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Leitfaden Audit berufundfamilie in der Autonomen Provinz ... - BMWA

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Schulung <strong>der</strong> <strong>Audit</strong>orInnen und Gutachter<br />

Die erfor<strong>der</strong>liche Fachkunde wird nach Erfüllung <strong>der</strong> gesetzlichen<br />

Bildungspflicht durch e<strong>in</strong>e m<strong>in</strong>destens zweijährige Tätigkeit im Bereich<br />

Unternehmensführung, Personalwesen, Organisationsentwicklung,<br />

Prozessoptimierung o<strong>der</strong> Unternehmensberatung nachgewiesen.<br />

E<strong>in</strong>e Person kann nicht als <strong>Audit</strong>orIn im S<strong>in</strong>ne dieser Rahmenrichtl<strong>in</strong>ie<br />

e<strong>in</strong>gesetzt werden, wenn sie wegen e<strong>in</strong>er o<strong>der</strong> mehrerer mit Vorsatz<br />

begangener strafbarer Handlungen durch e<strong>in</strong> <strong>in</strong>ländisches Gericht zu e<strong>in</strong>er<br />

Freiheitsstrafe verurteilt wurde.<br />

Schulung<br />

In dieser Schulung werden Kenntnisse zur Begleitung, Unterstützung und<br />

Beratung <strong>der</strong> Organisation, die am <strong>Audit</strong> FAMILIE & BERUF teilnimmt,<br />

vermittelt (z.B. Orientierungsgespräch, Workshop, Bearbeitung des<br />

Kriterienkataloges, Ermittlung von IST-, MAXIMAL- und SOLL-Werten,<br />

Entwicklung von Handlungsempfehlungen etc.). Das Assessorat für<br />

Personal, Gesundheits- und Sozialwesen bietet jährlich m<strong>in</strong>destens e<strong>in</strong>e<br />

<strong>der</strong>artige Schulung an, die aus e<strong>in</strong>em theoretischen Teil ( zwei Tage) und<br />

e<strong>in</strong>em praktischen Teil ( e<strong>in</strong> <strong>Audit</strong> <strong>in</strong> Begleitung ) besteht.<br />

Zulassung als <strong>Audit</strong>orIn<br />

Die Zulassung als <strong>Audit</strong>orIn ist zu erteilen, wenn <strong>der</strong>/die<br />

ZulassungswerberIn die Anfor<strong>der</strong>ungen dieser Rahmenrichtl<strong>in</strong>ie erfüllt und<br />

sicherstellt, dass er/sie bei e<strong>in</strong>er Prüfung vor dem <strong>Audit</strong>rat o<strong>der</strong> vor e<strong>in</strong>er<br />

von diesem delegierten Stelle über die jeweils erfor<strong>der</strong>lichen Kenntnisse<br />

verfügt.<br />

E<strong>in</strong>tragung <strong>in</strong> das Verzeichnis für <strong>Audit</strong>orInnen des<br />

Assessorates für Personal, Gesundheits- und Sozialwesen<br />

Personen, die dem Anfor<strong>der</strong>ungsprofil dieser Rahmenrichtl<strong>in</strong>ie<br />

entsprechen, werden vom Assessorat für Personal, Gesundheits- und<br />

Sozialwesen <strong>in</strong> e<strong>in</strong> <strong>Audit</strong>orInnenverzeichnis aufgenommen, wenn sie die<br />

vorgeschriebene Schulung zur Durchführung des <strong>Audit</strong>s absolviert haben.<br />

Die Kosten für diese Schulung tragen die <strong>Audit</strong>orInnen selbst, die<br />

Durchführung obliegt dem genannten Assessorat. Das<br />

<strong>Audit</strong>orInnenverzeichnis liegt dort auf und wird vom Assessorat verwaltet.<br />

Erfahrungsaustausch<br />

Um im <strong>Audit</strong>orInnenverzeichnis e<strong>in</strong>getragen zu bleiben, ist die Teilnahme<br />

an e<strong>in</strong>em Treffen zum Erfahrungsaustausch <strong>der</strong> e<strong>in</strong>getragenen<br />

Endbericht 30/80

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