(RISU-BK-NRW). - Sichere Schule
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<strong>RISU</strong>-<strong>BK</strong>-<strong>NRW</strong><br />
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• Verhinderung des Zugangs zu Bereichen, in denen eine unzulässige<br />
Exposition, auftreten kann, z. B. durch Verriegelungen oder Verschluss<br />
• Kennzeichnung der Gefährdungsbereiche, z. B. durch Warn- oder Verbotszeichen,<br />
• Reduzierung der Aufenthaltsdauer im Expositionsbereich,<br />
• Unterweisung der Mitarbeiter.<br />
I – 5.4.3 Gefährdung durch statische Elektrizität<br />
Eine Gefährdung durch statische Elektrizität liegt vor, wenn die über den<br />
menschlichen Körper übertragene Ladung 50 µC oder die Energie 350 mJ<br />
überschreitet.<br />
Maßnahmen zur Reduzierung statischer Elektrizität können z. B. sein:<br />
• Verhinderung von Aufladung z. B. durch konstruktive Gestaltung von<br />
Behältnissen,<br />
• Gebrauch von Gegenständen und Einrichtungen aus elektrostatisch ableitfähigem<br />
oder leitfähigem Material, die mit Erdpotential verbunden<br />
sind,<br />
• Erhöhung der Luftfeuchte,<br />
• Ionisierung der Luft.<br />
Gefährdungen durch statische Elektrizität können auch auftreten beim Umfüllen<br />
von hochentzündlichen, leichtentzündlichen und entzündlichen Stoffen und<br />
Zubereitungen (siehe auch Technische Regel Betriebssicherheit TRBS 2152/<br />
Technische Regel Gefahrstoffe TRGS 720 „Gefährliche explosionsfähige Atmosphäre<br />
- Allgemeines“).<br />
I – 5.4.4 Umgang mit elektrischen Anlagen 51 und Betriebsmitteln<br />
Als Spannungsquellen sind Geräte für Schutzkleinspannung 52 oder Funktionskleinspannung<br />
53 mit sicherer Trennung zu verwenden. Darauf ist bereits bei der<br />
Beschaffung zu achten.<br />
51 Für Errichtung und Betrieb elektrischer Anlagen in Unterrichtsräumen existieren Regelungen der DKE Deutsche<br />
Kommission Elektrotechnik, Elektronik, Informationstechnik im DIN und VDE:<br />
DIN VDE 0100 Teil 723 und Teil 723/A1 „Errichten von Starkstromanlagen mit Nennspannungen bis 1000<br />
V mit Experimentierständen“ (bauliche Maßnahmen)<br />
DIN VDE 0105 Teil 12 „Betrieb von Starkstromanlagen; Besondere Festlegungen für das Experimentieren<br />
mit elektrischer Energie in Unterrichtsräumen“ (DIN VDE 0105 Teil 12 ist eingearbeitet)<br />
DIN VDE 0105 Teil 112 „Betrieb von elektrischen Anlagen; Besondere Festlegungen für das Experimentieren<br />
mit elektrischer Energie in Unterrichtsräumen“ (Handlungsanleitung)<br />
52 Schutzkleinspannung (SELV - Safety Extra Low Voltage)<br />
Schutzkleinspannung nach DIN VDE 0100, Teil 410 umfasst 2 Bereiche:<br />
Anlagen, bei denen der Schutz gegen elektrischen Schlag durch die Höhe der Nennspannung von AC 50 V<br />
Effektivwert oder DC 120 V unter bestimmten Bedingungen gewährleistet ist (Abdeckung oder Umhüllung<br />
in Schutzart IP2X oder IPXXB bzw. Isolierung, die einer Prüfspannung von AC 500 V Effektivwert<br />
1 Minute standhält)<br />
Wenn die Nennspannung AC 25 V Effektivwert oder DC 60 V oberschwingungsfrei (siehe Fußnote unter<br />
„Definition berührungsgefährlich“) nicht überschritten wird, ist in trockenen Räumen ein Schutz gegen direktes<br />
Berühren nicht erforderlich.<br />
- Schutzkleinspannung ist von der normalen Netzspannung galvanisch getrennt, z. B. durch<br />
Sicherheitstransformatoren nach EN 60742.<br />
- Transformatoren mit Schutzkleinspannung von 25 V dürfen untereinander nur so verbunden werden,