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(RISU-BK-NRW). - Sichere Schule

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<strong>RISU</strong>-<strong>BK</strong>-<strong>NRW</strong><br />

Bei bestimmten Tätigkeiten oder Verfahren gemäß TRGS 906, bei denen<br />

krebserzeugende Gefahrstoffe freigesetzt werden, sowie Tätigkeiten und Verfahren,<br />

bei denen Gefahrstoffe freigesetzt werden:<br />

• Tätigkeiten oder Verfahren, bei denen Beschäftigte/Schüler/innen<br />

Hartholzstäuben, wie Birken-, Eichen- oder Buchenholzstaub ausgesetzt<br />

sind,<br />

• Tätigkeiten oder Verfahren, bei denen Beschäftigte und Schüler/innen<br />

in Bereichen arbeiten, in denen Abgase von Dieselmotoren freigesetzt<br />

werden,<br />

• Tätigkeiten wie Schweißen, bei denen gefährliche Schweißrauche freigesetzt<br />

werden,<br />

• Tätigkeiten oder Verfahren in der Metallbearbeitung unter Verwendung<br />

von Kühlschmierstoffen,<br />

• Tätigkeiten mit blei- oder boraxhaltigen Glasuren in der Keramikverarbeitung<br />

oder Tätigkeiten in der Kunststoffbearbeitung, bei denen<br />

ätzende, giftige oder krebserzeugende oder reproduktionstoxische<br />

Dämpfe freigesetzt werden,<br />

• Tätigkeiten mit Epoxidharzen, bei denen Hautkontakt besteht.<br />

Weitere Gefährdungen:<br />

Der Gefahrstoffbegriff ist durch den Gesetzgeber in der GefStoffV umfassend<br />

festgelegt. Er umfasst auch nicht-toxische Eigenschaften.<br />

Beispiele für besondere physikalisch-chemische Gefahren und nicht-toxische<br />

Eigenschaften sind:<br />

• narkotisch wirkend: Narkosegase, Lösemittel,<br />

• erstickend: Stickstoff, Kohlendioxid, Löschgase,<br />

• tiefkalt: flüssige Gase, Trockeneis,<br />

• heiß: Kunststoffverarbeitung, Wasserdampf,<br />

• erhöhter Druck: Flüssigkeiten, Gase, Dämpfe,<br />

• chronisch schädigend: Stäube,<br />

• explosionsfähig: brennbare Stäube,<br />

• vorschädigend: Wasser bei Feuchtarbeit, hautentfettende<br />

Lösemittel.<br />

I – 3.1.2 Änderungen durch GHS<br />

Durch den weltweiten Handel ist eine neue, einheitliche Einstufung und Kennzeichnung<br />

für Tätigkeiten mit Gefahrstoffen notwendig geworden.<br />

Die Änderungen durch GHS beziehen sich nicht nur auf die Symbole und Piktogramme,<br />

sondern beinhalten teilweise neue Gefahrenklassen und Kennzeichnungssysteme,<br />

die im bisherigen EU-Einstufungs- und Kennzeichnungssystem<br />

nicht bestehen. Zudem werden teilweise auch Einstufungsgrenzen durch GHS<br />

gegenüber dem bisherigen EU-System geändert, z. B. die akuter Toxizität.<br />

Hinweise dazu geben die nachfolgenden Ausführungen sowie die Anlage II –<br />

1.<br />

Stand: 01.02.2011 Seite 27 von 104

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