11.08.2012 Views

Vorarlberger Landes- und Hypothekenbank Aktiengesellschaft

Vorarlberger Landes- und Hypothekenbank Aktiengesellschaft

Vorarlberger Landes- und Hypothekenbank Aktiengesellschaft

SHOW MORE
SHOW LESS

You also want an ePaper? Increase the reach of your titles

YUMPU automatically turns print PDFs into web optimized ePapers that Google loves.

113<br />

[Im Fall von anders Strukturierten Schuldverschreibungen, anwendbare Bestimmungen hier<br />

einfügen.]<br />

[(•)] Zinstagequotient. "Zinstagequotient" bezeichnet im Hinblick auf die Berechnung des Zinsbetrages<br />

auf eine Schuldverschreibung für einen beliebigen Zeitraum (der "Zinsberechnungszeitraum"):<br />

[Im Fall von Festverzinslichen Schuldverschreibungen, falls die festgelegte Währung Euro ist <strong>und</strong><br />

Actual/Actual (ICMA) anwendbar ist, einfügen:<br />

[Im Fall von Actual/Actual (ICMA Regelung 251) einfügen: die tatsächliche Anzahl von Tagen im<br />

Zinsberechnungszeitraum, dividiert durch [m Fall von einer Zinsperiode innerhalb eines Zinsjahres<br />

einfügen: die tatsächliche Anzahl von Tagen in der jeweiligen Zinsperiode.] [m Fall von zwei oder mehr<br />

gleichbleibenden Zinsperioden innerhalb eines Zinsjahres einfügen: (x) die Anzahl der Tage in der<br />

Zinsperiode im Fall von Schuldverschreibungen, bei denen die planmäßige Zinszahlung nur durch<br />

regelmäßige jährliche Zahlungen erfolgt, oder (y) das Produkt der Anzahl der Tage in der Zinsperiode <strong>und</strong><br />

der Anzahl von Zinszahlungstagen, die angenommen, dass Zinsen für das gesamte Jahr zu zahlen wären<br />

in ein Kalenderjahr fallen würden, im Fall von Schuldverschreibungen, bei denen die planmäßige<br />

Zinszahlung anders als nur durch regelmäßige jährliche Zahlungen erfolgt.] [bei ersten/letzten langen<br />

oder kurzen Zinsperioden entsprechende Actual/Actual Berechnungsmethode angeben.]]<br />

[Im Fall von Actual/Actual (ISDA) einfügen: die tatsächliche Anzahl von Tagen im<br />

Zinsberechnungszeitraum, dividiert durch 365 (oder, falls ein Teil dieses Zinsberechnungszeitraumes in<br />

ein Schaltjahr fällt, die Summe aus (A) der tatsächlichen Anzahl der in das Schaltjahr fallenden Tage des<br />

Zinsberechnungszeitraumes dividiert durch 366 <strong>und</strong> (B) die tatsächliche Anzahl der nicht in das Schaltjahr<br />

fallenden Tage des Zinsberechnungszeitraumes dividiert durch 365).]<br />

[Im Fall von Actual/365 (Fixed) einfügen: die tatsächliche Anzahl von Tagen im<br />

Zinsberechnungszeitraum dividiert durch 365.]<br />

[Im Fall von Actual/360 einfügen: die tatsächliche Anzahl von Tagen im Zinsberechnungszeitraum<br />

dividiert durch 360.]<br />

[Im Fall von 30/360, 360/360 oder Bond Basis einfügen: die Anzahl von Tagen im<br />

Zinsberechnungszeitraum dividiert durch 360, wobei die Anzahl der Tage auf der Gr<strong>und</strong>lage eines Jahres<br />

von 360 Tagen mit zwölf Monaten zu je 30 Tagen zu ermitteln ist (es sei denn, (A) der letzte Tag des<br />

Zinsberechnungszeitraums fällt auf den 31. Tag eines Monates, während der erste Tag des<br />

Zinsberechnungszeitraumes weder auf den 30. noch auf den 31. Tag eines Monats fällt, wobei in diesem<br />

Fall der diesen Tag enthaltende Monat nicht als ein auf 30 Tage gekürzter Monat zu behandeln ist, oder<br />

(B) der letzte Tag des Zinsberechnungszeitraumes fällt auf den letzten Tag des Monats Februar, wobei in<br />

diesem Fall der Monat Februar nicht als ein auf 30 Tage verlängerter Monat zu behandeln ist).]<br />

[Im Fall von 30E/360 oder Eurobond Basis einfügen: die Anzahl der Tage im Zinsberechnungszeitraum<br />

dividiert durch 360 (dabei ist die Anzahl der Tage auf der Gr<strong>und</strong>lage eines Jahres von 360 Tagen mit 12<br />

Monaten zu 30 Tagen zu ermitteln, <strong>und</strong> zwar ohne Berücksichtigung des ersten oder letzten Tages des<br />

Zinsberechnungszeitraumes, es sei denn, dass im Falle einer am Fälligkeitstag endenden Zinsperiode der<br />

Fälligkeitstag der letzte Tag des Monats Februar ist, in welchem Fall der Monat Februar als nicht auf einen<br />

Monat zu 30 Tagen verlängert gilt).]<br />

§ 4<br />

ZAHLUNGEN<br />

(1) [(a)] Zahlungen auf Kapital. Zahlungen auf Kapital in Bezug auf die Schuldverschreibungen erfolgen<br />

nach Maßgabe des nachstehenden Absatzes 2 an das Clearing System oder dessen Order zur<br />

Gutschrift auf den Konten der jeweiligen Kontoinhaber des Clearing Systems gegen Vorlage <strong>und</strong><br />

(außer im Fall von Teilzahlungen) Einreichung der die Schuldverschreibungen zum Zeitpunkt der<br />

Zahlung verbriefenden Globalurk<strong>und</strong>e bei der bezeichneten Geschäftsstelle der Emissionsstelle<br />

außerhalb der Vereinigten Staaten.<br />

[Im Fall von Schuldverschreibungen, die keine Nullkupon-Schuldverschreibungen sind, einfügen:<br />

(b) Zahlung von Zinsen. Die Zahlung von Zinsen auf Schuldverschreibungen erfolgt nach Maßgabe von<br />

Absatz 2 an das Clearing System oder dessen Order zur Gutschrift auf den Konten der jeweiligen<br />

Kontoinhaber des Clearing Systems.]

Hooray! Your file is uploaded and ready to be published.

Saved successfully!

Ooh no, something went wrong!