MWST. - Agenzia delle Entrate
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4.2<br />
Vordruck<br />
3ª Bozza 28/12/2007<br />
MwSt. 2009 MwSt.- Vordrucke für das Jahr 2008<br />
Außerdem muss im Kästchen, das die telematische Einreichung der Erklärung betrifft, der Kode 1<br />
angeführt werden, wenn die Erklärung vom Steuerpflichtigen selbst bzw. der Kode 2, falls die Erklärung<br />
vom Subjekt das die Übermittlung vornimmt, abgefasst wurde.<br />
4.1.8 – SICHTVERMERK<br />
Dieser Teil muss für die Anbringung des Sichtvermerks abgefasst werden und ist dem Verantwortlichen<br />
des CAF bzw. dem Freiberufler vorbehalten.<br />
In den entsprechenden Feldern muss die Steuernummer des Verantwortlichen des CAF und jene des<br />
CAF selbst bzw. die Steuernummer des Freiberuflers, angeführt werden. Der Verantwortliche des<br />
Steuerbeistandes beim CAF bzw. der Freiberufler muss außerdem für den Sichtvermerk im Sinne<br />
des Art. 35 des GvD Nr.241 von 1997, unterschreiben.<br />
4.2.1 – ÜBERSICHT VA - INFORMATIONEN UND ANGABEN ZUR TÄTIGKEIT<br />
Die Übersicht ist in 4 Teile eingeteilt von denen die ersten zwei einige analytische Daten der Tätigkeit<br />
bzw. der Tätigkeiten mit getrennter Buchhaltung im Sinne des Art. 36 (vergl. Absatz 3.2) beinhalten,<br />
während der dritte und vierte Teil die Zusammenfassung aller Tätigkeiten darstellt, die von den einzelnen<br />
Subjekten durchgeführt wurden:<br />
– im Teil 1 sind die Daten für die Ermittlung der Tätigkeit des Steuerpflichtigen angeführt;<br />
– Teil 2 ist für die Angabe der spezifischen Daten, welche einige steuerbefreite Geschäftsfälle und<br />
gelegentliche Abtretungen von gebrauchten Gütern betreffen vorgesehen. Durch die Benützung<br />
dieses Teils genügt die Abfassung eines Vordruckes, falls der Steuerzahler auch das besondere<br />
Ermittlungssystem der Steuer, gemäß Übersicht VG anwendet;<br />
– Teil 3 enthält die Daten der innergemeinschaftlichen Geschäftsfälle, der Ein- und Ausfuhren und<br />
der Geschäfte mit der Republik San Marino;<br />
– Teil 4 sieht die Angabe einiger Sonderdaten mit Bezug auf die ausgeübte Tätigkeit des Steuerpflichtigen<br />
vor.<br />
In den meisten Fällen müssen Steuerzahler, die nur eine Tätigkeit ausüben und falls sich keine wesentlichen,<br />
subjektiven Umwandlungen ergeben haben, die 4 Teile nur auf einem einzigen Vordruck abfassen.<br />
Hat der Steuerzahler hingegen mehrere Tätigkeiten mit getrennter Buchhaltung im Sinne des Art.<br />
36 ausgeübt bzw. falls im Besteuerungszeitraum Fusionen, Spaltungen bzw. andere außerordentliche<br />
oder sonstige wesentliche, subjektive Umwandlungen stattgefunden haben (Erbnachfolge,<br />
Einbringung eines Betriebes usw.) müssen so viele Vordrucke eingereicht und so viele Teile 1 und<br />
2 abgefasst werden, die den getrennten Tätigkeiten bzw. den Subjekten, welche an der Fusion<br />
und Spaltung teilgenommen haben, entsprechen. Die Teile 3 und 4 sind für jedes Subjekt nur einmal<br />
abzufassen, wobei die zusammengefassten Daten angegeben werden müssen.<br />
Werden mehrere Vordrucke abgefasst, sind diese fortlaufend zu nummerieren und die dazu vorgesehenen<br />
Felder oben rechts, abzufassen.<br />
TEIL 1 – Allgemeine analytische Daten<br />
Zeile VA1 - Bei Fusionen, Spaltungen, Einbringungen und Abtretungen von Betrieben bzw. bei<br />
sonstigen wesentlichen Umwandlungen im Laufe des Jahres, muss der erklärende Steuerzahler, im<br />
Vordruck (bzw. im Falle einer getrennten Buchführung in den Vordrucken) die MwSt.-Nummer des<br />
umgewandelten Subjektes (aufgenommene bzw. gespaltene Gesellschaft, Subjekt das den Betrieb<br />
einbringt bzw. abtretet usw.), für die Angabe der Daten der Tätigkeit, die von diesem während<br />
des Zeitraumes vor der Umwandlung durchgeführt wurden, anführen. Außerdem muss der Erklärer<br />
im selben Vordruck das Kästchen 2 ankreuzen, falls das umgewandelte Subjekt weiterhin eine Tätigkeit<br />
ausübt, die für die MwSt. von Bedeutung ist.<br />
Das Kästchen 3 muss vom Rechtsvorgänger im ersten Formblatt ausschließlich dann angekreuzt werden,<br />
wenn er im Falle von getrennten Buchhaltungen mehrere Formblätter einreicht, in denen er die Beteiligung<br />
an außerordentlichen Geschäftsfällen bzw. an sonstigen wesentlichen Umwandlungen im Laufe des Jahres,<br />
mitteilen möchte (Teilspaltung, Einbringung, Abtretung oder Schenkung eines Teiles des Betriebes).<br />
Das Feld 4 muss abgefasst und das Guthaben aus der MwSt.-Jahreserklärung 2008, das infolge des<br />
außerordentlichen Geschäftsfalles zum Teil bzw. zur Gänze abgetreten wurde, angeführt werden.<br />
Das Feld 5 muss vom nicht ansässigen Subjekt abgefasst werden, das in Italien tätig war und im<br />
selben Jahr einen Steuervertreter und anschließend zwecks MwSt. die Direkterfassung in Anspruch<br />
genommen hat und umgekehrt; dabei ist die MwSt.-Nummer anzugeben, die nicht mehr beansprucht<br />
wird (siehe Abschnitt 2.3, Buchst. C).<br />
Dasselbe Feld muss auch abgefasst werden, wenn die Übertragung von einer Erfassungsmöglichkeit<br />
in die andere sich zwischen dem 1. Januar und dem Einreichungsdatum der Erklärung ergeben hat.<br />
In Zeile VA2 ist der Tätigkeitskode aus der Tabelle mit der Klassifizierung der wirtschaftlichen Tätigkeiten<br />
anzugeben, die bei Einreichung der Erklärung gültig war. Es wird darauf hingewiesen,<br />
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