(RISU-BK-NRW). - Sichere Schule
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<strong>RISU</strong>-<strong>BK</strong>-<strong>NRW</strong><br />
Für Stoffe und Zubereitungen, die als sensibilisierend eingestuft und zurzeit<br />
mit den R-Sätzen<br />
• R42 „Sensibilisierung durch Einatmen möglich“,<br />
• R43 „Sensibilisierung durch Hautkontakt möglich“<br />
oder deren Kombination (R 42/43) gekennzeichnet sind, ist in besonderem<br />
Maße auf eine Minimierung und die Wirksamkeit der getroffenen Schutzmaßnahmen<br />
zu achten, denn die Entwicklung einer Allergie wird grundsätzlich von<br />
mehreren Einflussfaktoren bestimmt.<br />
Informationen und eine Auflistung sensibilisierender Stoffe liefert die<br />
TRBA/TRGS 406 „Sensibilisierende Stoffe für die Atemwege“ sowie das Verzeichnis<br />
sensibilisierender Stoffe (TRGS 907).<br />
Zu den sensibilisierenden Stoffen gehören z. B. bestimmte Bromverbindungen,<br />
Holzstäube, organische Quecksilberverbindungen, Naturgummilatex.<br />
Bei atemwegssensibilisierenden Stoffen gibt die Einhaltung von Arbeitsplatzgrenzwerten<br />
in der Regel keine Sicherheit gegen das Auftreten allergischer Reaktionen,<br />
daher ist das Minimierungsgebot von besonderer Bedeutung.<br />
Tätigkeiten, bei denen krebserzeugende Gefahrstoffe freigesetzt werden:<br />
Hierzu gehören Tätigkeiten oder Verfahren bei denen Beschäftigte und Schüler/innen<br />
Hartholzstäuben, wie Birken-, Eichen- oder Buchenholzstaub ausgesetzt<br />
sind. Dies kann z. B. beim Sägen, Fräsen und Schleifen von Harthölzern<br />
wie z. B. Birken-, Eichen- oder Buchenholz vorkommen. Weitergehende Informationen<br />
liefert die TRGS 906, Anlage 1 und die TRGS 553 „Holzstaub“.<br />
Siehe II – 2 Gefährdungsbeurteilung<br />
Hierzu gehören ebenfalls Tätigkeiten oder Verfahren, bei denen Beschäftigte<br />
und Schüler/innen in Bereichen arbeiten, in denen Abgase von Dieselmotoren<br />
freigesetzt werden. Weitergehende Informationen finden sich hierzu in der<br />
TRGS 554 „Abgase von Dieselmotoren“.<br />
Tätigkeiten oder Verfahren, bei denen Gefahrstoffe freigesetzt werden:<br />
Dies sind z. B.:<br />
Tätigkeiten wie Schweißen, bei denen gefährliche Schweißrauche freigesetzt<br />
werden, siehe hierzu die TRGS 528 „Schweißtechnische Arbeiten“ sowie die<br />
GUV-R 220 „Schweißrauche“.<br />
Tätigkeiten oder Verfahren in der Metallbearbeitung unter Verwendung von<br />
Kühlschmierstoffen (GUV-R 143 „Tätigkeiten mit Kühlschmierstoffen“,<br />
TRGS 611 „Verwendungsbeschränkungen für wassermischbare bzw. wassergemischte<br />
Kühlschmierstoffe, bei deren Einsatz N-Nitrosamine auftreten können“,<br />
TRGS 401 „Gefährdung durch Hautkontakt – Ermittlung, Beurteilung,<br />
Maßnahmen“).<br />
Tätigkeiten mit blei- oder boraxhaltigen Glasuren in der Keramikverarbeitung<br />
oder Tätigkeiten in der Kunststoffbearbeitung, bei denen ätzende, giftige,<br />
Seite 34 von 104 Stand: 01.02.2011