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MWST. - Agenzia delle Entrate

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4.2<br />

Vordruck<br />

3ª Bozza 28/12/2007<br />

MwSt. 2009 MwSt.- Vordrucke für das Jahr 2008<br />

Außerdem muss im Kästchen, das die telematische Einreichung der Erklärung betrifft, der Kode 1<br />

angeführt werden, wenn die Erklärung vom Steuerpflichtigen selbst bzw. der Kode 2, falls die Erklärung<br />

vom Subjekt das die Übermittlung vornimmt, abgefasst wurde.<br />

4.1.8 – SICHTVERMERK<br />

Dieser Teil muss für die Anbringung des Sichtvermerks abgefasst werden und ist dem Verantwortlichen<br />

des CAF bzw. dem Freiberufler vorbehalten.<br />

In den entsprechenden Feldern muss die Steuernummer des Verantwortlichen des CAF und jene des<br />

CAF selbst bzw. die Steuernummer des Freiberuflers, angeführt werden. Der Verantwortliche des<br />

Steuerbeistandes beim CAF bzw. der Freiberufler muss außerdem für den Sichtvermerk im Sinne<br />

des Art. 35 des GvD Nr.241 von 1997, unterschreiben.<br />

4.2.1 – ÜBERSICHT VA - INFORMATIONEN UND ANGABEN ZUR TÄTIGKEIT<br />

Die Übersicht ist in 4 Teile eingeteilt von denen die ersten zwei einige analytische Daten der Tätigkeit<br />

bzw. der Tätigkeiten mit getrennter Buchhaltung im Sinne des Art. 36 (vergl. Absatz 3.2) beinhalten,<br />

während der dritte und vierte Teil die Zusammenfassung aller Tätigkeiten darstellt, die von den einzelnen<br />

Subjekten durchgeführt wurden:<br />

– im Teil 1 sind die Daten für die Ermittlung der Tätigkeit des Steuerpflichtigen angeführt;<br />

– Teil 2 ist für die Angabe der spezifischen Daten, welche einige steuerbefreite Geschäftsfälle und<br />

gelegentliche Abtretungen von gebrauchten Gütern betreffen vorgesehen. Durch die Benützung<br />

dieses Teils genügt die Abfassung eines Vordruckes, falls der Steuerzahler auch das besondere<br />

Ermittlungssystem der Steuer, gemäß Übersicht VG anwendet;<br />

– Teil 3 enthält die Daten der innergemeinschaftlichen Geschäftsfälle, der Ein- und Ausfuhren und<br />

der Geschäfte mit der Republik San Marino;<br />

– Teil 4 sieht die Angabe einiger Sonderdaten mit Bezug auf die ausgeübte Tätigkeit des Steuerpflichtigen<br />

vor.<br />

In den meisten Fällen müssen Steuerzahler, die nur eine Tätigkeit ausüben und falls sich keine wesentlichen,<br />

subjektiven Umwandlungen ergeben haben, die 4 Teile nur auf einem einzigen Vordruck abfassen.<br />

Hat der Steuerzahler hingegen mehrere Tätigkeiten mit getrennter Buchhaltung im Sinne des Art.<br />

36 ausgeübt bzw. falls im Besteuerungszeitraum Fusionen, Spaltungen bzw. andere außerordentliche<br />

oder sonstige wesentliche, subjektive Umwandlungen stattgefunden haben (Erbnachfolge,<br />

Einbringung eines Betriebes usw.) müssen so viele Vordrucke eingereicht und so viele Teile 1 und<br />

2 abgefasst werden, die den getrennten Tätigkeiten bzw. den Subjekten, welche an der Fusion<br />

und Spaltung teilgenommen haben, entsprechen. Die Teile 3 und 4 sind für jedes Subjekt nur einmal<br />

abzufassen, wobei die zusammengefassten Daten angegeben werden müssen.<br />

Werden mehrere Vordrucke abgefasst, sind diese fortlaufend zu nummerieren und die dazu vorgesehenen<br />

Felder oben rechts, abzufassen.<br />

TEIL 1 – Allgemeine analytische Daten<br />

Zeile VA1 - Bei Fusionen, Spaltungen, Einbringungen und Abtretungen von Betrieben bzw. bei<br />

sonstigen wesentlichen Umwandlungen im Laufe des Jahres, muss der erklärende Steuerzahler, im<br />

Vordruck (bzw. im Falle einer getrennten Buchführung in den Vordrucken) die MwSt.-Nummer des<br />

umgewandelten Subjektes (aufgenommene bzw. gespaltene Gesellschaft, Subjekt das den Betrieb<br />

einbringt bzw. abtretet usw.), für die Angabe der Daten der Tätigkeit, die von diesem während<br />

des Zeitraumes vor der Umwandlung durchgeführt wurden, anführen. Außerdem muss der Erklärer<br />

im selben Vordruck das Kästchen 2 ankreuzen, falls das umgewandelte Subjekt weiterhin eine Tätigkeit<br />

ausübt, die für die MwSt. von Bedeutung ist.<br />

Das Kästchen 3 muss vom Rechtsvorgänger im ersten Formblatt ausschließlich dann angekreuzt werden,<br />

wenn er im Falle von getrennten Buchhaltungen mehrere Formblätter einreicht, in denen er die Beteiligung<br />

an außerordentlichen Geschäftsfällen bzw. an sonstigen wesentlichen Umwandlungen im Laufe des Jahres,<br />

mitteilen möchte (Teilspaltung, Einbringung, Abtretung oder Schenkung eines Teiles des Betriebes).<br />

Das Feld 4 muss abgefasst und das Guthaben aus der MwSt.-Jahreserklärung 2008, das infolge des<br />

außerordentlichen Geschäftsfalles zum Teil bzw. zur Gänze abgetreten wurde, angeführt werden.<br />

Das Feld 5 muss vom nicht ansässigen Subjekt abgefasst werden, das in Italien tätig war und im<br />

selben Jahr einen Steuervertreter und anschließend zwecks MwSt. die Direkterfassung in Anspruch<br />

genommen hat und umgekehrt; dabei ist die MwSt.-Nummer anzugeben, die nicht mehr beansprucht<br />

wird (siehe Abschnitt 2.3, Buchst. C).<br />

Dasselbe Feld muss auch abgefasst werden, wenn die Übertragung von einer Erfassungsmöglichkeit<br />

in die andere sich zwischen dem 1. Januar und dem Einreichungsdatum der Erklärung ergeben hat.<br />

In Zeile VA2 ist der Tätigkeitskode aus der Tabelle mit der Klassifizierung der wirtschaftlichen Tätigkeiten<br />

anzugeben, die bei Einreichung der Erklärung gültig war. Es wird darauf hingewiesen,<br />

25

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