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(RISU-BK-NRW). - Sichere Schule

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<strong>RISU</strong>-<strong>BK</strong>-<strong>NRW</strong><br />

II – 2.2.1 Tätigkeiten in biologischen und chemischen Laboratorien<br />

Biologische Arbeitsstoffe<br />

Ausführungen zur Gefährdungsbeurteilung in biologischen Laboratorien können<br />

den Regeln der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung GUV-SR 2006<br />

„Regeln für Sicherheit und Gesundheitsschutz bei Tätigkeiten mit biologischen<br />

Arbeitsstoffen im Unterricht“ entnommen werden. Die Publikation enthält<br />

Ausführungen zur Gefährdungsbeurteilung und zu Schutzmaßnahmen sowie<br />

die Beschreibung des Ablaufs einer Gefährdungsbeurteilung nach BioStoffV<br />

und praktische Beispiele einer Gefährdungsbeurteilung bei gezielten und nicht<br />

gezielten Tätigkeiten.<br />

Die Veröffentlichung kann bei der Unfallkasse <strong>NRW</strong> bezogen oder im Internet<br />

unter<br />

http://regelwerk.unfallkassen.de<br />

heruntergeladen werden.<br />

Weitere Informationen sind bei der BG Chemie oder der BG für Gesundheitsdienst<br />

und Wohlfahrtspflege verfügbar (www.bgchemie.de, www.bgwonline.de).<br />

Gefahrstoffe<br />

Handlungshilfen zur Gefährdungsbeurteilung bei Tätigkeiten mit Gefahrstoffen<br />

können der Veröffentlichung der Unfallversicherungsträger in <strong>NRW</strong> „Prävention<br />

in <strong>NRW</strong>, Heft 3: Umsetzung der Gefahrstoffverordnung an <strong>Schule</strong>n<br />

(Teil1)“ entnommen werden. In ihr ist ein Flussdiagramm zur Gefährdungsbeurteilung<br />

nach GefStoffV sowie Schemata zur Beurteilung von Gefahren durch<br />

Einatmen oder Hautkontakt, durch Brand oder Explosion und durch sonstige<br />

Gefahren wiedergegeben (siehe auch im Internetauftritt www.sichere-schule.de<br />

im Chemieraum unter dem Menü <strong>RISU</strong> <strong>NRW</strong>).<br />

Weitere Hinweise können den Richtlinien zur Sicherheit im Unterricht an allgemeinbildenden<br />

<strong>Schule</strong>n in Nordrhein-Westfalen (<strong>RISU</strong>-<strong>NRW</strong>) entnommen<br />

werden.<br />

Weitere Informationen sind auch bei der BG Chemie verfügbar<br />

(www.bgchemie.de).<br />

II – 2.2.2 Metallbearbeitung und Metallverarbeitung<br />

Der Gefährdungs- und Belastungs-Katalog „Metallbearbeitung und Metallverarbeitung,<br />

allgemein“ GUV-I 8702 unterstützt die verantwortlichen Personen<br />

bei der Erstellung einer Gefährdungsbeurteilung in den allgemeinen Arbeitsbereichen<br />

der Metallbearbeitung und Metallverarbeitung. Speziell thematisiert<br />

der Leitfaden auch Gefährdungen, die sich aus der Maschinenbearbeitung wie<br />

z. B. dem Pressen, Drehen, Fräsen, Bohren oder der Handbearbeitung wie z. B.<br />

dem Hämmern, Anreißen, Schleifen und Polieren ergeben. Auch für die Materialzu-<br />

und Materialabfuhr notwendigen Läger, bei denen ein Ein- und Auslagern<br />

von Hand erfolgt, werden auftretende Gefährdungen und notwendige<br />

Schutzmaßnahmen thematisiert. Auf spezielle Arbeitsverfahren, wie z. B. das<br />

Seite 82 von 104 Stand: 01.02.2011

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