MWST. - Agenzia delle Entrate
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3ª Bozza 28/12/2007<br />
4.3<br />
Vordruck VR für<br />
den Rückerstattungsantrag<br />
des<br />
<strong>MWST</strong>.- Guthabens<br />
MwSt. 2009 MwSt.- Vordrucke für das Jahr 2008<br />
Gewerkschaften und Berufsvereinigungen, die in der Landwirtschaft tätig sind - Art. 78, Absatz<br />
8 des Gesetzes Nr. 413 von 1991<br />
In Zeile VO31 ist das Kästchen 1, ausschließlich von den Gewerkschaften und Berufsvereinigungen<br />
anzukreuzen, welche in der Landwirtschaft tätig sind und mitteilen möchten, dass sie für das<br />
Jahr 2008 die Wahl der ordentlichen Ermittlung der MwSt. und des Einkommens im Sinne des Art.<br />
78, Absatz 8 des Gesetzes Nr. 413 vom 30. Dezember 1991, umgewandelt von Art. 62, Absatz<br />
1, Buchst. a) des GD Nr. 331 von 1993, getroffen zu haben.<br />
Mit Hinsicht auf die genannten Vereinigungen und in Bezug auf den Steuerbeistand zugunsten der<br />
Mitglieder, sieht Absatz acht des Art. 78 vor, dass die MwSt. auf pauschale Weise ermittelt wird,<br />
indem die Steuer für die steuerpflichtigen Geschäftsfälle um ein Drittel des Betrages als Pauschalabsetzung<br />
der MwSt. für die Anschaffungen und Einfuhren herabgesetzt wird. In diesem Fall muss<br />
die Zeile VG41 für die Berechnung der MwSt., welche in Absetzung gebracht werden kann, abgefasst<br />
werden.<br />
Die genannten Vereinigungen können jedoch die MwSt. und das Einkommen auf ordentliche Art und<br />
Weise ermitteln und müssen in diesem Fall das Kästchen 1 zwecks Mitteilung dieser Wahl ankreuzen.<br />
Die genannte Wahl gilt bis Widerruf und ist in jedem Fall für mindestens einen Dreijahreszeitraum gültig.<br />
Das Kästchen 2 muss von den obgenannten Vereinigungen für den Widerruf der vorher getroffen<br />
Wahl angekreuzt werden.<br />
Agritourismus - Art. 5 des Gesetzes Nr. 413 von 1991<br />
Zeile VO32 , das Kästchen 1 muss von Steuerpflichtigen angekreuzt werden, welche die Tätigkeit<br />
des Agritourismus gemäß Gesetz Nr. 96 vom 20. Februar 2006 ausüben und mitteilen möchten,<br />
dass sie ab 2008 die Wahl für die ordentliche MwSt.-Absetzung und die ordentliche Ermittlung der<br />
Steuern getroffen haben und deshalb die Pauschalermittlung der Steuer, vorgesehen von Art. 5 des<br />
Gesetzes Nr. 413 vom 30. Dezember 1991 nicht angewandt haben. Die genannte Wahl ist für<br />
einen Dreijahreszeitraum bindend und ist bis zu deren Widerruf gültig.<br />
Das Kästchen 2 ist für die Mitteilung des Widerrufs der Wahl anzukreuzen.<br />
Mindeststeuerzahler – Art. 1, Absätze von 96 bis 117, Gesetz Nr. 244 von 2007<br />
Zeile RO33, das Kästchen 1 ist von den Steuerzahlern anzukreuzen, die sich im Jahr 2008 für die<br />
Ermittlung der MwSt. und des Einkommens mit ordentlicher Buchhaltung entschieden haben, da sie<br />
im Besitz der von Artikel 1, Absätze von 96 bis 117 des Gesetzes Nr. 244 von 2007 vorgesehenen<br />
Voraussetzungen sind.<br />
Die genannte Wahl ist für einen Dreijahreszeitraum bindend und bis zu deren Widerruf gültig. Die<br />
für den Besteuerungszeitraum 2008 getroffene Wahl, kann in Abweichung der Bestimmungen des<br />
DPR Nr. 442 von 1997, im Sinne des Absatzes 110 des Artikels 1 des Gesetzes Nr. 244 von<br />
2007 mit Wirksamkeit ab dem darauffolgenden Besteuerungszeitraum widerrufen werden (siehe<br />
im Anhang unter „Mindeststeuerzahler“).<br />
TEIL 4 – Wahl zwecks Steuer auf Unterhaltungstätigkeiten<br />
Anwendung der ordentliche Besteuerung auf die Unterhaltungstätigkeiten – Art. 4 DPR Nr. 544<br />
von 1999<br />
Zeile VO40, das Kästchen 1 ist von Subjekten anzukreuzen, welche mitteilen möchten, dass sie<br />
die Bemessungsgrundlage ab dem Jahr 2008 durch die ordentliche Besteuerung ermittelt haben.<br />
Das Kästchen 2 ist von jenen Steuerzahlern anzukreuzen, die den Widerruf der vorher getroffenen<br />
Wahl mitteilen möchten.<br />
TEIL 5 – Wahl zwecks IRAP<br />
Ermittlung der IRAP - Bemessungsgrundlage von Seiten der öffentlichen Einrichtungen, welche<br />
auch Handelstätigkeiten ausüben (Art.10-bis, Absatz 2 des GvD Nr. 446 vom 15. Dezember<br />
1997 in geltender Fassung)<br />
Zeile VO50, das Kästchen 1 ist von öffentlichen Subjekten gemäß Art. 3, Absatz 1, Buchst. e-bis)<br />
des GvD Nr. 446 vom 15. Dezember 1997 und den darauf folgenden Abänderungen anzukreuzen,<br />
welche im Sinne des Art.10-bis, Absatz 2 des genannten GvD Nr. 446 von 1997, die Ermittlung<br />
der Bemessungsgrundlage zwecks IRAP mit den vom Art. 5 vorgesehenen Kriterien desselben<br />
gesetzesvertretenden Dekretes gewählt haben (vergl. Rundschreiben Nr. 148/E vom<br />
26.07.2000 und Rundschrieben Nr. 234/E vom 20.12.2000).<br />
Das Kästchen 2 ist von jenen Steuerzahlern anzukreuzen, die den Widerruf der vorher getroffenen<br />
Wahl mitteilen möchten.<br />
Der Vordruck VR/2009 ist von jenen Steuerzahlern zu verwenden, welche die Rückerstattung des<br />
Steuerguthabens aus der Jahreserklärung beantragen möchten.<br />
Für die Abfassung des Vordruckes und die Voraussetzungen, die den Antrag rechtfertigen,<br />
wird auf die entsprechenden Anleitungen verwiesen.<br />
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