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(RISU-BK-NRW). - Sichere Schule

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Vorbemerkung<br />

<strong>RISU</strong>-<strong>BK</strong>-<strong>NRW</strong><br />

Die „Richtlinien zur Sicherheit im Unterricht an Berufskollegs in Nordrhein-Westfalen (RI-<br />

SU-<strong>BK</strong>-<strong>NRW</strong>)“ lösen die „Richtlinien zur Umsetzung der Gefahrstoffverordnung in berufsbildenden<br />

<strong>Schule</strong>n und Kollegschulen“ vom 19.9.1995 ab. Sie gelten in allen, insbesondere<br />

naturwissenschaftlich, technisch, handwerklich und künstlerisch ausgerichteten Fächern und<br />

Lernfeldern.<br />

Grundsätzlich sind das Arbeitsschutzgesetz und die darauf erlassenen Rechtsverordnungen<br />

sowie das Regelwerk des Unfallversicherungsträgers zu beachten und unter Berücksichtigung<br />

der schulischen Verhältnisse anzuwenden. Seit dem 28.12.2009 gilt die neue PrüfVO <strong>NRW</strong><br />

für die Prüfung von technischen Anlagen und wiederkehrenden Prüfungen von Sonderbauten.<br />

Die <strong>RISU</strong>-<strong>BK</strong>-<strong>NRW</strong> fassen den aktuellen Stand (15.3.2010) der in den <strong>Schule</strong>n zu beachtenden<br />

einschlägigen Rechts- und Verwaltungsvorschriften zusammen, konkretisieren sie für die<br />

Belange des Unterrichts an Berufskollegs und erläutern diese, so zum Beispiel die Regelungen<br />

zum Arbeitsschutz, die Biostoff-, Gefahrstoff-, Betriebssicherheits-, Röntgen- und Strahlenschutzverordnung<br />

und die zugehörigen technischen Regeln.<br />

Um eine kontinuierliche Verbesserung im Arbeitsschutz zu erreichen, ist durch die Schulleiterinnen<br />

und Schulleiter gem. § 5 Arbeitsschutzgesetz durch eine Beurteilung der für die Beschäftigten<br />

und Schülerinnen und Schüler mit ihrer Tätigkeit verbundenen Gefährdungen zu<br />

ermitteln, welche Maßnahmen des Arbeitsschutzes erforderlich sind. Dabei sind auch die weiteren<br />

spezialgesetzlichen Regelungen zur Gefährdungsbeurteilung in den Arbeitsschutzverordnungen<br />

zu berücksichtigen, die nachfolgend beschrieben werden.<br />

Die Anforderungen und Hinweise für den Umgang mit Geräten und Gefahrstoffen, die Durchführung<br />

von Versuchen usw. richten sich an die Lehrerinnen und Lehrer, die die o. g. Fächer<br />

und Lernfelder am Berufskolleg unterrichten. Sie sind verpflichtet, die Sicherheitsbestimmungen<br />

einzuhalten und die Hinweise auf Gefährdungen beim Umgang mit Geräten und Stoffen<br />

zu beachten.<br />

In den o. g. Fächern und Lernfeldern ist neben der Gewährleistung von Sicherheit die Sicherheitserziehung<br />

der Schülerinnen und Schüler eine wichtige Aufgabe. Die Lehrerinnen und<br />

Lehrer haben den Schülerinnen und Schülern die fachlichen Voraussetzungen für einen sachgerechten<br />

Umgang mit Geräten und Stoffen zu vermitteln und sie bei jeder Gelegenheit zu<br />

einem sicherheitsgerechten Verhalten anzuhalten. Hierzu gehört auch die Erziehung zur Vermeidung<br />

sowohl von Leichtsinn als auch von Überängstlichkeit.<br />

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