(RISU-BK-NRW). - Sichere Schule
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Vorbemerkung<br />
<strong>RISU</strong>-<strong>BK</strong>-<strong>NRW</strong><br />
Die „Richtlinien zur Sicherheit im Unterricht an Berufskollegs in Nordrhein-Westfalen (RI-<br />
SU-<strong>BK</strong>-<strong>NRW</strong>)“ lösen die „Richtlinien zur Umsetzung der Gefahrstoffverordnung in berufsbildenden<br />
<strong>Schule</strong>n und Kollegschulen“ vom 19.9.1995 ab. Sie gelten in allen, insbesondere<br />
naturwissenschaftlich, technisch, handwerklich und künstlerisch ausgerichteten Fächern und<br />
Lernfeldern.<br />
Grundsätzlich sind das Arbeitsschutzgesetz und die darauf erlassenen Rechtsverordnungen<br />
sowie das Regelwerk des Unfallversicherungsträgers zu beachten und unter Berücksichtigung<br />
der schulischen Verhältnisse anzuwenden. Seit dem 28.12.2009 gilt die neue PrüfVO <strong>NRW</strong><br />
für die Prüfung von technischen Anlagen und wiederkehrenden Prüfungen von Sonderbauten.<br />
Die <strong>RISU</strong>-<strong>BK</strong>-<strong>NRW</strong> fassen den aktuellen Stand (15.3.2010) der in den <strong>Schule</strong>n zu beachtenden<br />
einschlägigen Rechts- und Verwaltungsvorschriften zusammen, konkretisieren sie für die<br />
Belange des Unterrichts an Berufskollegs und erläutern diese, so zum Beispiel die Regelungen<br />
zum Arbeitsschutz, die Biostoff-, Gefahrstoff-, Betriebssicherheits-, Röntgen- und Strahlenschutzverordnung<br />
und die zugehörigen technischen Regeln.<br />
Um eine kontinuierliche Verbesserung im Arbeitsschutz zu erreichen, ist durch die Schulleiterinnen<br />
und Schulleiter gem. § 5 Arbeitsschutzgesetz durch eine Beurteilung der für die Beschäftigten<br />
und Schülerinnen und Schüler mit ihrer Tätigkeit verbundenen Gefährdungen zu<br />
ermitteln, welche Maßnahmen des Arbeitsschutzes erforderlich sind. Dabei sind auch die weiteren<br />
spezialgesetzlichen Regelungen zur Gefährdungsbeurteilung in den Arbeitsschutzverordnungen<br />
zu berücksichtigen, die nachfolgend beschrieben werden.<br />
Die Anforderungen und Hinweise für den Umgang mit Geräten und Gefahrstoffen, die Durchführung<br />
von Versuchen usw. richten sich an die Lehrerinnen und Lehrer, die die o. g. Fächer<br />
und Lernfelder am Berufskolleg unterrichten. Sie sind verpflichtet, die Sicherheitsbestimmungen<br />
einzuhalten und die Hinweise auf Gefährdungen beim Umgang mit Geräten und Stoffen<br />
zu beachten.<br />
In den o. g. Fächern und Lernfeldern ist neben der Gewährleistung von Sicherheit die Sicherheitserziehung<br />
der Schülerinnen und Schüler eine wichtige Aufgabe. Die Lehrerinnen und<br />
Lehrer haben den Schülerinnen und Schülern die fachlichen Voraussetzungen für einen sachgerechten<br />
Umgang mit Geräten und Stoffen zu vermitteln und sie bei jeder Gelegenheit zu<br />
einem sicherheitsgerechten Verhalten anzuhalten. Hierzu gehört auch die Erziehung zur Vermeidung<br />
sowohl von Leichtsinn als auch von Überängstlichkeit.<br />
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