Gutachten - BUND Landesverband Mecklenburg Vorpommern
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ist. Denn nur dann ist mit wissenschaftlich begründeter Sicherheit auszuschließen, dass ein nach<br />
dem Stand der Technik unzumutbares Risiko einer fehlenden oder nicht hinreichenden Eignung des<br />
Verfahrens besteht.<br />
Für die im vorliegenden Fall nach der TRGS 519 anzustellenden Einzelfallbewertung bedeutet dies,<br />
dass die in der Machbarkeitsstudie erfolgte Ableitung des Bewässerungskonzepts aus den analytisch<br />
ermittelten Eigenschaften des Haldenmaterials keinen wissenschaftlichen und technisch-praktischen<br />
Bedenken ausgesetzt ist, aufgrund derer ein unzumutbares Risiko der Freisetzung von Asbestfasern<br />
nicht mit hinreichender Sicherheit ausgeschlossen werden kann.<br />
Dieser Voraussetzungen erfüllt das in der Machbarkeitsstudie entwickelte Bewässerungskonzept<br />
indessen nicht; es unterliegt gewichtigen technisch-praktischen Zweifeln an seiner Eignung zur<br />
Verhinderung der Faserfreisetzung, die das für den Schutz der Gesundheit von Menschen<br />
unzumutbare Risiko der Freisetzung von großen Asbestfasermengen nicht hinreichend sicher<br />
ausschließen.<br />
Die Machbarkeitsstudie geht von einer Abhängigkeit zwischen der Faserfreisetzungsfähigkeit des<br />
Haldenmaterials und dessen Feuchtegehalt aus. 94 Der Feldversuch zur Faserfreisetzung habe<br />
ergeben, dass das Material bei dem Feuchtegehalt zur Zeit und an der Stelle des Versuchs zu einer<br />
so geringen Faserfreisetzung neigt, dass es sich bei den Arbeiten zum Abtrag der Halde um solche<br />
mit geringer Exposition handele, weshalb auf die Einhausung der geplanten Arbeiten verzichtet<br />
werden könne. 95 Um die geringe Faserfreisetzungsfähigkeit über die gesamte Zeit der Tätigkeiten<br />
hinweg und an allen bearbeiteten Bereichen der Halde zu gewährleisten sei erforderlich, diesen<br />
Feuchtegehalt durch geeignete Maßnahmen zu erhalten. 96 Diese Maßnahmen sollen darin bestehen,<br />
möglichst kleine Arbeitsbereiche freizulegen, um nur eine kleine Oberfläche der Halde dem<br />
Austrocknen durch Wind und Sonne auszusetzen. Zudem sei das freigelegte Haldenmaterial<br />
während längerer Arbeitspausen abzudecken. Zudem müsse das Haldenmaterial bei Bedarf<br />
bewässert werden; dabei sei aber das Ausbringen einer zu großen Wassermenge zu verhindern, um<br />
die für die Deponierbarkeit erforderlichen bodenmechanischen Eigenschaften des Haldenmaterials<br />
nicht zu verschlechtern. Deshalb sollten zur Bewässerung handelsübliche Hochdrucknebelsysteme<br />
Verwendung finden, die mit geringen Wassermengen auf großen Flächen ein sehr feiner Sprühnebel<br />
94 Prof. Burmeier Ingenieurgesellschaft mbH, Fulgurit – Asbestzementschlammhalde in Wunstorf-Luthe.<br />
Machbarkeitsstudie zur Sanierung der Fulgurit-Halde vom 07.05.2008, Pkt. 7.3.2.4.<br />
95 Prof. Burmeier Ingenieurgesellschaft mbH, Fulgurit – Asbestzementschlammhalde in Wunstorf-Luthe.<br />
Machbarkeitsstudie zur Sanierung der Fulgurit-Halde vom 07.05.2008, Pkt. 6.2.3.5.<br />
96 Prof. Burmeier Ingenieurgesellschaft mbH, Fulgurit – Asbestzementschlammhalde in Wunstorf-Luthe.<br />
Machbarkeitsstudie zur Sanierung der Fulgurit-Halde vom 07.05.2008, Pkt. 7.3.2.4.<br />
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