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(RISU-BK-NRW). - Sichere Schule

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<strong>RISU</strong>-<strong>BK</strong>-<strong>NRW</strong><br />

Tätigkeiten mit Druckgasflaschen und Gasanlagen (siehe I – 4)<br />

• Physikalischen Gefährdungen (siehe I – 5)<br />

- radioaktive Stoffe und Röntgeneinrichtungen<br />

(siehe I – 5.1),<br />

- Laser<br />

(siehe I – 5.2),<br />

- Lärm und Vibration<br />

(siehe I – 5.3),<br />

- elektrische Gefährdungen<br />

(siehe I – 5.4).<br />

• Tätigkeiten mit Arbeits- und Betriebsmitteln<br />

- mechanische Gefährdungen<br />

(siehe I – 5.5),<br />

- Prüfung von Arbeits- und Betriebsmitteln<br />

(siehe I – 1.4.3).<br />

Bei der Erstellung der Gefährdungsbeurteilungen sind über die fachspezifischen<br />

Festlegungen hinaus auch voraussehbare Arbeitsabläufe in der <strong>Schule</strong> zu<br />

betrachten. Dies betrifft z. B. Wartung, Instandhaltung und Reparaturen. In<br />

diesem Zusammenhang sind Regelungen und eine Koordination bei der Zusammenarbeit<br />

mehrerer Arbeitgeber notwendig, z. B. auch bei Reinigungsfirmen.<br />

I – 1.2.3 Betriebsanweisung und Unterrichtung<br />

Die Schulleiterin oder der Schulleiter stellt sicher, dass den Beschäftigten,<br />

Schülerinnen und Schülern vor Aufnahme der Tätigkeit eine schriftliche Betriebsanweisung<br />

zugänglich gemacht wird, die auf der Gefährdungsbeurteilung<br />

basiert. Die Betriebsanweisungen sind in verständlicher Form und Sprache abzufassen<br />

und an geeigneter Stelle in Arbeitsplatznähe zugänglich zu machen.<br />

Die Beschäftigten, Schülerinnen und Schülern haben die Betriebsanweisungen<br />

zu beachten. Die Betriebsanweisung muss bei jeder maßgeblichen Veränderung<br />

der Arbeitsbedingungen aktualisiert werden.<br />

Die Unterweisung der Lehrerinnen und Lehrer muss durch die Schulleiterin<br />

oder den Schulleiter mindestens jährlich sichergestellt werden. Inhalt und Zeitpunkt<br />

der Unterweisung sind schriftlich fest zu halten und von den Unterwiesenen<br />

schriftlich zu bestätigen.<br />

Die Schülerinnen und Schüler sind jährlich zu Beginn des Schuljahres über die<br />

allgemeinen Verhaltensregeln wie einschlägigen Laborregeln, Fachraum-/<br />

Werkstattordnungen und die vorhandenen Notfalleinrichtungen sowie sicherheitstechnischen<br />

Einrichtungen als auch die allgemeine Erste Hilfe zu unterweisen.<br />

Die Unterweisung ist schriftlich zu vermerken, z. B. im Klassenbuch<br />

oder Kursheft.<br />

Seite 12 von 104 Stand: 01.02.2011

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