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MWST. - Agenzia delle Entrate

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3ª Bozza 28/12/2007<br />

4.3<br />

Vordruck VR für<br />

den Rückerstattungsantrag<br />

des<br />

<strong>MWST</strong>.- Guthabens<br />

MwSt. 2009 MwSt.- Vordrucke für das Jahr 2008<br />

Gewerkschaften und Berufsvereinigungen, die in der Landwirtschaft tätig sind - Art. 78, Absatz<br />

8 des Gesetzes Nr. 413 von 1991<br />

In Zeile VO31 ist das Kästchen 1, ausschließlich von den Gewerkschaften und Berufsvereinigungen<br />

anzukreuzen, welche in der Landwirtschaft tätig sind und mitteilen möchten, dass sie für das<br />

Jahr 2008 die Wahl der ordentlichen Ermittlung der MwSt. und des Einkommens im Sinne des Art.<br />

78, Absatz 8 des Gesetzes Nr. 413 vom 30. Dezember 1991, umgewandelt von Art. 62, Absatz<br />

1, Buchst. a) des GD Nr. 331 von 1993, getroffen zu haben.<br />

Mit Hinsicht auf die genannten Vereinigungen und in Bezug auf den Steuerbeistand zugunsten der<br />

Mitglieder, sieht Absatz acht des Art. 78 vor, dass die MwSt. auf pauschale Weise ermittelt wird,<br />

indem die Steuer für die steuerpflichtigen Geschäftsfälle um ein Drittel des Betrages als Pauschalabsetzung<br />

der MwSt. für die Anschaffungen und Einfuhren herabgesetzt wird. In diesem Fall muss<br />

die Zeile VG41 für die Berechnung der MwSt., welche in Absetzung gebracht werden kann, abgefasst<br />

werden.<br />

Die genannten Vereinigungen können jedoch die MwSt. und das Einkommen auf ordentliche Art und<br />

Weise ermitteln und müssen in diesem Fall das Kästchen 1 zwecks Mitteilung dieser Wahl ankreuzen.<br />

Die genannte Wahl gilt bis Widerruf und ist in jedem Fall für mindestens einen Dreijahreszeitraum gültig.<br />

Das Kästchen 2 muss von den obgenannten Vereinigungen für den Widerruf der vorher getroffen<br />

Wahl angekreuzt werden.<br />

Agritourismus - Art. 5 des Gesetzes Nr. 413 von 1991<br />

Zeile VO32 , das Kästchen 1 muss von Steuerpflichtigen angekreuzt werden, welche die Tätigkeit<br />

des Agritourismus gemäß Gesetz Nr. 96 vom 20. Februar 2006 ausüben und mitteilen möchten,<br />

dass sie ab 2008 die Wahl für die ordentliche MwSt.-Absetzung und die ordentliche Ermittlung der<br />

Steuern getroffen haben und deshalb die Pauschalermittlung der Steuer, vorgesehen von Art. 5 des<br />

Gesetzes Nr. 413 vom 30. Dezember 1991 nicht angewandt haben. Die genannte Wahl ist für<br />

einen Dreijahreszeitraum bindend und ist bis zu deren Widerruf gültig.<br />

Das Kästchen 2 ist für die Mitteilung des Widerrufs der Wahl anzukreuzen.<br />

Mindeststeuerzahler – Art. 1, Absätze von 96 bis 117, Gesetz Nr. 244 von 2007<br />

Zeile RO33, das Kästchen 1 ist von den Steuerzahlern anzukreuzen, die sich im Jahr 2008 für die<br />

Ermittlung der MwSt. und des Einkommens mit ordentlicher Buchhaltung entschieden haben, da sie<br />

im Besitz der von Artikel 1, Absätze von 96 bis 117 des Gesetzes Nr. 244 von 2007 vorgesehenen<br />

Voraussetzungen sind.<br />

Die genannte Wahl ist für einen Dreijahreszeitraum bindend und bis zu deren Widerruf gültig. Die<br />

für den Besteuerungszeitraum 2008 getroffene Wahl, kann in Abweichung der Bestimmungen des<br />

DPR Nr. 442 von 1997, im Sinne des Absatzes 110 des Artikels 1 des Gesetzes Nr. 244 von<br />

2007 mit Wirksamkeit ab dem darauffolgenden Besteuerungszeitraum widerrufen werden (siehe<br />

im Anhang unter „Mindeststeuerzahler“).<br />

TEIL 4 – Wahl zwecks Steuer auf Unterhaltungstätigkeiten<br />

Anwendung der ordentliche Besteuerung auf die Unterhaltungstätigkeiten – Art. 4 DPR Nr. 544<br />

von 1999<br />

Zeile VO40, das Kästchen 1 ist von Subjekten anzukreuzen, welche mitteilen möchten, dass sie<br />

die Bemessungsgrundlage ab dem Jahr 2008 durch die ordentliche Besteuerung ermittelt haben.<br />

Das Kästchen 2 ist von jenen Steuerzahlern anzukreuzen, die den Widerruf der vorher getroffenen<br />

Wahl mitteilen möchten.<br />

TEIL 5 – Wahl zwecks IRAP<br />

Ermittlung der IRAP - Bemessungsgrundlage von Seiten der öffentlichen Einrichtungen, welche<br />

auch Handelstätigkeiten ausüben (Art.10-bis, Absatz 2 des GvD Nr. 446 vom 15. Dezember<br />

1997 in geltender Fassung)<br />

Zeile VO50, das Kästchen 1 ist von öffentlichen Subjekten gemäß Art. 3, Absatz 1, Buchst. e-bis)<br />

des GvD Nr. 446 vom 15. Dezember 1997 und den darauf folgenden Abänderungen anzukreuzen,<br />

welche im Sinne des Art.10-bis, Absatz 2 des genannten GvD Nr. 446 von 1997, die Ermittlung<br />

der Bemessungsgrundlage zwecks IRAP mit den vom Art. 5 vorgesehenen Kriterien desselben<br />

gesetzesvertretenden Dekretes gewählt haben (vergl. Rundschreiben Nr. 148/E vom<br />

26.07.2000 und Rundschrieben Nr. 234/E vom 20.12.2000).<br />

Das Kästchen 2 ist von jenen Steuerzahlern anzukreuzen, die den Widerruf der vorher getroffenen<br />

Wahl mitteilen möchten.<br />

Der Vordruck VR/2009 ist von jenen Steuerzahlern zu verwenden, welche die Rückerstattung des<br />

Steuerguthabens aus der Jahreserklärung beantragen möchten.<br />

Für die Abfassung des Vordruckes und die Voraussetzungen, die den Antrag rechtfertigen,<br />

wird auf die entsprechenden Anleitungen verwiesen.<br />

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