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Ökonomische Grundlagen der Wanderwege in der Schweiz

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14. Anhang B – Beschreibung <strong>der</strong> Bespielkantone ECOPLAN<br />

14 Anhang B – Beschreibung <strong>der</strong> Bespielkantone<br />

Für die Analyse <strong>der</strong> Datenverfügbarkeit und <strong>der</strong> Zuständigkeiten zwischen den Wan<strong>der</strong>weg-<br />

fachorganisationen, Kantonen und Geme<strong>in</strong>den wurden die vier Beispielkantone Aargau,<br />

Thurgau, Tess<strong>in</strong> und Uri näher untersucht. Dazu wurde jeweils mit e<strong>in</strong>er ausgewählten Fach-<br />

person aus dem jeweiligen Beispielkanton e<strong>in</strong> vertiefendes Interview geführt. Die Ergebnisse<br />

dieser Gespräche mit <strong>der</strong> Aufbereitung <strong>der</strong> wichtigsten Kennzahlen s<strong>in</strong>d nachstehend zu-<br />

sammengefasst.<br />

14.1 Kanton Aargau<br />

Im Kanton Aargau stand uns Herr Horst Sager, Technischer Leiter <strong>der</strong> Aargauer Wan<strong>der</strong>we-<br />

ge für die Beantwortung <strong>der</strong> Fragen zur Verfügung.<br />

14.1.1 Zuständigkeiten<br />

Die Aargauer Wan<strong>der</strong>wege (AWW) zeichnen für die Planung und die Signalisation des<br />

gesamten Wan<strong>der</strong>wegnetzes im Kanton verantwortlich. Der Unterhalt jedoch wird auf die<br />

Geme<strong>in</strong>den und den Kanton aufgeteilt. Die AWW s<strong>in</strong>d nur für jene Wege zuständig, die ei-<br />

nem „typischen“ Wan<strong>der</strong>weg entsprechen (ca. e<strong>in</strong> Viertel bis e<strong>in</strong> Drittel des gesamten Weg-<br />

netzes). 98 Die auf Geme<strong>in</strong>destrassen verlaufenden Wan<strong>der</strong>wege werden von den Geme<strong>in</strong>-<br />

den unterhalten. Auch wenn die Wege als Velo- o<strong>der</strong> Bikerouten deklariert s<strong>in</strong>d, ist die Ge-<br />

me<strong>in</strong>de für den Unterhalt zuständig.<br />

Beim Bau von neuen Wan<strong>der</strong>wegen wird darauf geachtet, dass bereits bestehende Wege<br />

genutzt werden können. Dies hält den Aufwand für den Bau <strong>in</strong> Grenzen. Ohneh<strong>in</strong> werden nur<br />

ganz selten neue Wege gebaut (momentan gar ke<strong>in</strong>e).<br />

Meist fallen unter die Unterhaltsarbeiten Aktivitäten wie Wege freischneiden (ca. 30-40% des<br />

gesamten Aufwands), Holztritte erneuern und Entwässerungen erneuern. Die Instandstellung<br />

von durch Bikern o<strong>der</strong> Reitern verursachten Schäden macht pro Jahr schätzungsweise 10-<br />

20% des gesamten Unterhaltsaufwands (<strong>in</strong> Stunden) aus. Die Zuständigkeiten für den Unter-<br />

halt <strong>der</strong> Kunstbauten (Holzbrücken, Handläufe, Tritte) s<strong>in</strong>d unklar. Sie s<strong>in</strong>d aber ohneh<strong>in</strong> sehr<br />

dauerhaft und bedürfen selten e<strong>in</strong>er Sanierung. Bei Unwettern können aber Kunstbauten und<br />

auch Wege stärker beschädigt werden. Dafür machen die AWW jährliche Rücklagen, um die<br />

Zusatzlast <strong>in</strong> Unwetterjahren abzufe<strong>der</strong>n.<br />

Der Zivilschutz übernimmt oft nur kle<strong>in</strong>e Aufträge von Geme<strong>in</strong>den. Bei den AWW fallen bei<br />

diesen Arbeiten nur die Materialkosten an. Die E<strong>in</strong>sätze des Zivilschutzes beschränken sich<br />

auf 2-3 pro Jahr. Das Militär wird alle 4-6 Jahre e<strong>in</strong>mal e<strong>in</strong>gesetzt.<br />

98 Wan<strong>der</strong>wege ausserhalb des Baugebiets, die nicht <strong>der</strong> Forst- o<strong>der</strong> Landwirtschaft dienen.<br />

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