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Gutachten - BUND Landesverband Mecklenburg Vorpommern

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ist. Denn nur dann ist mit wissenschaftlich begründeter Sicherheit auszuschließen, dass ein nach<br />

dem Stand der Technik unzumutbares Risiko einer fehlenden oder nicht hinreichenden Eignung des<br />

Verfahrens besteht.<br />

Für die im vorliegenden Fall nach der TRGS 519 anzustellenden Einzelfallbewertung bedeutet dies,<br />

dass die in der Machbarkeitsstudie erfolgte Ableitung des Bewässerungskonzepts aus den analytisch<br />

ermittelten Eigenschaften des Haldenmaterials keinen wissenschaftlichen und technisch-praktischen<br />

Bedenken ausgesetzt ist, aufgrund derer ein unzumutbares Risiko der Freisetzung von Asbestfasern<br />

nicht mit hinreichender Sicherheit ausgeschlossen werden kann.<br />

Dieser Voraussetzungen erfüllt das in der Machbarkeitsstudie entwickelte Bewässerungskonzept<br />

indessen nicht; es unterliegt gewichtigen technisch-praktischen Zweifeln an seiner Eignung zur<br />

Verhinderung der Faserfreisetzung, die das für den Schutz der Gesundheit von Menschen<br />

unzumutbare Risiko der Freisetzung von großen Asbestfasermengen nicht hinreichend sicher<br />

ausschließen.<br />

Die Machbarkeitsstudie geht von einer Abhängigkeit zwischen der Faserfreisetzungsfähigkeit des<br />

Haldenmaterials und dessen Feuchtegehalt aus. 94 Der Feldversuch zur Faserfreisetzung habe<br />

ergeben, dass das Material bei dem Feuchtegehalt zur Zeit und an der Stelle des Versuchs zu einer<br />

so geringen Faserfreisetzung neigt, dass es sich bei den Arbeiten zum Abtrag der Halde um solche<br />

mit geringer Exposition handele, weshalb auf die Einhausung der geplanten Arbeiten verzichtet<br />

werden könne. 95 Um die geringe Faserfreisetzungsfähigkeit über die gesamte Zeit der Tätigkeiten<br />

hinweg und an allen bearbeiteten Bereichen der Halde zu gewährleisten sei erforderlich, diesen<br />

Feuchtegehalt durch geeignete Maßnahmen zu erhalten. 96 Diese Maßnahmen sollen darin bestehen,<br />

möglichst kleine Arbeitsbereiche freizulegen, um nur eine kleine Oberfläche der Halde dem<br />

Austrocknen durch Wind und Sonne auszusetzen. Zudem sei das freigelegte Haldenmaterial<br />

während längerer Arbeitspausen abzudecken. Zudem müsse das Haldenmaterial bei Bedarf<br />

bewässert werden; dabei sei aber das Ausbringen einer zu großen Wassermenge zu verhindern, um<br />

die für die Deponierbarkeit erforderlichen bodenmechanischen Eigenschaften des Haldenmaterials<br />

nicht zu verschlechtern. Deshalb sollten zur Bewässerung handelsübliche Hochdrucknebelsysteme<br />

Verwendung finden, die mit geringen Wassermengen auf großen Flächen ein sehr feiner Sprühnebel<br />

94 Prof. Burmeier Ingenieurgesellschaft mbH, Fulgurit – Asbestzementschlammhalde in Wunstorf-Luthe.<br />

Machbarkeitsstudie zur Sanierung der Fulgurit-Halde vom 07.05.2008, Pkt. 7.3.2.4.<br />

95 Prof. Burmeier Ingenieurgesellschaft mbH, Fulgurit – Asbestzementschlammhalde in Wunstorf-Luthe.<br />

Machbarkeitsstudie zur Sanierung der Fulgurit-Halde vom 07.05.2008, Pkt. 6.2.3.5.<br />

96 Prof. Burmeier Ingenieurgesellschaft mbH, Fulgurit – Asbestzementschlammhalde in Wunstorf-Luthe.<br />

Machbarkeitsstudie zur Sanierung der Fulgurit-Halde vom 07.05.2008, Pkt. 7.3.2.4.<br />

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