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(RISU-BK-NRW). - Sichere Schule

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II – 7 Hautschutzplan<br />

<strong>RISU</strong>-<strong>BK</strong>-<strong>NRW</strong><br />

Die Gefährdungsbeurteilung erfasst auch dermale Gefährdungen. Technische,<br />

organisatorische und persönliche Schutzmaßnahmen werden zur Vermeidung<br />

oder Verminderung der Gefährdung ergriffen.<br />

Eine organisatorische Schutzmaßnahme ist die Erstellung des Hautschutzplans.<br />

Für die Erstellung des Hautschutzplans ist eine genaue Kenntnis der Arbeitsbedingungen<br />

notwendig, um die geeigneten Hautschutz-, Hautreinigungs- und<br />

Hautpflegemittel auswählen zu können. Jeder Beschäftigte muss aus dem<br />

Hautschutzplan erkennen können, welche Hautschutzprodukte an seinem Arbeitsplatz<br />

anzuwenden sind.<br />

Der Hautschutzplan ist aus folgenden drei Komponenten aufgebaut:<br />

• vorbeugender Hautschutz,<br />

• hautschonende Reinigung,<br />

• regenerierende Hautpflege.<br />

Die Anwendung von Hautschutzmitteln ist grundsätzlich anzuraten bei:<br />

• bestehendem Trageverbot von Handschuhen z. B. an Dreh-, Fräs- und<br />

Bohrmaschinen,<br />

• Verlust der notwendigen arbeitsspezifischen Fingerfertigkeit durch das<br />

Tragen von Handschuhen,<br />

• sogenannter Feuchtarbeit (regelmäßig mehr als 2 Stunden pro Tag) z.<br />

B. bei Tätigkeiten mit feuchtigkeitsdichten Handschuhen (Reinigungsdienste,<br />

Krankenhäuser, Pflegedienste, Friseure etc.),<br />

• Arbeiten mit entfettenden Stoffen (Lösemittel, Tenside, etc.),<br />

• Tätigkeiten, die mit großer Verschmutzung verbunden sind (Werkstätten<br />

etc.) zur leichteren Reinigung.<br />

Beratungen zum Hautschutz können z. B. durch Betriebsärzte, Fachkräfte für<br />

Arbeitssicherheit, Vertreter der Unfallkasse <strong>NRW</strong>, Vertreter der Berufsgenossenschaften<br />

und Fachpersonal von Hautschutzmittelherstellern erfolgen. Weitere<br />

Informationen können der TRGS 401 „Dermale Exposition“ entnommen<br />

werden.<br />

Stand: 01.02.2011 Seite 101 von 104

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