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(RISU-BK-NRW). - Sichere Schule

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<strong>RISU</strong>-<strong>BK</strong>-<strong>NRW</strong><br />

Gefährliche Stoffe und gefährliche Zubereitungen nach § 3a Abs. 1 des Chemikaliengesetzes<br />

sind charakterisiert durch die Gefährlichkeitsmerkmale (R-<br />

Sätze). Den Gefährlichkeitsmerkmalen sind gemäß Anhang II 17 der Richtlinie<br />

67/548/EWG Gefahrenbezeichnungen und Gefahrensymbole zugeordnet.<br />

Gefahrensymbole und -bezeichnungen für gefährliche Stoffe und Zubereitungen:<br />

explosionsgefährlich<br />

E<br />

hochentzündlich<br />

F+<br />

sehr giftig<br />

T+<br />

giftig<br />

T<br />

Seite 26 von 104 Stand: 01.02.2011<br />

brandfördernd<br />

O<br />

leichtentzündlich<br />

F<br />

gesundheitsschädlich<br />

Xn<br />

ätzend<br />

C reizend<br />

Xi umweltgefährlich<br />

N<br />

Anmerkung: Die Buchstaben E, O, F, F+, T, T+, C, Xn, Xi und N sind nicht<br />

Bestandteil des Gefahrensymbols.<br />

Entzündlichen Stoffen ist das Gefährlichkeitsmerkmal R 10, aber kein Gefahrensymbol<br />

zugeordnet.<br />

Sensibilisierende Stoffe:<br />

Bei Tätigkeiten mit Stoffen, Zubereitungen und Erzeugnissen, die mit<br />

• R 42 „Sensibilisierung durch Einatmen möglich“<br />

• R 43 „Sensibilisierung durch Hautkontakt möglich“<br />

gekennzeichnet sind, ist eine Sensibilisierung möglich. Dies gilt auch, wenn<br />

Stoffe, Zubereitungen und Erzeugnisse im „Verzeichnis sensibilisierender<br />

Stoffe“ in der TRGS 907 oder in der Anlage zur TRGS/TRBA 406 aufgeführt<br />

sind.<br />

Krebserzeugende, erbgutverändernde und fruchtbarkeitsgefährdende Stoffe:<br />

Diese Stoffe und Zubereitungen sind durch das Totenkopf-Symbol (T giftig,<br />

T+ sehr giftig) und die Risiko-Sätze (R-Sätze):<br />

• R 45 „Kann Krebs erzeugen“<br />

• R 46 „Kann vererbbare Schäden verursachen“<br />

• R 49 „Kann Krebs erzeugen beim Einatmen“<br />

• R 60 „Kann die Fortpflanzungsfähigkeit beeinträchtigen“<br />

gekennzeichnet.<br />

17 Richtlinie 67/548/EWG des Rates zur Angleichung der Rechts- und Verwaltungsvorschriften der Mitgliedstaaten<br />

für die Einstufung, Verpackung und Kennzeichnung gefährlicher Stoffe an den technischen Fortschritt<br />

vom 27.6.1967 ABl. Nr. L 196/1 vom 16.8.1967, in der geltenden Fassung

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