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(RISU-BK-NRW). - Sichere Schule

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<strong>RISU</strong>-<strong>BK</strong>-<strong>NRW</strong><br />

gen die Personen (befähigte Personen) 4 erfüllen müssen, die von ihm mit der<br />

Prüfung beauftragt werden.<br />

Ausgehend von der Gefährdungsbeurteilung hat der Arbeitgeber die im Hinblick<br />

auf Prüfungen zutreffenden<br />

• Informationen des Herstellers des Arbeitsmittels bzw. der überwachungsbedürftigen<br />

Anlage,<br />

• Erkenntnisse der gesetzlichen Unfallversicherungsträger,<br />

• betrieblichen Erfahrungen,<br />

• sonstigen Informationen zum Stand der Technik<br />

zu berücksichtigen. Die Prüffristen sind so festzulegen, dass einfach feststellbare<br />

Abweichungen vom Sollzustand rechtzeitig erkannt werden können.<br />

Für Arbeitsmittel,<br />

• deren Sicherheit von den Montagebedingungen abhängen,<br />

• die Schäden verursachenden Einflüssen unterliegen, die zu gefährlichen<br />

Situationen führen können,<br />

• an denen außergewöhnliche Ereignisse stattgefunden haben, die schädigenden<br />

Auswirkungen auf die Sicherheit der Arbeitsmittel haben<br />

können,<br />

• an denen Instandsetzungsarbeiten durchgeführt worden sind, welche<br />

die Sicherheit der Arbeitsmittel beeinträchtigen können,<br />

sind Prüfungen durch befähigte Personen durchzuführen. Die Prüfergebnisse<br />

sind zu dokumentieren.<br />

Im schulischen Bereich haben der Schulträger und die Schulleiterin/ der Schulleiter<br />

vertrauensvoll zusammen zu arbeiten. Dies betrifft auch die gegenseitige<br />

Information über erforderliche Prüfungen, Wartung und Instandhaltung von<br />

Arbeitsmitteln und überwachungsbedürftigen Anlagen.<br />

Prüfungen überwachungsbedürftiger Anlagen sind durch zugelassene Überwachungsstellen<br />

(ZÜS) entsprechend den Vorgaben der Betriebssicherheitsverordnung<br />

durchzuführen.<br />

I – 1.4.4 Tabelle Wartungsprüfungen (Berufskollegs)<br />

In den nachfolgenden Tabellen sind Prüffristen für die Wiederholungsprüfungen<br />

und Anforderungen an die prüfenden Personen zusammengestellt.<br />

4 Anforderungen an befähigte Personen sind in der Betriebssicherheitsverordnung und in den entsprechenden<br />

technischen Regeln beschrieben.<br />

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