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(RISU-BK-NRW). - Sichere Schule

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<strong>RISU</strong>-<strong>BK</strong>-<strong>NRW</strong><br />

I – 4 Tätigkeiten mit Druckgasflaschen und Gasanlagen<br />

I – 4.1 Bereitstellung<br />

Die Vorräte an Druckgasen sind nach Art und Menge auf das für den Unterricht<br />

erforderliche Maß zu begrenzen. Überschreitet die Menge der Druckgasflaschen<br />

die für die Bereitstellung für den Handgebrauch zulässige Zahl (eine<br />

Druckgasflasche pro Gassorte), so gelten die Lagerungsbestimmungen der<br />

TRG 280 „Betreiben von Druckgasbehältern“.<br />

Druckgasflaschen mit sehr giftigen, giftigen oder ätzenden Gasen (z. B. Chlor,<br />

Ammoniak) dürfen in <strong>Schule</strong>n nur aufbewahrt werden, wenn dies im Rahmen<br />

einer berufsqualifizierenden Ausbildung notwendig ist.<br />

Druckgasflaschen müssen sich nach Arbeitsschluss wegen der bei Bränden bestehenden<br />

Gefahr des Zerknalls an einem sicheren Ort befinden.<br />

Zwischen Druckgasflaschen mit brennbaren (z. B. Wasserstoff) und solchen<br />

mit brandfördernden (z. B. Sauerstoff) Gasen muss ein Abstand von mindestens<br />

2 Metern eingehalten werden. Dies gilt nicht, wenn eine der Druckgasflaschen<br />

in einem abgesaugten Flaschenschrank gelagert wird. Inertgase können<br />

innerhalb dieses Sicherheitsabstandes aufbewahrt werden.<br />

Schutzbereich für Druckgasflaschen mit brennbaren Gasen:<br />

Für Druckgasflaschen mit Gasen leichter als Luft gilt - ausgehend vom Druckgasflaschenventil<br />

- ein Schutzbereich mit Radius r = 2 Meter und Höhe h = 2<br />

Meter.<br />

Im Schutzbereich von Druckgasflaschen mit brennbaren Gasen dürfen sich<br />

keine Zündquellen wie heiße Oberflächen, nicht explosionsgeschützte elektrische<br />

Geräte und Steckdosen befinden, durch die Gase gezündet werden können.<br />

Schutzbereich für Druckgasflaschen<br />

mit Gasen leichter als Luft<br />

Dies gilt nicht für Druckgasflaschen, die mit einer Anlage fest verbunden sind<br />

(sie gelten als Bestandteil der Anlage), beispielsweise Gaschromatographie<br />

oder Atomabsorptionsspektroskopie (AAS). Das Ausbauen und Lagern an<br />

einem sicheren Ort der Druckgasflaschen ist dann nicht erforderlich.<br />

Druckgasflaschen dürfen nicht in Fluren, Treppenhäusern oder Rettungswegen<br />

sowie in Räumen unter Erdgleiche aufgestellt werden.<br />

Die Aufbewahrung von Sauerstoff- und Druckluftflaschen unter Erdgleiche ist<br />

zulässig.<br />

Druckgasflaschen sind gegen Umstürzen zu sichern und vor starker Erwärmung<br />

zu schützen.<br />

Räume, in denen Druckgasflaschen aufbewahrt werden, müssen ausreichend<br />

be- und entlüftet werden. Bei der Aufbewahrung von Wasserstoff muss eine<br />

Seite 46 von 104 Stand: 01.02.2011

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