(RISU-BK-NRW). - Sichere Schule
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<strong>RISU</strong>-<strong>BK</strong>-<strong>NRW</strong><br />
II – 2.2.1 Tätigkeiten in biologischen und chemischen Laboratorien<br />
Biologische Arbeitsstoffe<br />
Ausführungen zur Gefährdungsbeurteilung in biologischen Laboratorien können<br />
den Regeln der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung GUV-SR 2006<br />
„Regeln für Sicherheit und Gesundheitsschutz bei Tätigkeiten mit biologischen<br />
Arbeitsstoffen im Unterricht“ entnommen werden. Die Publikation enthält<br />
Ausführungen zur Gefährdungsbeurteilung und zu Schutzmaßnahmen sowie<br />
die Beschreibung des Ablaufs einer Gefährdungsbeurteilung nach BioStoffV<br />
und praktische Beispiele einer Gefährdungsbeurteilung bei gezielten und nicht<br />
gezielten Tätigkeiten.<br />
Die Veröffentlichung kann bei der Unfallkasse <strong>NRW</strong> bezogen oder im Internet<br />
unter<br />
http://regelwerk.unfallkassen.de<br />
heruntergeladen werden.<br />
Weitere Informationen sind bei der BG Chemie oder der BG für Gesundheitsdienst<br />
und Wohlfahrtspflege verfügbar (www.bgchemie.de, www.bgwonline.de).<br />
Gefahrstoffe<br />
Handlungshilfen zur Gefährdungsbeurteilung bei Tätigkeiten mit Gefahrstoffen<br />
können der Veröffentlichung der Unfallversicherungsträger in <strong>NRW</strong> „Prävention<br />
in <strong>NRW</strong>, Heft 3: Umsetzung der Gefahrstoffverordnung an <strong>Schule</strong>n<br />
(Teil1)“ entnommen werden. In ihr ist ein Flussdiagramm zur Gefährdungsbeurteilung<br />
nach GefStoffV sowie Schemata zur Beurteilung von Gefahren durch<br />
Einatmen oder Hautkontakt, durch Brand oder Explosion und durch sonstige<br />
Gefahren wiedergegeben (siehe auch im Internetauftritt www.sichere-schule.de<br />
im Chemieraum unter dem Menü <strong>RISU</strong> <strong>NRW</strong>).<br />
Weitere Hinweise können den Richtlinien zur Sicherheit im Unterricht an allgemeinbildenden<br />
<strong>Schule</strong>n in Nordrhein-Westfalen (<strong>RISU</strong>-<strong>NRW</strong>) entnommen<br />
werden.<br />
Weitere Informationen sind auch bei der BG Chemie verfügbar<br />
(www.bgchemie.de).<br />
II – 2.2.2 Metallbearbeitung und Metallverarbeitung<br />
Der Gefährdungs- und Belastungs-Katalog „Metallbearbeitung und Metallverarbeitung,<br />
allgemein“ GUV-I 8702 unterstützt die verantwortlichen Personen<br />
bei der Erstellung einer Gefährdungsbeurteilung in den allgemeinen Arbeitsbereichen<br />
der Metallbearbeitung und Metallverarbeitung. Speziell thematisiert<br />
der Leitfaden auch Gefährdungen, die sich aus der Maschinenbearbeitung wie<br />
z. B. dem Pressen, Drehen, Fräsen, Bohren oder der Handbearbeitung wie z. B.<br />
dem Hämmern, Anreißen, Schleifen und Polieren ergeben. Auch für die Materialzu-<br />
und Materialabfuhr notwendigen Läger, bei denen ein Ein- und Auslagern<br />
von Hand erfolgt, werden auftretende Gefährdungen und notwendige<br />
Schutzmaßnahmen thematisiert. Auf spezielle Arbeitsverfahren, wie z. B. das<br />
Seite 82 von 104 Stand: 01.02.2011