Römisches Privatrecht I: Allgemeine Grundlagen und Sachenrecht
Römisches Privatrecht I: Allgemeine Grundlagen und Sachenrecht
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Prof. Dr. B. Huwiler WS 1996/97 - SS 1997<br />
Relatives subjektives Recht Absolutes subjektives Recht<br />
Der Schuldner haftet mit seinem<br />
Vermögen. D.h. bei fehlendem<br />
Vermögen kann keine Befriedigung<br />
des Anspruches erfolgen.<br />
Ansprüche aus relativen subjektiven<br />
Rechten sind mit einem<br />
Insolvenzrisiko behaftet.<br />
= obligatorische Ansprüche<br />
condictio [Rdn. 46] 2<br />
2<br />
Anspruch<br />
Der Anspruch will die Realisierung<br />
des Inhaltes des subjektiven<br />
Rechts.<br />
Der Anspruch auf Herausgabe<br />
der Sache gilt immer nur gegenüber<br />
dem jeweiligen Besitzer der<br />
Sache. Wo der Besitz liegt, wird<br />
vindiziert.<br />
Ansprüche aus absoluten subjektiven<br />
Rechten sind mit keinem<br />
Insolvenzrisiko behaftet.<br />
= dingliche Ansprüche<br />
vindicatio [Rdn. 49]<br />
§3 Die actio als Verkörperung des subjektiven Rechts: Der Anspruch<br />
[KASER §2 II 2; §4 II; §33 I; §80 I, II 3a; §87 I 5, II 3]<br />
In der Schweiz ist die gerichtliche Umsetzung eines Anspruchs, also das Eingeben einer<br />
Klage, formfrei möglich. Das Römische Recht hatte die Umsetzung des Anspruches formalisiert:<br />
In der actio, der Klage. Die actio war Trägerin des Anspruches.<br />
Eine actio musste beim Prätor (einem Magistratsbeamten) [KASER §2 II 1; §80 II 3a] in der<br />
gültigen Form eingereicht werden. Er gewährte die actio (<strong>und</strong> hatte die Befugnis, weitere actiones<br />
zu erlassen) [KASER §82].<br />
Die Formel einer actio (z.B. der actio certae creditae pecuniae) [Rdn. 388] [KASER §39 I 2; §40 II<br />
1; §80 II 1] kann in zwei Teile gegliedert werden, sie enthält den Anspruch <strong>und</strong> zugleich<br />
auch die Prozessanweisungen (im Römischen Recht wurde die Unterscheidung zwischen<br />
2 Randnummern der Quellentexte in: HUWILER, BRUNO: Textbuch zum Römischen <strong>Privatrecht</strong>, Bern 1995,<br />
6. überarbeitete Auflage.<br />
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