(RISU-BK-NRW). - Sichere Schule
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<strong>RISU</strong>-<strong>BK</strong>-<strong>NRW</strong><br />
Gefährliche Stoffe und gefährliche Zubereitungen nach § 3a Abs. 1 des Chemikaliengesetzes<br />
sind charakterisiert durch die Gefährlichkeitsmerkmale (R-<br />
Sätze). Den Gefährlichkeitsmerkmalen sind gemäß Anhang II 17 der Richtlinie<br />
67/548/EWG Gefahrenbezeichnungen und Gefahrensymbole zugeordnet.<br />
Gefahrensymbole und -bezeichnungen für gefährliche Stoffe und Zubereitungen:<br />
explosionsgefährlich<br />
E<br />
hochentzündlich<br />
F+<br />
sehr giftig<br />
T+<br />
giftig<br />
T<br />
Seite 26 von 104 Stand: 01.02.2011<br />
brandfördernd<br />
O<br />
leichtentzündlich<br />
F<br />
gesundheitsschädlich<br />
Xn<br />
ätzend<br />
C reizend<br />
Xi umweltgefährlich<br />
N<br />
Anmerkung: Die Buchstaben E, O, F, F+, T, T+, C, Xn, Xi und N sind nicht<br />
Bestandteil des Gefahrensymbols.<br />
Entzündlichen Stoffen ist das Gefährlichkeitsmerkmal R 10, aber kein Gefahrensymbol<br />
zugeordnet.<br />
Sensibilisierende Stoffe:<br />
Bei Tätigkeiten mit Stoffen, Zubereitungen und Erzeugnissen, die mit<br />
• R 42 „Sensibilisierung durch Einatmen möglich“<br />
• R 43 „Sensibilisierung durch Hautkontakt möglich“<br />
gekennzeichnet sind, ist eine Sensibilisierung möglich. Dies gilt auch, wenn<br />
Stoffe, Zubereitungen und Erzeugnisse im „Verzeichnis sensibilisierender<br />
Stoffe“ in der TRGS 907 oder in der Anlage zur TRGS/TRBA 406 aufgeführt<br />
sind.<br />
Krebserzeugende, erbgutverändernde und fruchtbarkeitsgefährdende Stoffe:<br />
Diese Stoffe und Zubereitungen sind durch das Totenkopf-Symbol (T giftig,<br />
T+ sehr giftig) und die Risiko-Sätze (R-Sätze):<br />
• R 45 „Kann Krebs erzeugen“<br />
• R 46 „Kann vererbbare Schäden verursachen“<br />
• R 49 „Kann Krebs erzeugen beim Einatmen“<br />
• R 60 „Kann die Fortpflanzungsfähigkeit beeinträchtigen“<br />
gekennzeichnet.<br />
17 Richtlinie 67/548/EWG des Rates zur Angleichung der Rechts- und Verwaltungsvorschriften der Mitgliedstaaten<br />
für die Einstufung, Verpackung und Kennzeichnung gefährlicher Stoffe an den technischen Fortschritt<br />
vom 27.6.1967 ABl. Nr. L 196/1 vom 16.8.1967, in der geltenden Fassung