Vorarlberger Landes- und Hypothekenbank Aktiengesellschaft
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Vorzeitige Rückzahlung aus<br />
Steuergründen:<br />
Status der<br />
Schuldverschreibungen:<br />
35<br />
oder Abzug erhalten hätten, vorbehaltlich der in § 7 der<br />
Anleihebedingungen der Schuldverschreibungen angeführten<br />
Ausnahmen, z.B. werden keine zusätzlichen Beträge für die<br />
österreichische Kapitalertragsteuer gezahlt.<br />
Bei Pfandbriefen ist die Emittentin nicht zur Zahlung von zusätzlichen<br />
Beträgen bei Steuerabzug oder -einbehalt in Bezug auf Zins- oder<br />
Kapitalzahlungen wie vorstehend beschrieben verpflichtet.<br />
Die vorzeitige Rückzahlung der Schuldverschreibungen (außer<br />
Pfandbriefen) aus steuerlichen Gründen ist zulässig, falls als Folge<br />
einer Änderung oder Ergänzung der Gesetze oder Vorschriften der<br />
Republik Österreich oder deren politischen Untergliederungen oder<br />
Steuerbehörden der oder in der Republik Österreich betreffend die<br />
Besteuerung oder Verpflichtungen, Abgaben jeglicher Art zu entrichten,<br />
oder als Folge einer Änderung oder Ergänzung der Anwendung oder<br />
der offiziellen Auslegung dieser Gesetze oder Vorschriften, die am Tag<br />
der Begebung der letzten Tranche dieser Serie von<br />
Schuldverschreibungen oder danach wirksam ist, die Emittentin zur<br />
Zahlung zusätzlicher Beträge auf die Schuldverschreibungen<br />
verpflichtet ist, wie im Einzelnen in den Anleihebedingungen der<br />
Schuldverschreibungen dargelegt.<br />
Bei Pfandbriefen ist keine vorzeitige Rückzahlung aus Steuergründen<br />
vorgesehen.<br />
Nicht-Nachrangige Schuldverschreibungen (die "Nicht-Nachrangigen<br />
Schuldverschreibungen") stellen unbesicherte nicht nachrangige<br />
Verbindlichkeiten der Emittentin dar, die untereinander <strong>und</strong> mit allen<br />
anderen unbesicherten <strong>und</strong> nicht nachrangigen Verbindlichkeiten der<br />
Emittentin gleichrangig sind.<br />
Die Pfandbriefe bilden unbedingte nicht nachrangige Verbindlichkeiten<br />
der Emittentin, die untereinander gleichrangig sind. Pfandbriefe werden<br />
jedoch durch eine separate Deckungsmasse von öffentlichen Krediten<br />
(im Falle von Öffentlichen Pfandbriefen) oder von Hypothekenkrediten<br />
(im Falle von Hypothekenpfandbriefen) gedeckt <strong>und</strong> sind mit allen<br />
andere Verpflichtungen der Emittentin aus Pfandbriefen gleichrangig.<br />
Nachrangige Schuldverschreibungen ("Nachrangige<br />
Schuldverschreibungen") <strong>und</strong> Ergänzungskapitalschuldverschreibungen<br />
bilden unbesicherte <strong>und</strong> nachrangige Verbindlichkeiten der<br />
Emittentin, die untereinander <strong>und</strong> mit allen anderen nachrangigen<br />
Verbindlichkeiten der Emittentin gleichrangig sind. Im Falle der<br />
Liquidation oder des Konkurses der Emittentin erfolgen keine<br />
Zahlungen auf diese Verpflichtungen, bis die Ansprüche der anderen<br />
nicht nachrangigen Gläubiger vollständig befriedigt sind.<br />
Negativverpflichtung: Die Nicht-Nachrangigen Schuldverschreibungen (ausgenommen<br />
Pfandbriefe) enthalten eine Negativverpflichtung.<br />
Kündigungsgründe <strong>und</strong><br />
Cross Default:<br />
Für Ergänzungskapitalschuldverschreibungen ist keine Negativverpflichtung<br />
vorgesehen.<br />
Für die Nicht-Nachrangigen Schuldverschreibungen (außer Pfandbriefe)<br />
werden Kündigungsgründe definiert, die die Gläubiger berechtigen, die<br />
unverzügliche Rückzahlung der Schuldverschreibungen zu verlangen.<br />
Die Nicht-Nachrangigen Schuldverschreibungen (außer Pfandbriefe)<br />
enthalten Cross-Default-Bestimmungen.<br />
Für die Nachrangigen Schuldverschreibungen <strong>und</strong><br />
Ergänzungskapitalschuldverschreibungen werden keine<br />
Kündigungsgründe definiert, die die Gläubiger berechtigen, die