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MWST. - Agenzia delle Entrate

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3ª Bozza 28/12/2007<br />

MwSt. 2009 MwSt.- Vordrucke für das Jahr 2008<br />

In Zeile VA33, ist der Gesamtbetrag der im Laufe des Jahres durchgeführten Warenexporte anzugeben,<br />

die aus den Zollerklärungen gemäß Art. 8, erster Absatz, Buchst. a) und b), hervorgehen.<br />

In diesen sind eingeschlossen:<br />

– Abtretungen an Käufer bzw. deren Geschäftsvermittler, die durch Transport bzw. Spedition der<br />

Güter außerhalb der Europäischen Union, zugunsten bzw. auf den Namen des Verkäufers bzw.<br />

dessen Geschäftsvermittlers, durchgeführt wurden;<br />

– Güterabtretungen aus einem MwSt.-Depot durch Transport bzw. Spedition außerhalb der Europäischen<br />

Union (Art.50-bis, Absatz 4, Buchst. g) der GV Nr.331/1993).<br />

Der angeführte Betrag ist in Zeile VE30 einzuschließen. In dieser Zeile sind Güterabtretungen an<br />

den Vatikan und an Unternehmer aus San Marino nicht die einzuschließen.<br />

Geschäftsfälle mit der Republik San Marino<br />

In den folgenden Zeilen ist der Gesamtbetrag der Güteranschaffungen und –abtretungen anzugeben,<br />

die im Laufe des Jahres 2008 für und mit Unternehmern aus San Marino durchgeführt wurden.<br />

Zeile VA34 der Gesamtbetrag aller Güterabtretungen mit Unternehmern aus San Marino, die in<br />

Zeile VE30 einzuschließen sind.<br />

Zeile VA35, erstes Feld, der Gesamtbetrag der Güteranschaffungen aus San Marino, jene die<br />

nicht der Steuer unterliegen eingeschlossen, für welche der Verkäufer aus San Marino die entsprechenden<br />

Verpflichtungen im Sinne des dritten Absatzes des Art. 17 erfüllt hat. Für die Ermittlung der<br />

Steuer muss dieser Betrag und die geschuldete Steuer in Zeile VJ1 eingeschlossen werden.<br />

Im zweiten Feld muss der Betrag der Güteranschaffungen angeführt werden, für die der nationale<br />

Käufer die geschuldete Steuer, direkt dem Verkäufer aus San Marino bezahlt hat.<br />

Einzuschließen sind außerdem Anschaffungen, die durch Sonderbestimmungen nicht der Steuer unterworfen<br />

wurden.<br />

In beiden Fällen müssen die angeführten Beträge und die entsprechende Steuer zwecks Absetzung,<br />

in Übersicht VF eingeschlossen werden.<br />

TEIL 4 – Zusammenfassende Angaben aller durchgeführten Tätigkeiten<br />

Begünstigungen für außerordentliche Ereignisse<br />

Zeile VA40, ist Subjekten vorbehalten, die für diese Steuerperiode durch besondere Gesetzesbestimmungen<br />

infolge von Naturkatastrophen bzw. sonstigen außerordentlichen Ereignissen ermächtigt<br />

sind, die MwSt.-Begünstigungen in Anspruch zu nehmen.<br />

Die betreffenden Subjekte müssen im Kästchen den entsprechenden Kode anführen, der aus der<br />

„Tabelle der außerordentlichen Ereignisse“ (siehe im Anhang „von außerordentlichen Ereignissen<br />

betroffene Subjekte“) zu entnehmen ist.<br />

Anpassung an die Parameter für das Jahr 2007<br />

Zeile VA41 ist ausschließlich von jenen Steuerpflichtigen abzufassen, die für das Steuerjahr 2007<br />

das Geschäftsvolumen den Ergebnissen der Parameter, angepasst haben.<br />

In dieser Zeile müssen die Mehrentgelte (Spalte 1) und die mit Vordr. F24 – Abgabekode 6493<br />

(Spalte 2) bezahlten Steuern, angeführt werden.<br />

Diese höhere Bemessungsgrundlage und die entsprechende Steuer sind nicht in Übersicht VE anzugeben,<br />

da sie sich nicht auf das Jahr 2008, sondern auf das vorhergehende Jahr beziehen.<br />

Steuerpflichtige, die sich den Ergebnissen der Parameter anpassen möchten, müssen für das Steuerjahr<br />

2008 die geschuldete Mehrsteuer innerhalb der Einreichungsfrist der Erklärung 2009 (Steuerjahr<br />

2008) einzahlen wobei sie den Vordruck F24 und den Abgabenkode 6493 verwenden.<br />

Die höhere Bemessungsgrundlage und die entsprechende Steuer müssen in der MwSt.-Erklärung/2010<br />

(Steuerjahr 2009) angeführt werden.<br />

Anpassung an die Branchenstudien für das Jahr 2008<br />

Zeile VA42 ist von jenen Steuerpflichtigen abzufassen, die sich für das Steuerjahr 2008 den Ergebnissen<br />

aus den Branchenstudien anpassen möchten und die geschuldete Mehrsteuer innerhalb<br />

der Einzahlungsfrist für die Saldozahlung der Einkommensteuer einzahlen. Die Einzahlung der<br />

Mehrsteuer muss mit dem Vordr. F24, Abgabenkode 6494 durchgeführt werden.<br />

In dieser Zeile müssen die Mehrentgelte (Spalte 1) und die entsprechende entrichtete Steuer (Spalte<br />

2) angeführt werden. Diese Mehrentgelte und die entsprechende Steuer sind nicht in Übersicht<br />

VE anzugeben.<br />

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