Gutachten - BUND Landesverband Mecklenburg Vorpommern
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A) <strong>Gutachten</strong>sfragen und Sachverhalt<br />
Die Regionsverwaltung beabsichtigt den Abschluss eines neuen Vertrages zur Sanierung und<br />
Stilllegung der Asbestzementschlammhalde der ehemaligen Fulgurit Werke in Wunstorf-<br />
Luthe. Sie hat deshalb einen Beschluss der Regionsverwaltung beantragt, durch welchen die<br />
Eckpunkte des Vertragsinhalts festgelegt werden und durch welchen die<br />
Regionsversammlung dem Abtragen der Halde und der Verbringung des Haldenmaterials auf<br />
eine Deponie außerhalb der Region Hannover zustimmen soll. Teil der zur Beschlussfassung<br />
gestellten Eckpunkte des Vertrages sind die Grundsätze des vertraglich zu vereinbarenden<br />
Sanierungsplans, durch welche insbesondere die beim Abtragen der Halde anzuwendenen<br />
Maßnahmen zur Verhinderung der Freisetzung von Asbestfasern gehören. Zudem wird ein<br />
Finanzierungskonzept zur Abstimmung gestellt, in welchem Fördermittel der EU und des<br />
Landes Niedersachsen die Hauptfinanzquelle bilden und auch die Region Hannover einen<br />
Finanzierungsbeitrag leisten soll. 1<br />
Die Fraktion DIE LINKE in der Regionsversammlung bezweifelt die Rechtmäßigkeit der<br />
geplanten Abtragung der Asbestzementschlammhalde. Sie hat den Gutachter deshalb um die<br />
Prüfung der Rechtmäßigkeit des Abtragens der Halde, so wie es in den Vorlagen der<br />
Regionsverwaltung geplant ist, gebeten.<br />
Um diese Frage zu beantworten, sind zwei Rechtsfragen zu klären – die erste formeller und<br />
die zweite materiellrechtlicher Natur:<br />
• Darf die Region Hannover das Abtragen der Halde durch einen Vertrag mit der<br />
Deponieinhaberin regeln oder bedarf es zur Genehmigung der geplanten Arbeiten<br />
einer Zulassung durch einen Planfeststellungsbeschluss? Dies hat Auswirkungen auf<br />
die Frage, ob die Regionsverwaltung den Vertrag unter Ausschluss der Öffentlichkeit<br />
aushandeln darf oder ob ein Planfeststellungsverfahren durchzuführen ist, in welchem<br />
die Öffentlichkeit Einwendungen erheben kann und in dem vor allem die von den<br />
Auswirkungen der geplanten Arbeiten Betroffenen ihre Rechte verfolgen können.<br />
• Über diese verfahrensrechtlichen Fragen hinaus ist zu klären, ob der geplante<br />
Vertragsinhalt rechtmäßig ist. Hierzu ist zu untersuchen, ob die geplanten Arbeiten<br />
den abfallrechtlich vorgeschriebenen Schutz vor der Freisetzung Krebs erzeugender<br />
Asbestfasern bieten.<br />
1 Region Hannover, Beschlussdrucksache Nr. II 170/2010.<br />
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