Vorarlberger Landes- und Hypothekenbank Aktiengesellschaft
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(2) Zahlungsweise. Vorbehaltlich geltender steuerlicher <strong>und</strong> sonstiger gesetzlicher Regelungen <strong>und</strong><br />
Vorschriften erfolgen zu leistende Zahlungen auf die Schuldverschreibungen in der frei handelbaren <strong>und</strong><br />
konvertierbaren Währung, die am entsprechenden Fälligkeitstag die Währung des Staates oder der<br />
Staaten der festgelegten Währung ist.<br />
(3) Vereinigte Staaten. Für die Zwecke des Absatzes 1 dieses § 4 bezeichnet "Vereinigte Staaten" die<br />
Vereinigten Staaten von Amerika (einschließlich deren B<strong>und</strong>esstaaten <strong>und</strong> des District of Columbia) sowie<br />
deren Territorien (einschließlich Puerto Rico, der U. S. Virgin Islands, Guam, American Samoa, Wake<br />
Island <strong>und</strong> Northern Mariana Islands).<br />
(4) Erfüllung. Die Emittentin wird durch Leistung der Zahlung an das Clearing System oder dessen Order<br />
von ihrer Zahlungspflicht befreit.<br />
[Im Fall von festverzinslichen oder Nullkupon-Schuldverschreibungen einfügen:<br />
(5) Zahltag. Fällt der Fälligkeitstag einer Zahlung in Bezug auf eine Schuldverschreibung auf einen Tag,<br />
der kein Zahltag ist, dann hat der Gläubiger keinen Anspruch auf Zahlung vor dem nächsten Zahltag am<br />
jeweiligen Geschäftsort. Der Gläubiger ist nicht berechtigt, weitere Zinsen oder sonstige Zahlungen<br />
aufgr<strong>und</strong> dieser Verspätung zu verlangen. Für diese Zwecke bezeichnet "Zahltag" [falls die festgelegte<br />
Währung nicht Euro ist, einfügen: einen Tag (außer einem Samstag oder Sonntag), an dem<br />
Geschäftsbanken <strong>und</strong> Devisenmärkte Zahlungen in [sämtliche relevanten Finanzzentren angeben]<br />
abwickeln.] [falls die festgelegte Währung Euro ist, einfügen: einen Tag (außer einem Samstag oder<br />
Sonntag), an dem das Clearing System <strong>und</strong> alle betroffenen Bereiche von TARGET geöffnet sind, um die<br />
betreffende Zahlung in Euro abzuwickeln.]<br />
[Im Fall von variabel verzinslichen Schuldverschreibungen einfügen:<br />
(5) Zahltag. Zahltag ist der sich nach § 3 Absatz 1 ergebende Zinszahlungstag.]<br />
(6) Bezugnahmen auf Kapital. Bezugnahmen in diesen Anleihebedingungen auf Kapital der<br />
Schuldverschreibungen schließen, soweit anwendbar, die folgenden Beträge ein: den<br />
Rückzahlungsbetrag der Schuldverschreibungen; [falls die Emittentin das Wahlrecht hat, die<br />
Schuldverschreibungen vorzeitig zurückzuzahlen, einfügen: den Wahl-Rückzahlungsbetrag (Call) der<br />
Schuldverschreibungen;] [im Fall von Raten-Schuldverschreibungen einfügen: die auf die<br />
Schuldverschreibungen anwendbare(n) Rate(n);] sowie jeden Aufschlag sowie sonstige auf oder in Bezug<br />
auf die Schuldverschreibungen zahlbaren Beträge.<br />
(7) Hinterlegung von Kapital <strong>und</strong> Zinsen. Die Emittentin ist berechtigt, beim Bezirksgericht Wien Zins- oder<br />
Kapitalbeträge gemäß § 1425 ABGB zu hinterlegen, die von den Gläubigern nicht innerhalb von zwölf<br />
Monaten nach dem Fälligkeitstag beansprucht worden sind, auch wenn die Gläubiger sich nicht in<br />
Annahmeverzug befinden. Soweit eine solche Hinterlegung erfolgt, bekannt gemacht wird, <strong>und</strong> auf das<br />
Recht der Rücknahme <strong>und</strong> des Widerrufs verzichtet wird, erlöschen die Ansprüche der Gläubiger gegen<br />
die Emittentin.<br />
[(1)] Rückzahlung bei Endfälligkeit.<br />
§ 5<br />
RÜCKZAHLUNG<br />
[Im Fall von Schuldverschreibungen, die keine Raten-Schuldverschreibungen sind, einfügen:<br />
Soweit nicht zuvor bereits ganz oder teilweise zurückgezahlt oder angekauft <strong>und</strong> entwertet, werden die<br />
Schuldverschreibungen zu ihrem Rückzahlungsbetrag am [im Fall eines festgelegten Fälligkeitstages,<br />
Fälligkeitstag einfügen] [im Fall eines Rückzahlungsmonats, einfügen: in den [Rückzahlungsmonat<br />
einfügen] fallenden Zinszahlungstag] (der "Fälligkeitstag") zurückgezahlt. Der Rückzahlungsbetrag in<br />
Bezug auf jede Schuldverschreibung entspricht [falls die Schuldverschreibungen zu ihrem Nennbetrag<br />
zurückgezahlt werden, einfügen: dem Nennbetrag der Schuldverschreibungen] [ansonsten den<br />
Rückzahlungsbetrag für die festgelegte Stückelung einfügen].]<br />
[Im Fall von Raten-Schuldverschreibungen einfügen:<br />
Soweit nicht zuvor bereits ganz oder teilweise zurückgezahlt oder angekauft <strong>und</strong> entwertet, werden die<br />
Schuldverschreibungen an dem/den nachstehenden Ratenzahlungstermin(en) zu der/den folgenden<br />
Rate(n) zurückgezahlt: