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Gutachten - BUND Landesverband Mecklenburg Vorpommern

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So besteht die Halde aus ca. 135.000 t Asbestzementschlamm. Zudem sollen sollen weitere<br />

5.500 t Asbestzementscherben abgetragen werden, die sich im Boden vor dem Haldenkörper<br />

befinden. Nach den Planungen der Regionsverwaltung sollen diese Materialien mittels<br />

dieselbetriebener Bagger aufgenommen und verladen werden. Das Verladen des<br />

Asbestzementschlamms erfolgt in LKW mit Muldenkippern. Erforderlich, um das Haldengut<br />

vollständig abzutransportieren werden ca. 7.700 LKW-Transporte sein. Das verladene<br />

Haldengut soll mittels LKW zu einer Deponie außerhalb der Region Hannover verbracht<br />

werden.<br />

Diese geplanten Arbeiten werden voraussichtlich mehrere Monate in Anspruch nehmen. Dies<br />

bedeutet, dass über einen langen Zeitraum hinweg von der Halde der Lärm der anfahrenden<br />

leeren LKW, der Lärm der dieselbetriebenen Arbeitsmaschinen (vor allem Bagger) und der<br />

Lärm der abfahrenden gefüllten LKW ausgehen wird. Was sich daraus an Lärmpegel und an<br />

zeitlicher Dauer (sowohl bezogen auf einen Arbeitstag als auch auf die Summe aller zum<br />

Abtragen der Halde erforderlichen Arbeitstage) der Lärmbelastung voraussichtlich ergeben<br />

wird, lässt nach natürlicher Anschauung kaum erwarten, dass die Lärmbelastung unterhalb der<br />

Erheblichkeitsschwelle liegen wird. Diese Maschinen- und Fahrzeugtätigkeiten werden<br />

zudem zu Abgas- und Feinstaubemissionen führen. Auch bei diesen ist angesichts des<br />

Umfangs der für den Abtrag der Halde erforderlichen Betriebszeiten der LKW und Bagger<br />

nicht zu erwarten, dass nur unerhebliche Emissionen entstehen werden.<br />

Zudem soll das Haldengut mittels LKW zu einer noch zu benennenden Deponie außerhalb der<br />

Region Hannover verbracht werden. Je nachdem, wo diese Deponie belegen sein wird, ist es<br />

möglich, dass die Fahrtroute sowohl der beladenen als auch der leeren LKW in mehr oder<br />

weniger erheblichem Umfang durch Teile der Ortslage führen wird, die zu Wohn- und<br />

Freizeitzwecken genutzt werden. Sollte das der Fall sein, wird es in Wohn- und<br />

Freizeitgebieten zu verkehrsbedingten Lärm-, Abgas- und Feinstaubbelastungen kommen, die<br />

angesichts des zu erwartenden Frequenz der LKW-Durchfahrten kaum unterhalb der<br />

Erheblichkeitsschwelle verbleiben dürften.<br />

Da mithin sowohl auf dem Haldengrundstück als auch in der Ortslage von Luthe mit<br />

erheblichen Lärm- und Schadstoffemissionen zu rechnen ist, bedarf es eines<br />

Planfestellungsverfahrens, um anhand wissenschaftlich fundierter Prognosen über die zu<br />

erwartenden Lärmemissionen nachzuprüfen, ob die Planungen eine dem Stand der Technik<br />

entsprechende Vorsorge zur Minimierung von dieser Emissionen bieten. Es wird in diesem<br />

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