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Vorarlberger Landes- und Hypothekenbank Aktiengesellschaft

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Vorzeitige Rückzahlung aus<br />

Steuergründen:<br />

Status der<br />

Schuldverschreibungen:<br />

35<br />

oder Abzug erhalten hätten, vorbehaltlich der in § 7 der<br />

Anleihebedingungen der Schuldverschreibungen angeführten<br />

Ausnahmen, z.B. werden keine zusätzlichen Beträge für die<br />

österreichische Kapitalertragsteuer gezahlt.<br />

Bei Pfandbriefen ist die Emittentin nicht zur Zahlung von zusätzlichen<br />

Beträgen bei Steuerabzug oder -einbehalt in Bezug auf Zins- oder<br />

Kapitalzahlungen wie vorstehend beschrieben verpflichtet.<br />

Die vorzeitige Rückzahlung der Schuldverschreibungen (außer<br />

Pfandbriefen) aus steuerlichen Gründen ist zulässig, falls als Folge<br />

einer Änderung oder Ergänzung der Gesetze oder Vorschriften der<br />

Republik Österreich oder deren politischen Untergliederungen oder<br />

Steuerbehörden der oder in der Republik Österreich betreffend die<br />

Besteuerung oder Verpflichtungen, Abgaben jeglicher Art zu entrichten,<br />

oder als Folge einer Änderung oder Ergänzung der Anwendung oder<br />

der offiziellen Auslegung dieser Gesetze oder Vorschriften, die am Tag<br />

der Begebung der letzten Tranche dieser Serie von<br />

Schuldverschreibungen oder danach wirksam ist, die Emittentin zur<br />

Zahlung zusätzlicher Beträge auf die Schuldverschreibungen<br />

verpflichtet ist, wie im Einzelnen in den Anleihebedingungen der<br />

Schuldverschreibungen dargelegt.<br />

Bei Pfandbriefen ist keine vorzeitige Rückzahlung aus Steuergründen<br />

vorgesehen.<br />

Nicht-Nachrangige Schuldverschreibungen (die "Nicht-Nachrangigen<br />

Schuldverschreibungen") stellen unbesicherte nicht nachrangige<br />

Verbindlichkeiten der Emittentin dar, die untereinander <strong>und</strong> mit allen<br />

anderen unbesicherten <strong>und</strong> nicht nachrangigen Verbindlichkeiten der<br />

Emittentin gleichrangig sind.<br />

Die Pfandbriefe bilden unbedingte nicht nachrangige Verbindlichkeiten<br />

der Emittentin, die untereinander gleichrangig sind. Pfandbriefe werden<br />

jedoch durch eine separate Deckungsmasse von öffentlichen Krediten<br />

(im Falle von Öffentlichen Pfandbriefen) oder von Hypothekenkrediten<br />

(im Falle von Hypothekenpfandbriefen) gedeckt <strong>und</strong> sind mit allen<br />

andere Verpflichtungen der Emittentin aus Pfandbriefen gleichrangig.<br />

Nachrangige Schuldverschreibungen ("Nachrangige<br />

Schuldverschreibungen") <strong>und</strong> Ergänzungskapitalschuldverschreibungen<br />

bilden unbesicherte <strong>und</strong> nachrangige Verbindlichkeiten der<br />

Emittentin, die untereinander <strong>und</strong> mit allen anderen nachrangigen<br />

Verbindlichkeiten der Emittentin gleichrangig sind. Im Falle der<br />

Liquidation oder des Konkurses der Emittentin erfolgen keine<br />

Zahlungen auf diese Verpflichtungen, bis die Ansprüche der anderen<br />

nicht nachrangigen Gläubiger vollständig befriedigt sind.<br />

Negativverpflichtung: Die Nicht-Nachrangigen Schuldverschreibungen (ausgenommen<br />

Pfandbriefe) enthalten eine Negativverpflichtung.<br />

Kündigungsgründe <strong>und</strong><br />

Cross Default:<br />

Für Ergänzungskapitalschuldverschreibungen ist keine Negativverpflichtung<br />

vorgesehen.<br />

Für die Nicht-Nachrangigen Schuldverschreibungen (außer Pfandbriefe)<br />

werden Kündigungsgründe definiert, die die Gläubiger berechtigen, die<br />

unverzügliche Rückzahlung der Schuldverschreibungen zu verlangen.<br />

Die Nicht-Nachrangigen Schuldverschreibungen (außer Pfandbriefe)<br />

enthalten Cross-Default-Bestimmungen.<br />

Für die Nachrangigen Schuldverschreibungen <strong>und</strong><br />

Ergänzungskapitalschuldverschreibungen werden keine<br />

Kündigungsgründe definiert, die die Gläubiger berechtigen, die

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