MWST. - Agenzia delle Entrate
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3ª Bozza 28/12/2007<br />
MwSt. 2009 MwSt.- Vordrucke für das Jahr 2008<br />
Konkurs nach Abschluss des Steuerzeitraumes 2008<br />
Im besonderen Fall, in dem das Konkursverfahren im Zeitraum zwischen dem 1. Jänner 2009 und der<br />
gesetzlich vorgesehenen Einreichungsfrist der MwSt.-Erklärung für das Jahr 2008 begonnen hat, ist diese<br />
von den Konkursverwaltern oder den Liquidationskommissaren innerhalb der ordentlichen Frist oder innerhalb<br />
von vier Monaten ab Ernennung derselben einzureichen, wenn diese Frist, nach der ordentlichen<br />
Frist für die Einreichung der Erklärung, fällig ist. Dies für den Fall, dass die entsprechende Erklärung vom<br />
Konkursschuldner bzw. von dem in Liquidation getretenen Steuerzahler, noch nicht eingereicht wurde.<br />
Klarerweise bleibt auch im letzteren Fall die Pflicht bestehen, den eigenen MwSt.-Vordruck 74bis,<br />
der gleichzeitig mit der MwSt.-Erklärung 2009 genehmigt wurde, innerhalb von vier Monaten<br />
ab Ernennung des Konkursverwalters oder des Liquidationskommissars im zuständigen Amt<br />
der Agentur der Einnahmen, auch auf telematischen Wege, einzureichen.<br />
B - Auflassung der Tätigkeit<br />
Steuerpflichtige, die ihre Tätigkeit aufgelöst haben, müssen im Sinne des Art. 35, Absatz 4, die letzte<br />
Jahreserklärung im Jahr nach Auflösung der Tätigkeit, innerhalb der ordentlichen Frist einreichen.<br />
Außerdem wird für Unternehmen darauf hingewiesen, dass die Tätigkeit nur nach Beendigung der<br />
Liquidierung des Betriebes, als aufgelassen zu betrachten ist.<br />
Im besonderen Fall, dass der Steuerpflichtige die Tätigkeit im Laufe des Jahres 2008 aufgelöst hat (was<br />
die Löschung der MwSt.-Nummer mit sich bringt) und er dieselbe Tätigkeit oder eine andere Tätigkeit im<br />
Laufe desselben Jahres (mit Eröffnung einer neuen MwSt.-Nummer) wieder aufgenommen hat, ist er<br />
zwecks MwSt. verpflichtet ist, eine einzige Erklärung einzureichen, die aus den folgenden Teilen besteht:<br />
– einer Titelseite, in welcher im Teil der meldeamtlichen Angaben, die MwSt.-Nummer mit Bezugnahme<br />
auf die zuletzt ausgeübte Tätigkeit im Laufe des Jahres 2008 anzugeben ist;<br />
– einem Formblatt (Vordr. Nr. 01), in dem alle Übersichten abzufassen und die Daten in Bezug<br />
auf die letzte ausgeübte Tätigkeit anzugeben sind. Die Übersichten VT und VX sind ausschließlich<br />
im Formblatt Nr. 01 für die Angabe beider Tätigkeiten abzufassen;<br />
– einem Formblatt, in welchem alle Übersichten abzufassen sind um die Daten in Bezug auf die<br />
erste, im Laufe des Jahres ausgeübten Tätigkeit anzuführen; dabei ist in Zeile VA1, Feld 1 die entsprechende<br />
MwSt.-Nummer anzuführen.<br />
Zwecks richtiger Abfassung der Erklärung, wird darauf hingewiesen, dass man bei Vorliegen dieses<br />
Tatbestandes auf die Anleitungen für die wesentlichen subjektiven Umwandlungen (Abs. 3.3),<br />
zurückgreifen kann.<br />
Die vorher genannten Anleitungen sind zu befolgen wenn die MwSt.-Erklärung selbst oder in vereinheitlichter<br />
Form eingereicht wird (siehe das Rundschreiben Nr. 68 vom 24. März 1999).<br />
C - Nicht ansässige Subjekte<br />
Durch Art. 17, Absatz zwei, können nicht ansässige Subjekte, auch bei Bestehen einer festen Einrichtung<br />
im italienischen Staatsgebiet, den steuerlichen Verpflichtungen nachkommen und die daraus erwachsenden<br />
Rechte in Bezug auf MwSt. pflichtige Geschäfte in Italien, die getrennt von jenen Geschäften,<br />
welche mit einer festen Einrichtung durchgeführt wurden wahrnehmen, indem das Subjekt zu MwSt.<br />
Zwecken die Direkterfassung im Sinne des Art. 35-ter vornimmt oder einen Steuervertreter ernennt.<br />
Nachfolgend werden die Anleitungen zwecks Abfassung und Einreichung der Erklärung in Bezug<br />
auf die unterschiedlichen Besteuerungen angeführt, die sich auf Tätigkeiten beziehen, die der Steuerpflichtige<br />
während des Steuerjahres im italienischen Staatsgebiet ausgeübt hat.<br />
Nicht ansässiges Subjekt, das seine Tätigkeit über eine feste Einrichtung in Italien ausübt<br />
Die Erklärung der nicht ansässigen Subjekte, welche ihre Tätigkeit über eine feste Einrichtung in Italien<br />
ausgeübt haben, muss mittels Vordruck Unico (vorausgesetzt das Steuerjahr stimmt mit dem Kalenderjahr<br />
überein) eingereicht werden, wobei die jeweilige Titelseite aufgrund der in diesem Vordruck<br />
angeführten Anleitungen abzufassen ist.<br />
Nicht ansässiges Subjekt, das seine Tätigkeit über einen Steuervertreter ausübt<br />
In der Erklärung des ausländischen Subjektes sind die Daten des Subjektes in der Übersicht, die für den<br />
Steuerpflichtigen vorgesehen ist, anzugeben. Diese Erklärung muss getrennt von den anderen Erklärungen<br />
(vergl. Abs. 1.1) vom Steuervertreter eingereicht werden. Der Steuervertreter muss seine Daten in<br />
der Übersicht des Erklärers anführen und den Kode 6 in Bezug auf das bekleidete Amt, angeben.<br />
Falls das nicht ansässige Subjekt im Laufe des Steuerjahres den Steuervertreter gewechselt haben sollte,<br />
mittels dem es seine Tätigkeit ausgeübt hat, muss die Erklärung vom Steuervertreter eingereicht werden,<br />
mittels dem das Subjekt bei Abgabe der Erklärung seine Tätigkeit ausübt. Dieser Steuervertreter muss seine<br />
Daten in der Übersicht des Erklärers anführen und alle Angaben in Bezug auf die Tätigkeiten, die das<br />
nicht ansässige Subjekt im Laufe des Jahres ausgeübt hat, in einem einzigen Formblatt angeben.<br />
Nicht ansässiges Subjekt, das die Direkterfassung im Sinne des Art. 35-ter in Anspruch genommen<br />
hat<br />
In diesem Fall ist die Erklärung getrennt von den anderen Erklärungen einzureichen (vergl. Abs. 1.1),<br />
wobei in der Übersicht Steuerpflichtige, die Daten des nicht ansässigen Subjektes anzugeben sind.<br />
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