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Vorarlberger Landes- und Hypothekenbank Aktiengesellschaft

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88<br />

Terms and Conditions of the Notes<br />

Die Anleihebedingungen (die "Anleihebedingungen") sind nachfolgend in zwei Teilen aufgeführt: TEIL I<br />

enthält die Gr<strong>und</strong>bedingungen (die "Gr<strong>und</strong>bedingungen") die die Anleihebedingungen umfassen, die<br />

Anwendung finden auf (a) Serien von Inhaberschuldverschreibungen (ausgenommen Pfandbriefe) (Teil I<br />

(A)); <strong>und</strong> (b) Serien von auf den Inhaber lautende Pfandbriefen (Teil I (B)).<br />

TEIL II enthält zwei Zusätze (die "Zusätze") zu den Gr<strong>und</strong>bedingungen: (a) in TEIL II (A) diejenigen<br />

Bestimmungen, die auf Namensschuldverschreibungen (ausgenommen Pfandbriefe) Anwendung finden<br />

<strong>und</strong> die die Bedingungen des TEILS I (A) ergänzen; <strong>und</strong> (b) in TEIL II (B) diejenigen Bestimmungen, die<br />

auf Namenspfandbriefe Anwendung finden <strong>und</strong> die die Bedingungen des TEILS I (B) ergänzen.<br />

Die Gr<strong>und</strong>bedingungen <strong>und</strong> die dazugehörigen Zusätze bilden zusammen die Anleihebedingungen.<br />

* * *<br />

Diese Serie von Schuldverschreibungen wird gemäß [im Fall von Inhaberschuldverschreibungen<br />

außer Pfandbriefe <strong>und</strong> Namensschuldverschreibungen (einschließlich Pfandbriefen), einfügen:<br />

einem geänderten <strong>und</strong> neugefassten Fiscal Agency Agreement vom 28. Mai 2010 ergänzt (das "Agency<br />

Agreement") zwischen <strong>Vorarlberger</strong> <strong>Landes</strong>- <strong>und</strong> <strong>Hypothekenbank</strong> <strong>Aktiengesellschaft</strong> (die "Emittentin")<br />

<strong>und</strong> Deutsche Bank <strong>Aktiengesellschaft</strong> als Emissionsstelle (die "Emissionsstelle", wobei dieser Begriff<br />

jeden Nachfolger der Emissionsstelle gemäß dem Agency Agreement einschließt)] [im Fall von<br />

Inhaberpfandbriefen einfügen: den geänderten <strong>und</strong> neugefassten Austrian Fiscal Agency Rules vom<br />

28. Mai 2010 ergänzt (die "Austrian Fiscal Agency Rules"), die von der <strong>Vorarlberger</strong> <strong>Landes</strong>- <strong>und</strong><br />

<strong>Hypothekenbank</strong> <strong>Aktiengesellschaft</strong> (die "Emittentin") in ihrer Eigenschaft als Emittentin <strong>und</strong> als<br />

Emissionsstelle (die "Emissionsstelle", wobei dieser Begriff jeden Nachfolger der Emissionsstelle gemäß<br />

dem Agency Agreement einschließt) bekannt gemacht worden sind,] <strong>und</strong> den anderen darin genannten<br />

Parteien begeben. Ablichtungen des Agency Agreement können kostenlos bei der bezeichneten<br />

Geschäftsstelle der Emissionsstelle <strong>und</strong> bei den bezeichneten Geschäftsstellen einer jeden Zahlstelle<br />

sowie am Sitz der Emittentin bezogen werden.<br />

[Im Fall von nicht-konsolidierten Bedingungen <strong>und</strong>, im Fall von Namensschuldverschreibungen,<br />

wenn die Anleihebedingungen <strong>und</strong> die Endgültigen Bedingungen beigefügt werden sollen,<br />

einfügen:<br />

Die Bestimmungen dieser Anleihebedingungen gelten für diese Schuldverschreibungen so, wie sie durch<br />

die Angaben der beigefügten endgültigen Bedingungen (die "Endgültigen Bedingungen") vervollständigt,<br />

geändert, ergänzt oder ganz oder teilweise ersetzt werden. Die Leerstellen in den auf die<br />

Schuldverschreibungen anwendbaren Bestimmungen dieser Anleihebedingungen gelten als durch die in<br />

den Endgültigen Bedingungen enthaltenen Angaben ausgefüllt, als ob die Leerstellen in den betreffenden<br />

Bestimmungen durch diese Angaben ausgefüllt wären; sofern die Endgültigen Bedingungen die Änderung,<br />

Ergänzung oder (vollständige oder teilweise) Ersetzung bestimmter Anleihebedingungen vorsehen, gelten<br />

die betreffenden Bestimmungen der Anleihebedingungen als entsprechend geändert, ergänzt oder ersetzt;<br />

alternative oder wählbare Bestimmungen dieser Anleihebedingungen, deren Entsprechungen in den<br />

Endgültigen Bedingungen nicht ausdrücklich ausgefüllt oder die gestrichen sind, gelten als aus diesen<br />

Anleihebedingungen gestrichen; sämtliche auf die Schuldverschreibungen nicht anwendbaren<br />

Bestimmungen dieser Anleihebedingungen (einschließlich der Anweisungen, Anmerkungen <strong>und</strong> der Texte<br />

in eckigen Klammern) gelten als aus diesen Anleihebedingungen gestrichen, so dass die Bestimmungen<br />

der Endgültigen Bedingungen Geltung erhalten. Kopien der Endgültigen Bedingungen sind kostenlos bei<br />

der bezeichneten Geschäftsstelle der Emissionsstelle <strong>und</strong> bei den bezeichneten Geschäftsstellen einer<br />

jeden Zahlstelle erhältlich; bei nicht an einer Börse notierten Schuldverschreibungen sind Kopien der<br />

betreffenden Endgültigen Bedingungen allerdings ausschließlich für die Gläubiger solcher<br />

Schuldverschreibungen erhältlich.]

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