(RISU-BK-NRW). - Sichere Schule
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<strong>RISU</strong>-<strong>BK</strong>-<strong>NRW</strong><br />
I – 1.8 Hygiene<br />
Arbeitsplätze sind von Kontaminationen frei zu halten und regelmäßig zu reinigen.<br />
In Räumen (z. B. Fachräumen, Werkstätten und Laboratorien), in denen mit<br />
Gefahrstoffen oder Biostoffen umgegangen wird, darf nicht gegessen, getrunken<br />
oder geschminkt werden.<br />
In diesen Räumen muss ein Waschbecken mit Wasseranschluss, Einmalhandtüchern<br />
und Reinigungsmittel vorhanden sein.<br />
In Abhängigkeit von der im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung festgestellten<br />
Hautgefährdung sind geeignete Hautschutz- und Hautpflegemittel zur Verfügung<br />
zu stellen. Die ausgewählten Mittel sind in einem Hautschutzplan festzulegen.<br />
Dieser ist an geeigneten Stellen (z. B. an Handwaschplätzen) auszuhängen.<br />
Dies gilt insbesondere für Arbeiten mit flüssigkeitsdichten Handschuhen,<br />
Arbeiten im feuchten Milieu oder häufigem und intensivem Händereinigen.<br />
Siehe Ziffer II – 7 Hautschutzplan<br />
I – 1.9 Versuche an denen Schülerinnen und Schüler als Versuchspersonen<br />
teilnehmen<br />
Bei Versuchen, an denen Schülerinnen oder Schüler als Versuchspersonen teilnehmen,<br />
sind Schädigungen des Organismus auszuschließen und diehygienischen<br />
Erfordernisse zu gewährleisten.<br />
Bei Chemikalien sind Geschmacksproben verboten und Einwirkungen auf die<br />
Haut (z. B. Laugen, Salpetersäure) zu unterlassen.<br />
Experimente mit ionisierenden Strahlen an Schülerinnen und Schülern sind<br />
nicht erlaubt.<br />
Blutentnahme bei Schülerinnen und Schülern und Experimente mit menschlichem<br />
Blut sind in der Regel nicht erlaubt. Kapillare Blutentnahmen zur Blutuntersuchungen<br />
sind dann unter Aufsicht einer Lehrkraft zulässig, wenn dies zum<br />
Erreichen des Ausbildungsziels erforderlich ist.<br />
Bei Abnahme elektrophysiologischer Signale (EKG, EEG) dürfen nur Geräte<br />
eingesetzt werden, die der Medizingeräteverordnung ensprechen oder vollständig<br />
vom Stromnetz getrennt betrieben werden und an denen keine berührungsgefährlichen<br />
Spannungen auftreten können.<br />
Seite 22 von 104 Stand: 01.02.2011