(RISU-BK-NRW). - Sichere Schule
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II – 7 Hautschutzplan<br />
<strong>RISU</strong>-<strong>BK</strong>-<strong>NRW</strong><br />
Die Gefährdungsbeurteilung erfasst auch dermale Gefährdungen. Technische,<br />
organisatorische und persönliche Schutzmaßnahmen werden zur Vermeidung<br />
oder Verminderung der Gefährdung ergriffen.<br />
Eine organisatorische Schutzmaßnahme ist die Erstellung des Hautschutzplans.<br />
Für die Erstellung des Hautschutzplans ist eine genaue Kenntnis der Arbeitsbedingungen<br />
notwendig, um die geeigneten Hautschutz-, Hautreinigungs- und<br />
Hautpflegemittel auswählen zu können. Jeder Beschäftigte muss aus dem<br />
Hautschutzplan erkennen können, welche Hautschutzprodukte an seinem Arbeitsplatz<br />
anzuwenden sind.<br />
Der Hautschutzplan ist aus folgenden drei Komponenten aufgebaut:<br />
• vorbeugender Hautschutz,<br />
• hautschonende Reinigung,<br />
• regenerierende Hautpflege.<br />
Die Anwendung von Hautschutzmitteln ist grundsätzlich anzuraten bei:<br />
• bestehendem Trageverbot von Handschuhen z. B. an Dreh-, Fräs- und<br />
Bohrmaschinen,<br />
• Verlust der notwendigen arbeitsspezifischen Fingerfertigkeit durch das<br />
Tragen von Handschuhen,<br />
• sogenannter Feuchtarbeit (regelmäßig mehr als 2 Stunden pro Tag) z.<br />
B. bei Tätigkeiten mit feuchtigkeitsdichten Handschuhen (Reinigungsdienste,<br />
Krankenhäuser, Pflegedienste, Friseure etc.),<br />
• Arbeiten mit entfettenden Stoffen (Lösemittel, Tenside, etc.),<br />
• Tätigkeiten, die mit großer Verschmutzung verbunden sind (Werkstätten<br />
etc.) zur leichteren Reinigung.<br />
Beratungen zum Hautschutz können z. B. durch Betriebsärzte, Fachkräfte für<br />
Arbeitssicherheit, Vertreter der Unfallkasse <strong>NRW</strong>, Vertreter der Berufsgenossenschaften<br />
und Fachpersonal von Hautschutzmittelherstellern erfolgen. Weitere<br />
Informationen können der TRGS 401 „Dermale Exposition“ entnommen<br />
werden.<br />
Stand: 01.02.2011 Seite 101 von 104