Beschäftigung mit Musik â ein Leben lang / Fare musica â tutta la vita
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Die <strong>Musik</strong><strong>la</strong>ndschaft in Südtirol vom Kindergarten bis zur Universität<br />
licher Bestandteil des Kindergartenalltags. Dies geschieht in der Überzeugung, dass<br />
dem Bedürfnis <strong>ein</strong>es jeden Kindes, sich musikalisch auszudrücken, zu singen, zu<br />
tanzen, entgegen gekommen werden soll. Es geschieht aber auch im Wissen, dass<br />
die Aus<strong>ein</strong>andersetzung <strong>mit</strong> <strong>Musik</strong> wichtige Aufgabe in der Spracherziehung erfüllt,<br />
dass sie die Stimme, die Haltung, die Atmung in der kindlichen Entwicklung unterstützt,<br />
dass sie nicht nur den Gehörsinn sondern alle Wahrnehmungsbereiche anspricht<br />
und fördert. Singen und Musizieren soll auch als kultureller Wert und kulturelle<br />
Ausdrucksform schon in frühester Kindheit gefördert werden.<br />
Im ganzheitlichen Unterricht an der Grundschule (fünf Jahre) werden die Möglichkeiten<br />
der Begegnung <strong>mit</strong> <strong>Musik</strong> weiter ausgebaut und vertieft. <strong>Musik</strong> wird erfahren als Möglichkeit<br />
der Kommunikation neben der Sprache, als Kunstwerk in den verschiedenen<br />
Strömungen und Epochen. Verschiedene Lernbereiche werden altersgerecht angegangen:<br />
das Singen, Musizieren, Hören, <strong>Musik</strong> umsetzen, Kennenlernen und Verstehen.<br />
Das Jahresstundenkontingent ‘<strong>Musik</strong>’ legen die Schulen auf Grund ihrer Autonomie selbst<br />
fest. In der Regel bewegt es sich aber zwischen <strong>ein</strong>er und zwei Wochenstunden.<br />
Südtirol kennt k<strong>ein</strong>e ‘<strong>Musik</strong>-Grundschule’ wie es sie z.B. in Österreich gibt. Dadurch<br />
ist <strong>ein</strong>e kontinuierliche, lineare musikalische Begabtenförderung innerhalb des curricu<strong>la</strong>ren<br />
Unterrichts vom Einschulen <strong>mit</strong> sechs Jahren bis zum Ausschulen am Ende<br />
der Höheren Schule an der Schule staatlicher Art noch nicht möglich.<br />
Seit dem Inkrafttreten des Autonomiegesetzes im Jahr 2000 arbeiten <strong>ein</strong>zelne Grundschulen<br />
<strong>mit</strong> den Instituten für <strong>Musik</strong>erziehung auf der Grund<strong>la</strong>ge von Kooperationen<br />
zusammen. Dabei bleiben die Kinder weiterhin Schülerinnen und Schüler der <strong>Musik</strong>schule.<br />
Von den Eltern wird diese Zusammenarbeit sehr gut aufgenommen, da<br />
sie ihnen organisatorische Arbeiten erleichtert oder ganz abnimmt (Stundenp<strong>la</strong>nabsprachen,<br />
Fahrten zur und von der <strong>Musik</strong>schule, ...). Die Schulerfolge und die Nachhaltigkeit<br />
werden von Eltern und Lehrern der öffentlichen Schulen gleichermaßen<br />
anerkannt. Schwierigkeiten und offene Fragen ergeben sich im dienstrechtlichen Bereich;<br />
sie sind bekannt und alle Beteiligten bemühen sich gleichermaßen, nach guten<br />
sach- und schülerorientierten Lösungen zu suchen.<br />
An der Mittelschule, sogenannte ‘Einheits<strong>mit</strong>telschule’, (drei Jahre) wird der <strong>Musik</strong>unterricht<br />
grundsätzlich altersgemäß weitergeführt bzw. erweitert und ausgebaut, und –<br />
im Gegensatz zur Grundschule – von Fachlehrerinnen und -lehrern unterrichtet.<br />
Das Jahresstundenkontingent kann auch an dieser Schulstufe in <strong>ein</strong>em bestimmten<br />
Umfang von der Schule autonom festgelegt werden: vorgegebenen ist <strong>ein</strong> Rahmen<br />
von 153 Unterrichtsstunden in den drei Mittelschuljahren, die Verteilung auf die <strong>ein</strong>zelnen<br />
Schuljahre ist aber der Schule über<strong>la</strong>ssen.<br />
Ziel des <strong>Musik</strong>unterrichtes ist es, die Jugendlichen bis zum Ende der Unterstufe<br />
(Grundschule und Mittelschule) zu befähigen,