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Römisches Privatrecht I: Allgemeine Grundlagen und Sachenrecht

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Prof. Dr. B. Huwiler WS 1996/97 - SS 1997<br />

Relatives subjektives Recht Absolutes subjektives Recht<br />

Der Schuldner haftet mit seinem<br />

Vermögen. D.h. bei fehlendem<br />

Vermögen kann keine Befriedigung<br />

des Anspruches erfolgen.<br />

Ansprüche aus relativen subjektiven<br />

Rechten sind mit einem<br />

Insolvenzrisiko behaftet.<br />

= obligatorische Ansprüche<br />

condictio [Rdn. 46] 2<br />

2<br />

Anspruch<br />

Der Anspruch will die Realisierung<br />

des Inhaltes des subjektiven<br />

Rechts.<br />

Der Anspruch auf Herausgabe<br />

der Sache gilt immer nur gegenüber<br />

dem jeweiligen Besitzer der<br />

Sache. Wo der Besitz liegt, wird<br />

vindiziert.<br />

Ansprüche aus absoluten subjektiven<br />

Rechten sind mit keinem<br />

Insolvenzrisiko behaftet.<br />

= dingliche Ansprüche<br />

vindicatio [Rdn. 49]<br />

§3 Die actio als Verkörperung des subjektiven Rechts: Der Anspruch<br />

[KASER §2 II 2; §4 II; §33 I; §80 I, II 3a; §87 I 5, II 3]<br />

In der Schweiz ist die gerichtliche Umsetzung eines Anspruchs, also das Eingeben einer<br />

Klage, formfrei möglich. Das Römische Recht hatte die Umsetzung des Anspruches formalisiert:<br />

In der actio, der Klage. Die actio war Trägerin des Anspruches.<br />

Eine actio musste beim Prätor (einem Magistratsbeamten) [KASER §2 II 1; §80 II 3a] in der<br />

gültigen Form eingereicht werden. Er gewährte die actio (<strong>und</strong> hatte die Befugnis, weitere actiones<br />

zu erlassen) [KASER §82].<br />

Die Formel einer actio (z.B. der actio certae creditae pecuniae) [Rdn. 388] [KASER §39 I 2; §40 II<br />

1; §80 II 1] kann in zwei Teile gegliedert werden, sie enthält den Anspruch <strong>und</strong> zugleich<br />

auch die Prozessanweisungen (im Römischen Recht wurde die Unterscheidung zwischen<br />

2 Randnummern der Quellentexte in: HUWILER, BRUNO: Textbuch zum Römischen <strong>Privatrecht</strong>, Bern 1995,<br />

6. überarbeitete Auflage.<br />

*5

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