(RISU-BK-NRW). - Sichere Schule
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I – 3 Tätigkeiten mit gefährlichen Stoffen<br />
I – 3.1 Kennzeichnungen, Symbole<br />
<strong>RISU</strong>-<strong>BK</strong>-<strong>NRW</strong><br />
Das bisher gültige nationale System für die Einstufung und Kennzeichnung<br />
wird durch ein weltweit gültiges System abgelöst. Mit Inkrafttreten der EG-<br />
GHS-Verordnung am 20.01.2009 14<br />
ist das Global Harmonisierte System (Globally<br />
harmonised System) abgekürzt GHS eingeführt15. Stoffe müssen unverzüglich, spätestens bis zum 31.12.2012, nach der GHS-<br />
Verordnung eingestuft und gekennzeichnet werden.<br />
Gemische (bisher als Zubereitungen bezeichnet) müssen bis zum 01.06.2015<br />
nach der Verordnung eingestuft und gekennzeichnet werden.<br />
In den Übergangszeiten bis 01.12.2010 für Stoffe und bis 01.06.2015 für Gemische<br />
(Zubereitungen) können diese noch nach den bisherigen Vorschriften<br />
eingestuft, gekennzeichnet und verpackt werden.<br />
Daher werden hier beide Einstufungs- und Kennzeichnungssysteme, das bisherige<br />
und GHS, beschrieben.<br />
I – 3.1.1 Bisherige Kennzeichnungen, Symbole<br />
Derzeit sind nach § 3 Abs. 1 Gefahrstoffverordnung 16 (GefStoffV) Gefahrstoffe<br />
1. gefährliche Stoffe und Zubereitungen nach § 3a des Chemikaliengesetzes<br />
sowie Stoffe und Zubereitungen, die sonstige chronisch<br />
schädigende Eigenschaften besitzen,<br />
2. Stoffe, Zubereitungen und Erzeugnisse, die explosionsfähig<br />
sind,<br />
3. Stoffe, Zubereitungen und Erzeugnisse, aus denen bei der Herstellung<br />
oder Verwendung Stoffe oder Zubereitungen nach<br />
Nummer 1 oder 2 entstehen oder freigesetzt werden können,<br />
4. sonstige gefährliche chemische Arbeitsstoffe im Sinne des Artikels<br />
2 Buchstabe b in Verbindung mit Buchstabe a der Richtlinie<br />
98/24/EG des Rates vom 7. April 1998 zum Schutz von Gesundheit<br />
und Sicherheit der Arbeitnehmer vor der Gefährdung<br />
durch chemische Arbeitsstoffe bei der Arbeit.<br />
14 „EG-GHS-Verordnung über die Einstufung, Kennzeichnung und Verpackung von Stoffen und Gemischen“<br />
(auch CLP-Verordnung, Regulation on Classification, Labelling and Packaging of Substances and Mixtures,<br />
genannt) vom 03.09.2008<br />
15 Mit der Verabschiedung der „Verordnung über die Einstufung, Kennzeichnung und Verpackung von Stoffen<br />
und Gemischen" (EG) Nr. 1272/2008 des europäischen Parlaments und des Rates vom 16. Dezember 2008<br />
eingeführt.<br />
16 Verordnung zum Schutz vor Gefahrstoffen (GefStoffV) in der geltenden Fassung<br />
Stand: 01.02.2011 Seite 25 von 104