(RISU-BK-NRW). - Sichere Schule
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<strong>RISU</strong>-<strong>BK</strong>-<strong>NRW</strong><br />
sche und/oder chemische Verfahren. Durch Sterilisation werden also z. B. Gegenstände,<br />
Einrichtungen, Stoffe keimfrei gemacht.<br />
I – 6.2 Informationsermittlung, Gefährdungsbeurteilung und Schutzmaßnahmen<br />
I – 6.2.1 Gefährdungen durch biologische Arbeitsstoffe und ihre Aufnahmewege<br />
Von biologischen Arbeitsstoffen können verschiedene Gefährdungen ausgehen.<br />
Die Gefährdungen werden unterschieden in:<br />
• infektiöse Wirkungen, 58<br />
• toxische Wirkungen, 59<br />
• sensibilisierende Wirkung. 60<br />
Die Wirkungen müssen einzeln betrachtet werden. Sensibilisierende Wirkungen<br />
können auch von biologischen Arbeitsstoffen der Risikogruppe 1 ausgehen.<br />
Biologische Arbeitsstoffe sind in der Lage beim Menschen unter entsprechenden<br />
Bedingungen (Aufnahmeweg, Dosis, Immunlage) Erkrankungen hervor zu<br />
rufen.<br />
Sie stellen eine Gefährdung für den Menschen dar, wenn sie über verschiedene<br />
Aufnahmenwege in den menschlichen Körper gelangt sind:<br />
• aerogen (über die Luft)/ Inhalation (Tröpfcheninfektion),<br />
• oral (durch Verschlucken)/ Ingestion,<br />
• perkutan/ sexuell (durch verletzte oder unverletzte Haut oder Schleimhaut/<br />
Kontaktinfektion/ Biss oder Stich von Überträgern z. B. Fuchs,<br />
Zecken, Insekten).<br />
Die BioStoffV fordert eine Gefährdungsbeurteilung sowohl für gezielte als<br />
auch für nicht gezielte Tätigkeiten. Dies erfolgt auf der Grundlage der Einstufung<br />
der biologischen Arbeitsstoffe in Risikogruppen, sowie der von den biologischen<br />
Arbeitsstoffen ausgehenden sensibilisierenden und toxischen Wirkungen,<br />
und der zusätzlich beschafften Informationen durch zu führen ist. Die<br />
58 Unter infektiösen Wirkungen sind die Infektionen zu verstehen, die mit klinischen Symptomen einhergehen<br />
und somit eine Erkrankung unterschiedlicher Ausprägung hervorrufen. Bakterien, Viren, weniger häufig Pilze,<br />
Prionen und Parasiten können Auslöser einer Infektionserkrankung sein.<br />
Die Grundlage für die Einteilung der biologischen Arbeitsstoffe in Risikogruppen gemäß BioStoffV stellt alleinig<br />
das Infektionspotenzial dar. Die Zuordnung der biologischen Arbeitsstoffe ist in den Technischen Regeln<br />
für biologische Arbeitsstoffe TRBA 460 bis 466 nach zu lesen.<br />
59 Die toxischen Wirkungen werden durch giftige Stoffe induziert, die biologischen Arbeitsstoffen entstammen.<br />
Man kann zwischen Endotoxinen und Exotoxinen unterscheiden. Exotoxine sind giftige Stoffe, die von Mikroorganismen<br />
produziert und ausgeschieden werden; dazu zählt z. B. das Botulinus-Toxin. Bei Endotoxinen<br />
handelt es sich um zelluläre Substanzen, wie z.B Membranbestandteile gram-negativer Bakterien, die erst<br />
dann freigesetzt werden, wenn sich die Zelle auflöst.<br />
60 Unter Sensibilisierung wird die Verstärkung der Empfindlichkeit des Immunsystems gegenüber einer<br />
körperfremden, exogenen Substanz (Allergen) verstanden; bei jedem erneuten Kontakt mit dem Allergen<br />
kommt es dann zur Überempfindlichkeitsreaktion, zur allergischen Reaktion. Hinweise können der<br />
TRBA/TRGS 406 „Sensibilisierende Stoffe für die Atemwege“ entnommen werden.<br />
Seite 70 von 104 Stand: 01.02.2011