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Vorarlberger Landes- und Hypothekenbank Aktiengesellschaft

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vorausgehenden Zinszahlungstag liegt, oder im Fall des ersten Zinszahlungstages, nach dem<br />

Verzinsungsbeginn.]<br />

(c) Fällt ein Zinszahlungstag auf einen Tag, der kein Geschäftstag ist, so wird der Zinszahlungstag<br />

[bei Anwendung der Modified Following Business Day Convention einfügen: auf den<br />

nächstfolgenden Geschäftstag verschoben, es sei denn, jener würde dadurch in den nächsten<br />

Kalendermonat fallen; in diesem Fall wird der Zinszahlungstag auf den unmittelbar vorausgehenden<br />

Geschäftstag vorgezogen.]<br />

[bei Anwendung der FRN Convention einfügen: auf den nächstfolgenden Geschäftstag verschoben, es<br />

sei denn, jener würde dadurch in den nächsten Kalendermonat fallen; in diesem Fall (i) wird der<br />

Zinszahlungstag auf den unmittelbar vorausgehenden Geschäftstag vorgezogen <strong>und</strong> (ii) ist jeder<br />

nachfolgende Zinszahlungstag der jeweils letzte Geschäftstag des Monats, der [[Zahl einfügen]<br />

Monate][andere festgelegte Zeiträume einfügen] nach dem vorausgehenden anwendbaren<br />

Zinszahlungstag liegt.]<br />

[bei Anwendung der Following Business Day Convention einfügen: auf den nächstfolgenden<br />

Geschäftstag verschoben.]<br />

[bei Anwendung der Preceding Business Day Convention einfügen: auf den unmittelbar<br />

vorausgehenden Geschäftstag vorgezogen.]<br />

(d) In diesem § 3 bezeichnet "Geschäftstag" [falls die festgelegte Währung nicht Euro ist, einfügen:<br />

einen Tag (außer einem Samstag oder Sonntag), an dem Geschäftsbanken <strong>und</strong> Devisenmärkte<br />

Zahlungen in [sämtliche relevanten Finanzzentren einfügen] abwickeln].] [falls die festgelegte<br />

Währung Euro ist, einfügen: einen Tag (außer einem Samstag oder Sonntag), an dem sowohl das<br />

Clearing System als auch alle betroffenen Bereiche von dem Trans-European Automated Real-time<br />

Gross Settlement Express Transfer System 2 ("TARGET") geöffnet sind, um die betreffende Zahlung<br />

in Euro abzuwickeln.]<br />

(2) Zinssatz. [Bei Bildschirmfeststellung einfügen: Der Zinssatz (der "Zinssatz") für jede Zinsperiode<br />

(wie nachstehend definiert) ist, sofern nachstehend nichts abweichendes bestimmt wird, der Angebotssatz<br />

(ausgedrückt als Prozentsatz per annum) für Einlagen in der festgelegten Währung für die jeweilige<br />

Zinsperiode, der auf der Bildschirmseite am Zinsfestlegungstag gegen 11.00 Uhr ([Brüsseler] [Londoner]<br />

Ortszeit) angezeigt wird [im Fall einer Marge, einfügen: [zuzüglich] [abzüglich] der Marge], wobei alle<br />

Festlegungen durch die Berechnungsstelle erfolgen.<br />

"Zinsperiode" bezeichnet den Zeitraum von dem Verzinsungsbeginn (einschließlich) bis zum ersten<br />

Zinszahlungstag (ausschließlich) bzw. von jedem Zinszahlungstag (einschließlich) bis zum jeweils<br />

darauffolgenden Zinszahlungstag (ausschließlich).<br />

"Zinsfestlegungstag" ist der [zweite] [zutreffende andere Zahl von Tagen einfügen] [Londoner]<br />

[TARGET-] [zutreffenden anderen Ort einfügen] Geschäftstag vor Beginn der jeweiligen Zinsperiode.<br />

["[Londoner] [zutreffenden anderen Ort einfügen] Geschäftstag" bezeichnet einen Tag (außer einem<br />

Samstag oder Sonntag), an dem Geschäftsbanken in [London] [zutreffenden anderen Ort einfügen] für<br />

Geschäfte (einschließlich Devisen- <strong>und</strong> Sortengeschäfte) geöffnet sind.] ["TARGET-Geschäftstag" ist ein<br />

Tag, an dem sowohl das Clearing System als auch alle betroffenen Bereiche von TARGET geöffnet sind.]<br />

[Im Fall einer Marge einfügen: Die "Marge" beträgt [•] % per annum.]<br />

"Bildschirmseite" bedeutet [Bildschirmseite einfügen] oder jede Nachfolgeseite.<br />

[Falls der Gebrauch einer anderen Basis zur Bestimmung eines Referenzsatzes vereinbart wird,<br />

werden vollständige Einzelheiten dieser Basis in den anwendbaren Endgültigen Bedingungen<br />

ausgeführt sein.]<br />

Sollte die maßgebliche Bildschirmseite nicht zur Verfügung stehen oder wird kein Angebotssatz angezeigt<br />

zu der genannten Zeit, wird die Berechnungsstelle von den von ihr ausgewählten Referenzbanken deren<br />

jeweilige Angebotssätze (jeweils als Prozentsatz per annum ausgedrückt) für Einlagen in der festgelegten<br />

Währung für die betreffende Zinsperiode gegenüber führenden Banken im [Londoner] [zutreffenden<br />

anderen Ort einfügen] Interbanken-Markt [in der Euro-Zone] um ca. 11.00 Uhr ([Brüsseler] [Londoner]<br />

Ortszeit) am Zinsfestlegungstag anfordern. Falls zwei oder mehr der ausgewählten Referenzbanken der<br />

Berechnungsstelle solche Angebotssätze nennen, ist der Zinssatz für die betreffende Zinsperiode das<br />

arithmetische Mittel (falls erforderlich, auf- oder abger<strong>und</strong>et auf das nächste ein [falls der Referenzsatz

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