Leitfaden zur Umsetzung des Audits FAMILIE & BERUF in ... - BMWA
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Das Österreichische Bun<strong>des</strong><strong>in</strong>stitut für Gesundheitswesen geht für beide Bereiche der<br />
Altenpflege (stationär/mobil) österreichweit von e<strong>in</strong>em aktuellen Fehlbestand von 1350<br />
diplomierten Vollzeitkräften, 3420 Pflegehelfer<strong>in</strong>nen/Altenfachbetreuer<strong>in</strong>nen und 420 Personen<br />
der Hilfsdienste aus. (Ludwig Boltzmann Institut für Mediz<strong>in</strong>- und Gesundheitssoziologie 2003)<br />
1.2.2. „Interner Personalmangel“<br />
Davon wird gesprochen, wenn trotz re<strong>in</strong> zahlenmäßig ausreichender Besetzung folgende<br />
betriebs<strong>in</strong>ternen Realitäten gegeben s<strong>in</strong>d:<br />
• Ungenügend ausgebildete Pflegekräfte (dies trifft u.a. auf den geriatrischen Bereich zu)<br />
• Frisch diplomierte Kräfte ohne Berufserfahrung<br />
• Pflegekräfte mit Berufserfahrung, aber neu <strong>in</strong> der E<strong>in</strong>richtung<br />
• Nicht aufe<strong>in</strong>ander e<strong>in</strong>gespielte Pflegekräfte (viel Aushilfs- und Agenturpersonal,<br />
Pflegepools)<br />
• Ungenügende Versorgungsdienste, sodass die Arbeitskraft der Pflegekräfte nicht für die<br />
eigentliche Pflege e<strong>in</strong>gesetzt s<strong>in</strong>d<br />
• Überlastung durch erhöhte Dokumentationsaufgaben, Zeitdruck (besonders <strong>in</strong> der<br />
mobilen Pflege<br />
• Demotivation durch mangelnde Wertschätzung (durch Vorgesetzte, andere<br />
Berufsgruppen, Patienten-Angehörige, Gesellschaft), die u.a. auch zu höheren<br />
Fehlzeiten führt<br />
1.3. Rechtslage zu Vere<strong>in</strong>barkeit Familie & Beruf <strong>in</strong> der Altenpflege<br />
In den Rechtsgrundlagen zu den stationären E<strong>in</strong>richtungen der Altenpflege (Heimgesetze) geht<br />
es vor allem um Rechte der HeimbewohnerInnen aus der Sicht <strong>des</strong> Konsumentenschutzes.<br />
Daraus ergibt sich die Verpflichtung der Länder, im Rahmen <strong>des</strong> Abschlusses von<br />
Leistungsverträgen oder Rahmenvere<strong>in</strong>barungen mit den Trägern von Pflegee<strong>in</strong>richtungen<br />
Sorge zu tragen, dass es den Trägern ermöglicht wird, dem Konsumentenschutzrecht der von<br />
ihnen betreuten Personen zu entsprechen.<br />
E<strong>in</strong> zweiter Zugang ergibt sich aus den Richtl<strong>in</strong>ien für die Qualifikation <strong>des</strong> Pflegepersonals,<br />
welche die Träger verpflichten, nicht nur qualifiziertes Personal e<strong>in</strong>zustellen, sondern auch,<br />
Personal fort- und weiterzubilden.<br />
Anknüpfungspunkte für die Vere<strong>in</strong>barkeit von Pflegeberuf und Familie s<strong>in</strong>d nicht erkennbar.<br />
Auch die Ausbildungsgrundlagen für Pflegefachkräfte, AltenfachbetreuerInnen und<br />
HeimhelferInnen enthalten ke<strong>in</strong>e auf die Vere<strong>in</strong>barkeit von Familie und Beruf abzielenden<br />
Regelungen.<br />
Anders <strong>in</strong> der Vere<strong>in</strong>barung zwischen Bund und Ländern gem. Art. 15a BVG über geme<strong>in</strong>same<br />
Maßnahmen <strong>des</strong> Bun<strong>des</strong> und der Länder für pflegebedürftige Personen aus 1993:<br />
Im Artikel 13 (Personal) f<strong>in</strong>det sich als Entwicklungsziel<br />
„Die Vere<strong>in</strong>barkeit von Pflegeberuf und Familie sowie die berufliche Wiedere<strong>in</strong>gliederung<br />
sollen erleichtert und verstärkt werden“.<br />
Alle 9 Bun<strong>des</strong>länder haben sich <strong>in</strong> ihren Lan<strong>des</strong>gesetzen analog dazu verpflichtet erklärt.<br />
Wie bereits <strong>in</strong> der E<strong>in</strong>leitung dargestellt, wird <strong>in</strong> derselben Vere<strong>in</strong>barung e<strong>in</strong> für die mobile<br />
(Alten-)Pflege geltender M<strong>in</strong><strong>des</strong>tstandard e<strong>in</strong>er „ganzheitlichen Pflegeleistung“ normiert. (unter<br />
Anhang A.2. Qualitätskriterien)<br />
Zur konkreten <strong>Umsetzung</strong> dieser Absichtserklärungen dienen die Bedarfs- und<br />
Entwicklungspläne der Länder. Diese s<strong>in</strong>d äußerst umfangreich und h<strong>in</strong>sichtlich Aufbau und<br />
Qualität sehr unterschiedlich ausgestaltet.<br />
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