04.06.2013 Aufrufe

Gutachten - BUND Landesverband Mecklenburg Vorpommern

Gutachten - BUND Landesverband Mecklenburg Vorpommern

Gutachten - BUND Landesverband Mecklenburg Vorpommern

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Erfolgreiche ePaper selbst erstellen

Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.

Ohne Kenntnis dieser zu protokollierenden Einzelheiten der Ermittlung der Faserkonzentration<br />

kann nicht darüber entschieden werden, ob die von einer nicht akkreditierten Messstelle<br />

vorgenommenen Messungen und deren Ergebnisse dem Stand der Technik entsprechen. Da<br />

letzteres eine Voraussetzung der rechtmäßigen Zulassung des geplanten Vorhabens ist, kann ohne<br />

Kenntnis des Protokolls der Messungen die Rechtmäßigkeit der geplanten Maßnahmen zum<br />

Abtragen der Asbestzementschlammhalde nicht beurteilt werden. Damit muss ein den<br />

Voraussetzungen des Ptk. 2.10 Abs. 7 TRGS 519 entsprechendes Protokoll notwendig Bestandteil<br />

des Planfeststellungsantrags sein. Auch muss ein solches Protokoll den Ausschüssen und der<br />

Regionsversammlung vorgelegt und von ihnen geprüft werden, wenn diese Gremien vermeiden<br />

wollen, einem dem Stand der Technik nicht gerecht werdenden – und damit rechtswidrigen –<br />

Vorhaben zuzustimmen. Da nicht zu erwarten ist, dass die Entscheidungsgremien über die<br />

notwendige Fachkunde zur Beurteilung des angewendeten Messverfahrens haben werden, wird für<br />

die Prüfung, ob das protokollierte Messverfahren dem Stand der Technik entspricht, ein <strong>Gutachten</strong><br />

einer fachkundigen, akkreditierten Messstelle einzuholen sein. Dies trifft gleichermaßen auf die<br />

Entscheidungsfindung in der Region wie auf ein notwendiges Planfeststellungsverfahren zu: Ohne<br />

ein fachkundiges <strong>Gutachten</strong> können weder die Regionsgremien noch die Planfeststellungsbehörde<br />

beurteilen, ob das angewendete Messverfahren den Vorgaben des Pkt. 2.10 Abs. 7 TRGS 519<br />

entspricht und damit das Vorhaben zulassungsfähig ist.<br />

Diese Offenlegung des Messprotokolls zu Zwecken der Prüfung durch die Entscheidungsorgane<br />

und mögliche von den Vorhaben Drittbetroffene erfolgte bis zum gegenwärtigen Zeitpunkt nicht.<br />

Auch ist seitens der Regionsverwaltung bisher weder den Gremien der Region noch der<br />

Öffentlichkeit mitgeteilt worden, ob und ggf. mit welchem Ergebnis eine Begutachtung des<br />

Messprotokolls durch eine akkreditierte Messstelle erfolgte. Zwar scheint die Prof. Burmeier<br />

Ingenieurgesellschaft mbH ein Protokoll ihrer Messreihen verfasst zu haben. In ihrer<br />

Machbarkeitsstudie führt sie aus, die Messergebnisse in einem Bericht dokumentiert zu haben, den<br />

sie mit /G24/ bezeichnet hat. 83 Jedoch haben weder die Gremien der Region Hannover noch die<br />

Öffentlichkeit Kenntnis vom Inhalt dieses von der Prof. Burmeier Ingenieurgesellschaft mbH<br />

verfassten Protokolls erhalten. So enthielt der Planfeststellungsantrag zur Genehmigung der<br />

Ablagerung des Haldenmaterials auf der Deponie Hannover-Lahe zwar die Machbarkeitsstudie,<br />

nicht aber deren Anlage /G24/. Gleiches trifft auf die von der Regionsverwaltung an die<br />

Regionsversammlung und die Ausschüsse übermittelten Beschlussdrucksachen zu; auch ihnen lag<br />

nur die Machbarkeitsstudie ohne Anlagen bei.<br />

83 Prof. Burmeier Ingenieurgesellschaft mbH, Fulgurit – Asbestzementschlammhalde in Wunstorf-Luthe.<br />

Machbarkeitsstudie zur Sanierung der Fulgurit-Halde vom 07.05.2008, Pkt. 6.2.3.5 Feldversuch zur Ermittlung der<br />

Faserfreisetzung.<br />

52

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!