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(RISU-BK-NRW). - Sichere Schule

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<strong>RISU</strong>-<strong>BK</strong>-<strong>NRW</strong><br />

Seite 66 von 104<br />

• Möglichkeiten des Ausweichens vor der Gefahr,<br />

• Oberflächenbeschaffenheit.<br />

In Abhängigkeit von der Gefährdungsbeurteilung sind in der Reihenfolge technische,<br />

organisatorische oder persönliche Schutzmaßnahmen zu treffen. Die<br />

Maßnahmen sollen in der Reihenfolge technische, organisatorische und personenbezogene<br />

Maßnahmen erfolgen.<br />

Technische Maßnahmen können sein:<br />

• Schutzeinrichtungen wie Verkleidungen oder Verdeckungen, Halterungen,<br />

Begrenzungen,<br />

• Zugangsbeschränkung für unbefugte Personen,<br />

• Einrichtungen gegen unbefugtes Benutzen,<br />

• Reduzierung von Geschwindigkeiten bewegender Teile,<br />

• akustische und optische Warneinrichtungen,<br />

• Optimieren von Sichtverhältnissen.<br />

Organisatorische Maßnahmen können sein:<br />

• Festlegen von Qualifikationen für besondere Tätigkeiten,<br />

• Festlegen eines Mindestalters für die Benutzung bestimmter Arbeitsmittel,<br />

• Festlegen von Arbeitsabläufen,<br />

• Festlegen erforderlicher Regelungen für die Benutzung von Arbeitsmitteln,<br />

• Festlegen von räumlichen oder zeitlichen Aufenthaltsverboten,<br />

• Festlegen der Benutzung persönlicher Schutzausrüstung.<br />

Personenbezogene Maßnahmen können sein:<br />

• Benutzen von persönlicher Schutzausrüstung,<br />

• Verhaltensanweisungen,<br />

• Verwenden von Hilfsmitteln,<br />

• Erhöhung der persönlichen Qualifikation durch Unterweisung, Aus-<br />

und Fortbildung.

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