22.08.2013 Aufrufe

MWST. - Agenzia delle Entrate

MWST. - Agenzia delle Entrate

MWST. - Agenzia delle Entrate

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Erfolgreiche ePaper selbst erstellen

Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.

3ª Bozza 28/12/2007<br />

MwSt. 2009 MwSt.- Vordrucke für das Jahr 2008<br />

1.1<br />

Subjekte, welche<br />

die <strong>MWST</strong>.-<br />

Erklärung<br />

getrennt<br />

einreichen<br />

1.2<br />

Einteilung der<br />

Vordrucke<br />

ÜBERSICHT VO<br />

Im Teil 1 wurde die Zeile VO15 gelöscht; diese Zeile betrifft die Regelung des Steuerfreibetrages gemäß<br />

Artikel 32-bis des DPR Nr. 633 von 1972, das ab dem Steuerjahr 2008 abgeschafft wurde.<br />

Im Teil 2 wurden die Zeilen VO24 und VO25 hinzugefügt; diese Zeilen sind den Subjekten gemäß<br />

Artikel 1, Absatz 1094 des Gesetzes Nr. 296 von 2006 (von landwirtschaftlichen Unternehmern<br />

gegründete Gesellschaften) und jenen Subjekten vorbehalten, welche für die mit der Landwirtschaft<br />

zusammenhängenden Tätigkeiten beabsichtigen, das Einkommen ordnungsmäßig zu besteuern,<br />

wie es von Artikel 1, Absatz 423 des Gesetzes Nr. 266 von 2005 vorgesehen ist.<br />

Im Teil 3 wurde für die Subjekte, welche die gemäß Gesetz Nr. 244 von 2007 vorgesehene Regelung<br />

für Mindeststeuerzahler nicht in Anspruch genommen haben, die Zeile VO33 hinzugefügt.<br />

ÜBERSICHT VV<br />

Neben den Feldern für die Angabe der Schuldbeträge, wurde ein Kästchen für die Angabe der freiwilligen<br />

Berichtigungen der periodischen Einzahlungen hinzugefügt. In Zeile VV13 wurde das Kästchen<br />

für die angewandte Methode bei der Berechnung der MwSt.-Akontozahlung hinzugefügt.<br />

ÜBERSICHT VW<br />

Infolge der Überarbeitung der Übersicht VL hat es sich als notwendig erwiesen, den Teil 2 der Übersicht<br />

(Zeilen von VW22 bis VW25) zu überarbeiten. Zudem wurde aus der im letzten Jahr genehmigten<br />

Erklärung die Zeile VW25 (Zinsen aus freiwilligen Berichtigungen) gelöscht.<br />

Die „getrennte“ (also nicht vereinheitlichte) Einreichung des Vordruckes der MwSt.-Erklärung über<br />

das Jahr 2008 (MwSt.-Vordruck 2009) ist nur für einige Kategorien von Steuerzahlern vorgesehen,<br />

wie:<br />

– die Kapitalgesellschaften und Körperschaften, die der IRES unterliegen und deren Besteuerungszeitraum<br />

nicht mit dem Kalenderjahr übereinstimmt, sowie auch Subjekte, die nicht natürliche Personen<br />

sind und deren Besteuerungszeitraum vor dem 31. Dezember 2008 abgeschlossen wurde;<br />

– die beherrschenden und die beherrschten Gesellschaften, die im Sinne von Art. 73 die Gruppenabrechung<br />

der MwSt. auch für Zeitabschnitte von weniger als einem Jahr vornehmen;<br />

– Subjekte, die durch außerordentliche Geschäftsfälle bzw. durch andere wesentliche subjektive Umwandlungen<br />

hervorgehen und verpflichtet sind, in der eigenen Jahreserklärung den Vordruck der<br />

Geschäftsfälle der getrennten, aufgenommenen, umgewandelten Subjekte usw. einzuschließen,<br />

falls diese im Laufe des Jahres an der MwSt.-Gruppenabrechnung teilgenommen haben;<br />

– die Konkursverwalter und die Liquidationskommissare für die Erklärungen, die von ihnen für Subjekte<br />

eingereicht wurden, die in Konkurs geraten sind bzw. sich für jede Besteuerungsperiode bis<br />

zum Abschluss der entsprechenden Konkursverfahren in einer verwaltungsbehördlichen Zwangsliquidation<br />

befinden;<br />

– die nicht ansässigen Subjekte, die einen Steuervertreter beauftragen die MwSt.-Erklärung für sie<br />

einzureichen;<br />

– die nicht ansässigen Subjekte, welche im Sinne des Art. 35-ter direkt erfasst werden (siehe Absatz<br />

2.3, Buchstabe C);<br />

– besondere Subjekte (z.B.: „von Tür zu Tür Verkäufer“), falls sie nicht verpflichtet sind die vereinheitlichte<br />

Erklärung einzureichen, da sie Einkünfte beziehen, für welche keine Abgabepflicht der<br />

Einkommenserklärung vorgesehen ist;<br />

– Subjekte, die sich durch außerordentliche Geschäftsfälle bzw. durch andere wesentliche subjektive<br />

Umwandlungen im Zeitraum vom 1. Jänner 2009 bis zum Einreichungsdatum der Erklärung für<br />

das Jahr 2008 ergeben haben und verpflichtet sind, die Jahreserklärung für Subjekte einzureichen,<br />

die infolge dieser Vorfälle (Fusion, Teilung usw., siehe Abschnitt 3.3., Buchst. B) gelöscht wurden.<br />

Die <strong>MWST</strong>.-Erklärung hat verschiedene Formblätter und besteht aus<br />

– dem Titelblatt bestehend aus drei Seiten, das ausschließlich dann zu verwenden ist, wenn die<br />

MwSt.-Erklärung "getrennt" eingereicht wird. Wird hingegen die vereinheitlichte Erklärung<br />

eingereicht, muss das Titelblatt des Vordruckes UNICO 2009 verwendet werden;<br />

– einem Formblatt, das aus mehreren Übersichten (Übersicht VA-VC-VD-VE-VF-VG-VJ-VH-VK-<br />

VL-VT-VX-VO) besteht und von allen Subjekten abgefasst werden muss, um die Buchhaltungsangaben<br />

und die sonstigen Angaben der ausgeübten Tätigkeit anzuführen.<br />

– Es wird darauf aufmerksam gemacht, dass die Übersicht VX „Ermittlung der MwSt., die eingezahlt<br />

werden muss, oder des Steuerguthabens“ ausschließlich von den Steuerpflichtigen abzufassen<br />

ist, welche die MwSt.-Jahreserklärung getrennt einreichen müssen. Subjekte, welche hingegen<br />

die vereinheitlichte Erklärung einreichen, müssen die Angaben, welche in Übersicht VX verlangt<br />

werden, in die Übersicht RX des UNICO 2009 übertragen.<br />

Die beherrschende Körperschaft oder Gesellschaft ist verpflichtet, in der eigenen Erklärung auch<br />

die MwSt.-Aufstellung 26/PR/2009 (welche aus den Übersichten VS-VV-VW-VY-VZ besteht) einzuschließen,<br />

um die Angaben zur MwSt.-Gruppenabrechnung gemäß Art. 73 und gemäß MD<br />

vom 13. Dezember 1979 zu erfassen.<br />

3

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!