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Vorarlberger Landes- und Hypothekenbank Aktiengesellschaft

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(2) Zahlungsweise. Vorbehaltlich geltender steuerlicher <strong>und</strong> sonstiger gesetzlicher Regelungen <strong>und</strong><br />

Vorschriften erfolgen zu leistende Zahlungen auf die Schuldverschreibungen in der frei handelbaren <strong>und</strong><br />

konvertierbaren Währung, die am entsprechenden Fälligkeitstag die Währung des Staates oder der<br />

Staaten der festgelegten Währung ist.<br />

(3) Vereinigte Staaten. Für die Zwecke des Absatzes 1 dieses § 4 bezeichnet "Vereinigte Staaten" die<br />

Vereinigten Staaten von Amerika (einschließlich deren B<strong>und</strong>esstaaten <strong>und</strong> des District of Columbia) sowie<br />

deren Territorien (einschließlich Puerto Rico, der U. S. Virgin Islands, Guam, American Samoa, Wake<br />

Island <strong>und</strong> Northern Mariana Islands).<br />

(4) Erfüllung. Die Emittentin wird durch Leistung der Zahlung an das Clearing System oder dessen Order<br />

von ihrer Zahlungspflicht befreit.<br />

[Im Fall von festverzinslichen oder Nullkupon-Schuldverschreibungen einfügen:<br />

(5) Zahltag. Fällt der Fälligkeitstag einer Zahlung in Bezug auf eine Schuldverschreibung auf einen Tag,<br />

der kein Zahltag ist, dann hat der Gläubiger keinen Anspruch auf Zahlung vor dem nächsten Zahltag am<br />

jeweiligen Geschäftsort. Der Gläubiger ist nicht berechtigt, weitere Zinsen oder sonstige Zahlungen<br />

aufgr<strong>und</strong> dieser Verspätung zu verlangen. Für diese Zwecke bezeichnet "Zahltag" [falls die festgelegte<br />

Währung nicht Euro ist, einfügen: einen Tag (außer einem Samstag oder Sonntag), an dem<br />

Geschäftsbanken <strong>und</strong> Devisenmärkte Zahlungen in [sämtliche relevanten Finanzzentren angeben]<br />

abwickeln.] [falls die festgelegte Währung Euro ist, einfügen: einen Tag (außer einem Samstag oder<br />

Sonntag), an dem das Clearing System <strong>und</strong> alle betroffenen Bereiche von TARGET geöffnet sind, um die<br />

betreffende Zahlung in Euro abzuwickeln.]<br />

[Im Fall von variabel verzinslichen Schuldverschreibungen einfügen:<br />

(5) Zahltag. Zahltag ist der sich nach § 3 Absatz 1 ergebende Zinszahlungstag.]<br />

(6) Bezugnahmen auf Kapital. Bezugnahmen in diesen Anleihebedingungen auf Kapital der<br />

Schuldverschreibungen schließen, soweit anwendbar, die folgenden Beträge ein: den<br />

Rückzahlungsbetrag der Schuldverschreibungen; [falls die Emittentin das Wahlrecht hat, die<br />

Schuldverschreibungen vorzeitig zurückzuzahlen, einfügen: den Wahl-Rückzahlungsbetrag (Call) der<br />

Schuldverschreibungen;] [im Fall von Raten-Schuldverschreibungen einfügen: die auf die<br />

Schuldverschreibungen anwendbare(n) Rate(n);] sowie jeden Aufschlag sowie sonstige auf oder in Bezug<br />

auf die Schuldverschreibungen zahlbaren Beträge.<br />

(7) Hinterlegung von Kapital <strong>und</strong> Zinsen. Die Emittentin ist berechtigt, beim Bezirksgericht Wien Zins- oder<br />

Kapitalbeträge gemäß § 1425 ABGB zu hinterlegen, die von den Gläubigern nicht innerhalb von zwölf<br />

Monaten nach dem Fälligkeitstag beansprucht worden sind, auch wenn die Gläubiger sich nicht in<br />

Annahmeverzug befinden. Soweit eine solche Hinterlegung erfolgt, bekannt gemacht wird, <strong>und</strong> auf das<br />

Recht der Rücknahme <strong>und</strong> des Widerrufs verzichtet wird, erlöschen die Ansprüche der Gläubiger gegen<br />

die Emittentin.<br />

[(1)] Rückzahlung bei Endfälligkeit.<br />

§ 5<br />

RÜCKZAHLUNG<br />

[Im Fall von Schuldverschreibungen, die keine Raten-Schuldverschreibungen sind, einfügen:<br />

Soweit nicht zuvor bereits ganz oder teilweise zurückgezahlt oder angekauft <strong>und</strong> entwertet, werden die<br />

Schuldverschreibungen zu ihrem Rückzahlungsbetrag am [im Fall eines festgelegten Fälligkeitstages,<br />

Fälligkeitstag einfügen] [im Fall eines Rückzahlungsmonats, einfügen: in den [Rückzahlungsmonat<br />

einfügen] fallenden Zinszahlungstag] (der "Fälligkeitstag") zurückgezahlt. Der Rückzahlungsbetrag in<br />

Bezug auf jede Schuldverschreibung entspricht [falls die Schuldverschreibungen zu ihrem Nennbetrag<br />

zurückgezahlt werden, einfügen: dem Nennbetrag der Schuldverschreibungen] [ansonsten den<br />

Rückzahlungsbetrag für die festgelegte Stückelung einfügen].]<br />

[Im Fall von Raten-Schuldverschreibungen einfügen:<br />

Soweit nicht zuvor bereits ganz oder teilweise zurückgezahlt oder angekauft <strong>und</strong> entwertet, werden die<br />

Schuldverschreibungen an dem/den nachstehenden Ratenzahlungstermin(en) zu der/den folgenden<br />

Rate(n) zurückgezahlt:

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