(RISU-BK-NRW). - Sichere Schule
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<strong>RISU</strong>-<strong>BK</strong>-<strong>NRW</strong><br />
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• Möglichkeiten des Ausweichens vor der Gefahr,<br />
• Oberflächenbeschaffenheit.<br />
In Abhängigkeit von der Gefährdungsbeurteilung sind in der Reihenfolge technische,<br />
organisatorische oder persönliche Schutzmaßnahmen zu treffen. Die<br />
Maßnahmen sollen in der Reihenfolge technische, organisatorische und personenbezogene<br />
Maßnahmen erfolgen.<br />
Technische Maßnahmen können sein:<br />
• Schutzeinrichtungen wie Verkleidungen oder Verdeckungen, Halterungen,<br />
Begrenzungen,<br />
• Zugangsbeschränkung für unbefugte Personen,<br />
• Einrichtungen gegen unbefugtes Benutzen,<br />
• Reduzierung von Geschwindigkeiten bewegender Teile,<br />
• akustische und optische Warneinrichtungen,<br />
• Optimieren von Sichtverhältnissen.<br />
Organisatorische Maßnahmen können sein:<br />
• Festlegen von Qualifikationen für besondere Tätigkeiten,<br />
• Festlegen eines Mindestalters für die Benutzung bestimmter Arbeitsmittel,<br />
• Festlegen von Arbeitsabläufen,<br />
• Festlegen erforderlicher Regelungen für die Benutzung von Arbeitsmitteln,<br />
• Festlegen von räumlichen oder zeitlichen Aufenthaltsverboten,<br />
• Festlegen der Benutzung persönlicher Schutzausrüstung.<br />
Personenbezogene Maßnahmen können sein:<br />
• Benutzen von persönlicher Schutzausrüstung,<br />
• Verhaltensanweisungen,<br />
• Verwenden von Hilfsmitteln,<br />
• Erhöhung der persönlichen Qualifikation durch Unterweisung, Aus-<br />
und Fortbildung.