Gutachten - BUND Landesverband Mecklenburg Vorpommern
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Wie die LAGA-Vollzugshilfe 23 unterscheidet auch die TRGS 519 zwischen schwach gebundenen<br />
Asbestprodukten (Pkt. 2.11) und Asbestzementprodukten (Pkt. 2.12). Die Unterscheidung erfolgt<br />
anhand der gleichen Dichten wie in der LAGA-Vollzugshilfe 23, sodass die Unterscheidungen in<br />
beiden technischen Regelwerken identisch sind.<br />
Anhand dieser Unterscheidung erfolgt die Reglementierung der für die Verhinderung der<br />
Faserfreisetzung geeigneten Verfahren. In Pkt. 14.1.7 Abs. 1 TRGS 519 werden die Verfahren für<br />
schwach gebundene Asbestprodukte festgelegt:<br />
„Es sind Arbeitsweisen nach dem Stand der Technik anzuwenden, so dass möglichst wenig<br />
Asbestfasern freigesetzt werden. Grundsätzlich sollen Asbestspritzputze und andere schwach<br />
gebundene asbesthaltige Produkte in durchfeuchtetem Zustand unmittelbar von ihrer<br />
Unterkonstruktion abgesaugt oder abgenommen werden.“ (Hervorhebungen des Gutachters)<br />
Für Asbestzementprodukte (die der Kategorie stark gebundener Asbestprodukte der LAGA-<br />
Vollzugshilfe 23 entsprechen) ist in Pkt. 15.2 Abs. 1 TRGS 519 folgende Arbeitsweise zur<br />
Verhinderung der Freisetzung von Asbestfasern vorgeschrieben:<br />
„Unbeschichtete Asbestzementprodukte sind auf der bewitterten Oberfläche<br />
entweder<br />
a) … oder<br />
b) beim Abtragen, Ausbauen und Beseitigen an der Oberfläche feucht zu halten. Die Flächen sind<br />
durch Berieseln zu nässen. ...“ (Hervorhebungen des Gutachters)<br />
Für schwach gebundene Asbestprodukte ist damit eine die gesamte Dicke des zu entfernenden<br />
Materials durchdringende Durchfeuchtung zur Verhinderung der Faserfreisetzung vorgeschrieben,<br />
während bei stark gebundenen Werkstoffen ein Benässen der Oberfläche – mithin keine<br />
Durchdringung des gesamten Materials – als zur Verhinderung der Faserfreisetzung ausreichend<br />
angesehen wird. Der Grund dieser Unterscheidung ist die mechanische Festigkeit der jeweiligen<br />
Materialien. Produkte mit schwacher Bindung haben eine geringe Festigkeit und neigen bei<br />
mechanischer Beanspruchung, wie sie bei ihrer Mobilisierung zu Sanierungszwecken regelmäßig<br />
auftritt, zum Zerfallen. Nach dem Zerfallen können Asbestfasern nicht nur von der Oberfläche der<br />
asbesthaltigen Körper freigesetzt werden, sondern auch von deren Innerem, welches nach dem<br />
Zerbrechen des Körpers in Kontakt mit der Atemluft steht. Produkte mit starker Bindung sind dem<br />
gegenüber so fest, dass sie bei Abbruch- und Sanierungsarbeiten als Körper unverletzt erhalten<br />
bleiben. Da deren Inneres also nie in Kontakt mit der Atemluft treten kann, können von stark<br />
gebundenen Produkten Asbestfasern nur von der Oberfläche der Körper in die Atemluft freigesetzt<br />
werden. Deshalb genügt das Anfeuchten der Oberfläche zur Verhinderung der Freisetzung von<br />
Asbestfasern.<br />
Zur Ermittlung des für das Haldenmaterial anzuwendenden Verfahrens zur Verhinderung der<br />
Freisetzung von Asbestfasern bedarf es sonach dessen Einordnung als schwach oder stark<br />
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