(RISU-BK-NRW). - Sichere Schule
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<strong>RISU</strong>-<strong>BK</strong>-<strong>NRW</strong><br />
Tätigkeiten mit Druckgasflaschen und Gasanlagen (siehe I – 4)<br />
• Physikalischen Gefährdungen (siehe I – 5)<br />
- radioaktive Stoffe und Röntgeneinrichtungen<br />
(siehe I – 5.1),<br />
- Laser<br />
(siehe I – 5.2),<br />
- Lärm und Vibration<br />
(siehe I – 5.3),<br />
- elektrische Gefährdungen<br />
(siehe I – 5.4).<br />
• Tätigkeiten mit Arbeits- und Betriebsmitteln<br />
- mechanische Gefährdungen<br />
(siehe I – 5.5),<br />
- Prüfung von Arbeits- und Betriebsmitteln<br />
(siehe I – 1.4.3).<br />
Bei der Erstellung der Gefährdungsbeurteilungen sind über die fachspezifischen<br />
Festlegungen hinaus auch voraussehbare Arbeitsabläufe in der <strong>Schule</strong> zu<br />
betrachten. Dies betrifft z. B. Wartung, Instandhaltung und Reparaturen. In<br />
diesem Zusammenhang sind Regelungen und eine Koordination bei der Zusammenarbeit<br />
mehrerer Arbeitgeber notwendig, z. B. auch bei Reinigungsfirmen.<br />
I – 1.2.3 Betriebsanweisung und Unterrichtung<br />
Die Schulleiterin oder der Schulleiter stellt sicher, dass den Beschäftigten,<br />
Schülerinnen und Schülern vor Aufnahme der Tätigkeit eine schriftliche Betriebsanweisung<br />
zugänglich gemacht wird, die auf der Gefährdungsbeurteilung<br />
basiert. Die Betriebsanweisungen sind in verständlicher Form und Sprache abzufassen<br />
und an geeigneter Stelle in Arbeitsplatznähe zugänglich zu machen.<br />
Die Beschäftigten, Schülerinnen und Schülern haben die Betriebsanweisungen<br />
zu beachten. Die Betriebsanweisung muss bei jeder maßgeblichen Veränderung<br />
der Arbeitsbedingungen aktualisiert werden.<br />
Die Unterweisung der Lehrerinnen und Lehrer muss durch die Schulleiterin<br />
oder den Schulleiter mindestens jährlich sichergestellt werden. Inhalt und Zeitpunkt<br />
der Unterweisung sind schriftlich fest zu halten und von den Unterwiesenen<br />
schriftlich zu bestätigen.<br />
Die Schülerinnen und Schüler sind jährlich zu Beginn des Schuljahres über die<br />
allgemeinen Verhaltensregeln wie einschlägigen Laborregeln, Fachraum-/<br />
Werkstattordnungen und die vorhandenen Notfalleinrichtungen sowie sicherheitstechnischen<br />
Einrichtungen als auch die allgemeine Erste Hilfe zu unterweisen.<br />
Die Unterweisung ist schriftlich zu vermerken, z. B. im Klassenbuch<br />
oder Kursheft.<br />
Seite 12 von 104 Stand: 01.02.2011