20.07.2013 Aufrufe

Römisches Privatrecht I: Allgemeine Grundlagen und Sachenrecht

Römisches Privatrecht I: Allgemeine Grundlagen und Sachenrecht

Römisches Privatrecht I: Allgemeine Grundlagen und Sachenrecht

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Erfolgreiche ePaper selbst erstellen

Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.

Prof. Dr. B. Huwiler WS 1996/97 - SS 1997<br />

Deshalb erhält (S) gegen (M) dennoch die actio legis Aquiliae utilis. Im Innenverhältnis zwischen<br />

(S) <strong>und</strong> (L) tritt die Regel über das stellvertretende Commodum in Kraft. (S) hat<br />

dem (L) seine Klage gegen (M) abzutreten, ihn zu seinem procurator in rem suam zu machen.<br />

(S) erteilt (L) den Auftrag [Vertrag, Verpflichtung] (damit uno actu die Vollmacht [Erweiterung<br />

der Geschäftsfähigkeit, einseitiges Rechtsgeschäft, Berechtigung]), die actio in seinem<br />

eignen Namen geltend zu machen, den Prozess für ihn zu führen. In die intentio <strong>und</strong> die<br />

demonstratio wird (S) <strong>und</strong> (M) eingesetzt, in der condemnatio dann wird statt des (S) der (L)<br />

genannt.<br />

(L) hätte als Beauftragter allen Nutzen aus dem Auftrag dem (S) abzutreten (Art. 400 OR),<br />

(S) könnte mit der actio mandati klagen. Deshalb vereinbaren (S) <strong>und</strong> (L) zusätzlich ein pactum<br />

de non petendo, das (L) der actio mandati des (S) einredeweise entgegenhalten kann.<br />

Bei dolus des (M) ist die Drittschadensliquidation der actio de dolo nicht übergeordnet, obwohl<br />

diese sonst streng subsidiär anzuwenden ist. Die Drittschadensliquidation ist aber eine<br />

derart prekäre Hilfskonstruktion, dass sie restriktiv allein dort anzuwenden ist, wo ansonsten<br />

rechtspolitisch unerwünschte Resultate einträten.<br />

2. Fallgruppe (Obhutsverhältnisse)<br />

Beispiel<br />

Inhalt eines Mietvertrages ist die kurzzeitige Überlassung eines Schiffes. Der Mieter (M) muss sich zur<br />

Überwindung einer Schleuse eines Schleppkahns bedienen. Wegen einer Unachtsamkeit entsteht durch den<br />

Schleppkahn ein Schaden am Schiff.<br />

Für die Schäden am Schiff selbst steht dem Vermieter (V) gegen den Schleppkahnführer<br />

(S) die ausservertragliche Haftpflicht (Art. 41 I OR) zur Verfügung. Den Betriebsausfall<br />

(weil das Schiff einige Zeit aufs Trockendock gelegt werden muss) aber kann (V) nicht<br />

über Art. 41 I OR geltend machen.<br />

Der Schaden wird auf den (M) verlagert, dieser hat gegen den (S) einen Anspruch aus Vertrag,<br />

den er dem (V) überträgt.<br />

3. Fallgruppe (Mittelbare Stellvertretung)<br />

Beispiel<br />

(V) beauftragt den Kunstkenner (S), für ihn ein Bild zu verkaufen. (S) beauftragt seinerseits den noch<br />

sachk<strong>und</strong>igeren (B), den Auftrag für ihn auszuführen. (B) verkauft die Sache auftragsgemäss, erzielt aber<br />

einen um 15% zu tiefen Preis.<br />

Beide, (S) <strong>und</strong> (B) sind nicht unmittelbare Stellvertreter des (V). Sie schliessen den Verkauf<br />

in eigenem Namen ab, aber auf fremde Rechnung (indirekte Stellvertretung).<br />

(B) würde dem (S) aus dem Auftrag wegen Sorgfaltspflichtverletzung haften. Aber (S) seinerseits<br />

haftet dem (V) nicht, er hat seine Vertragspflichten, dadurch dass er einen Spezialisten<br />

mit dem Verkauf beauftragt hat, gehörig erfüllt. Er hat dem (V) nur zu geben, was er<br />

aus dem Auftrag erhält (Art. 400 OR). Deshalb erwächst (S) kein Schaden, er kann deshalb<br />

nicht gegen (B) klagen. Und (V), dem der Schaden erwächst, kann nicht gegen (B) klagen,<br />

denn zwischen ihnen besteht kein Vertrag. Eine Haftung des (B) aus Delikt fällt auch ausser<br />

Betracht, weil (B) nicht dolos gehandelt hat (actio de dolo) <strong>und</strong> dem (V) nur ein Vermögensschaden<br />

entstanden ist (actio legis Aquiliae). Die Geschäftsherrenhaftung (Art. 55 OR)<br />

entfällt, weil es sich nicht um ein Subordinationsverhältnis handelt.<br />

*74

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!