprechende Actual/Actual Berechnungsmethode angeben.]]<br />
[Im Fall Actual/Actual (ISDA), einfügen: die tatsächliche Anzahl von Tagen im<br />
Zinsberechnungszeitraum, dividiert durch 365 (oder, falls ein Teil dieses Zinsberechnungszeitraumes in<br />
ein Schaltjahr fällt, die Summe aus (A) der tatsächlichen Anzahl der in das Schaltjahr fallenden Tage des<br />
Zinsberechnungszeitraumes dividiert durch 366 <strong>und</strong> (B) die tatsächliche Anzahl der nicht in das Schaltjahr<br />
fallenden Tage des Zinsberechnungszeitraumes dividiert durch 365).]<br />
[Im Fall von Actual/365 (Fixed) einfügen: die tatsächliche Anzahl von Tagen im<br />
Zinsberechnungszeitraum dividiert durch 365.]<br />
[Im Fall von Actual/360 einfügen: die tatsächliche Anzahl von Tagen im Zinsberechnungszeitraum<br />
dividiert durch 360.]<br />
[Im Fall von 30/360, 360/360 oder Bond Basis einfügen: die Anzahl von Tagen im<br />
Zinsberechnungszeitraum dividiert durch 360, wobei die Anzahl der Tage auf der Gr<strong>und</strong>lage eines Jahres<br />
von 360 Tagen mit zwölf Monaten zu je 30 Tagen zu ermitteln ist (es sei denn, (A) der letzte Tag des<br />
Zinsberechnungszeitraums fällt auf den 31. Tag eines Monates, während der erste Tag des<br />
Zinsberechnungszeitraumes weder auf den 30. noch auf den 31. Tag eines Monats fällt, wobei in diesem<br />
Fall der diesen Tag enthaltende Monat nicht als ein auf 30 Tage gekürzter Monat zu behandeln ist, oder<br />
(B) der letzte Tag des Zinsberechnungszeitraumes fällt auf den letzten Tag des Monats Februar, wobei in<br />
diesem Fall der Monat Februar nicht als ein auf 30 Tage verlängerter Monat zu behandeln ist).]<br />
[Im Fall von 30E/360 oder Eurobond Basis einfügen: die Anzahl der Tage im Zinsberechnungszeitraum<br />
dividiert durch 360 (dabei ist die Anzahl der Tage auf der Gr<strong>und</strong>lage eines Jahres von 360 Tagen mit 12<br />
Monaten zu 30 Tagen zu ermitteln, <strong>und</strong> zwar ohne Berücksichtigung des ersten oder letzten Tages des