04.06.2013 Aufrufe

Gutachten - BUND Landesverband Mecklenburg Vorpommern

Gutachten - BUND Landesverband Mecklenburg Vorpommern

Gutachten - BUND Landesverband Mecklenburg Vorpommern

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Erfolgreiche ePaper selbst erstellen

Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.

Wie die LAGA-Vollzugshilfe 23 unterscheidet auch die TRGS 519 zwischen schwach gebundenen<br />

Asbestprodukten (Pkt. 2.11) und Asbestzementprodukten (Pkt. 2.12). Die Unterscheidung erfolgt<br />

anhand der gleichen Dichten wie in der LAGA-Vollzugshilfe 23, sodass die Unterscheidungen in<br />

beiden technischen Regelwerken identisch sind.<br />

Anhand dieser Unterscheidung erfolgt die Reglementierung der für die Verhinderung der<br />

Faserfreisetzung geeigneten Verfahren. In Pkt. 14.1.7 Abs. 1 TRGS 519 werden die Verfahren für<br />

schwach gebundene Asbestprodukte festgelegt:<br />

„Es sind Arbeitsweisen nach dem Stand der Technik anzuwenden, so dass möglichst wenig<br />

Asbestfasern freigesetzt werden. Grundsätzlich sollen Asbestspritzputze und andere schwach<br />

gebundene asbesthaltige Produkte in durchfeuchtetem Zustand unmittelbar von ihrer<br />

Unterkonstruktion abgesaugt oder abgenommen werden.“ (Hervorhebungen des Gutachters)<br />

Für Asbestzementprodukte (die der Kategorie stark gebundener Asbestprodukte der LAGA-<br />

Vollzugshilfe 23 entsprechen) ist in Pkt. 15.2 Abs. 1 TRGS 519 folgende Arbeitsweise zur<br />

Verhinderung der Freisetzung von Asbestfasern vorgeschrieben:<br />

„Unbeschichtete Asbestzementprodukte sind auf der bewitterten Oberfläche<br />

entweder<br />

a) … oder<br />

b) beim Abtragen, Ausbauen und Beseitigen an der Oberfläche feucht zu halten. Die Flächen sind<br />

durch Berieseln zu nässen. ...“ (Hervorhebungen des Gutachters)<br />

Für schwach gebundene Asbestprodukte ist damit eine die gesamte Dicke des zu entfernenden<br />

Materials durchdringende Durchfeuchtung zur Verhinderung der Faserfreisetzung vorgeschrieben,<br />

während bei stark gebundenen Werkstoffen ein Benässen der Oberfläche – mithin keine<br />

Durchdringung des gesamten Materials – als zur Verhinderung der Faserfreisetzung ausreichend<br />

angesehen wird. Der Grund dieser Unterscheidung ist die mechanische Festigkeit der jeweiligen<br />

Materialien. Produkte mit schwacher Bindung haben eine geringe Festigkeit und neigen bei<br />

mechanischer Beanspruchung, wie sie bei ihrer Mobilisierung zu Sanierungszwecken regelmäßig<br />

auftritt, zum Zerfallen. Nach dem Zerfallen können Asbestfasern nicht nur von der Oberfläche der<br />

asbesthaltigen Körper freigesetzt werden, sondern auch von deren Innerem, welches nach dem<br />

Zerbrechen des Körpers in Kontakt mit der Atemluft steht. Produkte mit starker Bindung sind dem<br />

gegenüber so fest, dass sie bei Abbruch- und Sanierungsarbeiten als Körper unverletzt erhalten<br />

bleiben. Da deren Inneres also nie in Kontakt mit der Atemluft treten kann, können von stark<br />

gebundenen Produkten Asbestfasern nur von der Oberfläche der Körper in die Atemluft freigesetzt<br />

werden. Deshalb genügt das Anfeuchten der Oberfläche zur Verhinderung der Freisetzung von<br />

Asbestfasern.<br />

Zur Ermittlung des für das Haldenmaterial anzuwendenden Verfahrens zur Verhinderung der<br />

Freisetzung von Asbestfasern bedarf es sonach dessen Einordnung als schwach oder stark<br />

61

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!