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Marcel Albert und Markus Eckstein Lebendige Gemeinde am Rande ...

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26<br />

II. Aufbruch<br />

Die Selbstständigkeit<br />

In St. Hedwig bestand seit 1969 ein eigenes Pfarrbüro. Die Pfarr<strong>am</strong>tssekretärin<br />

Marianne Froitzheim war für viele Besucher die erste Ansprechpartnerin. Nachdem<br />

sie 1994 ihr 25-jähriges Dienstjubiläum gefeiert hatte, wurde sie 1999 pensioniert.<br />

Durch ihre besonnene <strong>und</strong> fre<strong>und</strong>liche Art15 ist sie in guter Erinnerung geblieben.<br />

Die Nachfolge im Pfarrbüro übernahm Hildegard Bogdan, unterstützt von Monika<br />

Kanthak aus St. Johann Baptist.<br />

Das Jahr 1970 brachte dem Pfarrbezirk St. Hedwig die volle Selbstständigkeit. Im<br />

Dezember wurde Kaplan Fre<strong>und</strong> zum ersten Pfarrer der <strong>Gemeinde</strong> ernannt. Wie St.<br />

Johann Baptist gehörte die neue Pfarrei zum erst 1967 gegründeten Dekanat Köln-<br />

Dünnwald.<br />

Die <strong>Gemeinde</strong> benötigte zunächst einmal einen Kirchenvorstand, der sie<br />

rechtlich vertreten konnte. Zu seinen wichtigsten Aufgaben gehörte die Bewilligung<br />

der vom Rendanten Fritz Ahrend aufgestellten jährlichen Haushaltspläne, die<br />

Anstellung von Mitarbeitern, sofern sie nicht in der Seelsorge tätig waren, sowie die<br />

Entscheidung über Neubauten <strong>und</strong> deren Erhalt. Der erste Kirchenvorstand von St.<br />

Hedwig wurde in Verbindung mit der Pfarrgemeinderatswahl im März 1971 gewählt.<br />

Bis dahin nahm der Kirchenvorstand von St. Johann Baptist in Absprache mit dem<br />

Kirchbauverein <strong>und</strong> dem provisorischen Pfarrgemeinderat von St. Hedwig dessen<br />

Aufgaben mit wahr. Pfarrer Fre<strong>und</strong> war geborenes Mitglied <strong>und</strong> automatisch<br />

Vorsitzender. Die anfangs acht <strong>und</strong> später nur noch sechs Mitglieder des<br />

Kirchenvorstands wählte die <strong>Gemeinde</strong> wahlberechtigt war jedes<br />

<strong>Gemeinde</strong>mitglied ab 18 Jahren für jeweils sechs Jahre. Die Hälfte davon musste<br />

sich, wie es das Statut vorschreibt, nach drei Jahren einer Neuwahl stellen. Die<br />

Kontrolle der Bauarbeiten erforderte große Sachkenntnis <strong>und</strong> zusätzliches<br />

Engagement. Der Kirchenvorstand übertrug sie daher einer besonderen<br />

Baukommission.<br />

15Informationen aus den <strong>Gemeinde</strong>n St. Hedwig <strong>und</strong> St. Johann Baptist, 31. Januar 1999.

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