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(RISU-BK-NRW). - Sichere Schule

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I – 3 Tätigkeiten mit gefährlichen Stoffen<br />

I – 3.1 Kennzeichnungen, Symbole<br />

<strong>RISU</strong>-<strong>BK</strong>-<strong>NRW</strong><br />

Das bisher gültige nationale System für die Einstufung und Kennzeichnung<br />

wird durch ein weltweit gültiges System abgelöst. Mit Inkrafttreten der EG-<br />

GHS-Verordnung am 20.01.2009 14<br />

ist das Global Harmonisierte System (Globally<br />

harmonised System) abgekürzt GHS eingeführt15. Stoffe müssen unverzüglich, spätestens bis zum 31.12.2012, nach der GHS-<br />

Verordnung eingestuft und gekennzeichnet werden.<br />

Gemische (bisher als Zubereitungen bezeichnet) müssen bis zum 01.06.2015<br />

nach der Verordnung eingestuft und gekennzeichnet werden.<br />

In den Übergangszeiten bis 01.12.2010 für Stoffe und bis 01.06.2015 für Gemische<br />

(Zubereitungen) können diese noch nach den bisherigen Vorschriften<br />

eingestuft, gekennzeichnet und verpackt werden.<br />

Daher werden hier beide Einstufungs- und Kennzeichnungssysteme, das bisherige<br />

und GHS, beschrieben.<br />

I – 3.1.1 Bisherige Kennzeichnungen, Symbole<br />

Derzeit sind nach § 3 Abs. 1 Gefahrstoffverordnung 16 (GefStoffV) Gefahrstoffe<br />

1. gefährliche Stoffe und Zubereitungen nach § 3a des Chemikaliengesetzes<br />

sowie Stoffe und Zubereitungen, die sonstige chronisch<br />

schädigende Eigenschaften besitzen,<br />

2. Stoffe, Zubereitungen und Erzeugnisse, die explosionsfähig<br />

sind,<br />

3. Stoffe, Zubereitungen und Erzeugnisse, aus denen bei der Herstellung<br />

oder Verwendung Stoffe oder Zubereitungen nach<br />

Nummer 1 oder 2 entstehen oder freigesetzt werden können,<br />

4. sonstige gefährliche chemische Arbeitsstoffe im Sinne des Artikels<br />

2 Buchstabe b in Verbindung mit Buchstabe a der Richtlinie<br />

98/24/EG des Rates vom 7. April 1998 zum Schutz von Gesundheit<br />

und Sicherheit der Arbeitnehmer vor der Gefährdung<br />

durch chemische Arbeitsstoffe bei der Arbeit.<br />

14 „EG-GHS-Verordnung über die Einstufung, Kennzeichnung und Verpackung von Stoffen und Gemischen“<br />

(auch CLP-Verordnung, Regulation on Classification, Labelling and Packaging of Substances and Mixtures,<br />

genannt) vom 03.09.2008<br />

15 Mit der Verabschiedung der „Verordnung über die Einstufung, Kennzeichnung und Verpackung von Stoffen<br />

und Gemischen" (EG) Nr. 1272/2008 des europäischen Parlaments und des Rates vom 16. Dezember 2008<br />

eingeführt.<br />

16 Verordnung zum Schutz vor Gefahrstoffen (GefStoffV) in der geltenden Fassung<br />

Stand: 01.02.2011 Seite 25 von 104

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