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(RISU-BK-NRW). - Sichere Schule

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<strong>RISU</strong>-<strong>BK</strong>-<strong>NRW</strong><br />

Für Stoffe und Zubereitungen, die als sensibilisierend eingestuft und zurzeit<br />

mit den R-Sätzen<br />

• R42 „Sensibilisierung durch Einatmen möglich“,<br />

• R43 „Sensibilisierung durch Hautkontakt möglich“<br />

oder deren Kombination (R 42/43) gekennzeichnet sind, ist in besonderem<br />

Maße auf eine Minimierung und die Wirksamkeit der getroffenen Schutzmaßnahmen<br />

zu achten, denn die Entwicklung einer Allergie wird grundsätzlich von<br />

mehreren Einflussfaktoren bestimmt.<br />

Informationen und eine Auflistung sensibilisierender Stoffe liefert die<br />

TRBA/TRGS 406 „Sensibilisierende Stoffe für die Atemwege“ sowie das Verzeichnis<br />

sensibilisierender Stoffe (TRGS 907).<br />

Zu den sensibilisierenden Stoffen gehören z. B. bestimmte Bromverbindungen,<br />

Holzstäube, organische Quecksilberverbindungen, Naturgummilatex.<br />

Bei atemwegssensibilisierenden Stoffen gibt die Einhaltung von Arbeitsplatzgrenzwerten<br />

in der Regel keine Sicherheit gegen das Auftreten allergischer Reaktionen,<br />

daher ist das Minimierungsgebot von besonderer Bedeutung.<br />

Tätigkeiten, bei denen krebserzeugende Gefahrstoffe freigesetzt werden:<br />

Hierzu gehören Tätigkeiten oder Verfahren bei denen Beschäftigte und Schüler/innen<br />

Hartholzstäuben, wie Birken-, Eichen- oder Buchenholzstaub ausgesetzt<br />

sind. Dies kann z. B. beim Sägen, Fräsen und Schleifen von Harthölzern<br />

wie z. B. Birken-, Eichen- oder Buchenholz vorkommen. Weitergehende Informationen<br />

liefert die TRGS 906, Anlage 1 und die TRGS 553 „Holzstaub“.<br />

Siehe II – 2 Gefährdungsbeurteilung<br />

Hierzu gehören ebenfalls Tätigkeiten oder Verfahren, bei denen Beschäftigte<br />

und Schüler/innen in Bereichen arbeiten, in denen Abgase von Dieselmotoren<br />

freigesetzt werden. Weitergehende Informationen finden sich hierzu in der<br />

TRGS 554 „Abgase von Dieselmotoren“.<br />

Tätigkeiten oder Verfahren, bei denen Gefahrstoffe freigesetzt werden:<br />

Dies sind z. B.:<br />

Tätigkeiten wie Schweißen, bei denen gefährliche Schweißrauche freigesetzt<br />

werden, siehe hierzu die TRGS 528 „Schweißtechnische Arbeiten“ sowie die<br />

GUV-R 220 „Schweißrauche“.<br />

Tätigkeiten oder Verfahren in der Metallbearbeitung unter Verwendung von<br />

Kühlschmierstoffen (GUV-R 143 „Tätigkeiten mit Kühlschmierstoffen“,<br />

TRGS 611 „Verwendungsbeschränkungen für wassermischbare bzw. wassergemischte<br />

Kühlschmierstoffe, bei deren Einsatz N-Nitrosamine auftreten können“,<br />

TRGS 401 „Gefährdung durch Hautkontakt – Ermittlung, Beurteilung,<br />

Maßnahmen“).<br />

Tätigkeiten mit blei- oder boraxhaltigen Glasuren in der Keramikverarbeitung<br />

oder Tätigkeiten in der Kunststoffbearbeitung, bei denen ätzende, giftige,<br />

Seite 34 von 104 Stand: 01.02.2011

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