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(RISU-BK-NRW). - Sichere Schule

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<strong>RISU</strong>-<strong>BK</strong>-<strong>NRW</strong><br />

sche und/oder chemische Verfahren. Durch Sterilisation werden also z. B. Gegenstände,<br />

Einrichtungen, Stoffe keimfrei gemacht.<br />

I – 6.2 Informationsermittlung, Gefährdungsbeurteilung und Schutzmaßnahmen<br />

I – 6.2.1 Gefährdungen durch biologische Arbeitsstoffe und ihre Aufnahmewege<br />

Von biologischen Arbeitsstoffen können verschiedene Gefährdungen ausgehen.<br />

Die Gefährdungen werden unterschieden in:<br />

• infektiöse Wirkungen, 58<br />

• toxische Wirkungen, 59<br />

• sensibilisierende Wirkung. 60<br />

Die Wirkungen müssen einzeln betrachtet werden. Sensibilisierende Wirkungen<br />

können auch von biologischen Arbeitsstoffen der Risikogruppe 1 ausgehen.<br />

Biologische Arbeitsstoffe sind in der Lage beim Menschen unter entsprechenden<br />

Bedingungen (Aufnahmeweg, Dosis, Immunlage) Erkrankungen hervor zu<br />

rufen.<br />

Sie stellen eine Gefährdung für den Menschen dar, wenn sie über verschiedene<br />

Aufnahmenwege in den menschlichen Körper gelangt sind:<br />

• aerogen (über die Luft)/ Inhalation (Tröpfcheninfektion),<br />

• oral (durch Verschlucken)/ Ingestion,<br />

• perkutan/ sexuell (durch verletzte oder unverletzte Haut oder Schleimhaut/<br />

Kontaktinfektion/ Biss oder Stich von Überträgern z. B. Fuchs,<br />

Zecken, Insekten).<br />

Die BioStoffV fordert eine Gefährdungsbeurteilung sowohl für gezielte als<br />

auch für nicht gezielte Tätigkeiten. Dies erfolgt auf der Grundlage der Einstufung<br />

der biologischen Arbeitsstoffe in Risikogruppen, sowie der von den biologischen<br />

Arbeitsstoffen ausgehenden sensibilisierenden und toxischen Wirkungen,<br />

und der zusätzlich beschafften Informationen durch zu führen ist. Die<br />

58 Unter infektiösen Wirkungen sind die Infektionen zu verstehen, die mit klinischen Symptomen einhergehen<br />

und somit eine Erkrankung unterschiedlicher Ausprägung hervorrufen. Bakterien, Viren, weniger häufig Pilze,<br />

Prionen und Parasiten können Auslöser einer Infektionserkrankung sein.<br />

Die Grundlage für die Einteilung der biologischen Arbeitsstoffe in Risikogruppen gemäß BioStoffV stellt alleinig<br />

das Infektionspotenzial dar. Die Zuordnung der biologischen Arbeitsstoffe ist in den Technischen Regeln<br />

für biologische Arbeitsstoffe TRBA 460 bis 466 nach zu lesen.<br />

59 Die toxischen Wirkungen werden durch giftige Stoffe induziert, die biologischen Arbeitsstoffen entstammen.<br />

Man kann zwischen Endotoxinen und Exotoxinen unterscheiden. Exotoxine sind giftige Stoffe, die von Mikroorganismen<br />

produziert und ausgeschieden werden; dazu zählt z. B. das Botulinus-Toxin. Bei Endotoxinen<br />

handelt es sich um zelluläre Substanzen, wie z.B Membranbestandteile gram-negativer Bakterien, die erst<br />

dann freigesetzt werden, wenn sich die Zelle auflöst.<br />

60 Unter Sensibilisierung wird die Verstärkung der Empfindlichkeit des Immunsystems gegenüber einer<br />

körperfremden, exogenen Substanz (Allergen) verstanden; bei jedem erneuten Kontakt mit dem Allergen<br />

kommt es dann zur Überempfindlichkeitsreaktion, zur allergischen Reaktion. Hinweise können der<br />

TRBA/TRGS 406 „Sensibilisierende Stoffe für die Atemwege“ entnommen werden.<br />

Seite 70 von 104 Stand: 01.02.2011

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