MWST. - Agenzia delle Entrate
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4.1<br />
Titelseite<br />
3ª Bozza 28/12/2007<br />
MwSt. 2009 MwSt.- Vordrucke für das Jahr 2008<br />
Eingliederung einer nicht an der Gruppenabrechnung teilnehmenden Gesellschaft, seitens einer<br />
beherrschenden bzw. beherrschten Gesellschaft<br />
In diesem Fall muss die aufnehmende Gesellschaft in den Übersichten VH und VK des eigenen Vordruckes,<br />
die Verbindlichkeiten bzw. Guthaben anführen, die von dieser im Laufe des Jahres gemäß<br />
den im vorhergehenden Punkt angeführten Modalitäten übertragen wurden, während im Vordruck<br />
der aufgenommenen Gesellschaft, nur die Übersicht VH abzufassen ist.<br />
3.4.4. – BEI AUFLÖSUNG DER GRUPPE – VERPFLICHTUNGEN DER VORHER BEHERRSCHEN-<br />
DEN GESELLSCHAFTEN IN BEZUG AUF DIE IN ANSPRUCH GENOMMENEN GUTHA-<br />
BENÜBERSCHÜSSE DER GRUPPE<br />
Falls die Beherrschung im Vorjahr beendet wurde und die ex beherrschende Gesellschaft das Guthaben<br />
erst ab 1. Januar 2008 abgesetzt hat, muss diese Gesellschaft für die genaue Ermittlung<br />
der Steuern in Zeile VL8 dieser Erklärung (MwSt.-2009) zusammen mit dem eventuellen Guthaben<br />
des Vorjahres, den Gesamtbetrag des Guthabenüberschusses der Gruppe aus der zusammenfassenden<br />
MwSt.-Aufstellung 26PR - Übersicht VY des Vorjahres (Zeile VY5 der MwSt.-Erklärung<br />
2008) einschließen.<br />
Sollte die Beherrschung hingegen im Laufe des Jahres 2008 beendet worden sein und sollte die<br />
Gesellschaft den Guthabenüberschuss der Gruppe in den eigenen periodischen Erklärungen im Teil<br />
des Jahres 2008, nach Beendigung der Beherrschung in Absetzung gebracht haben, muss die Gesellschaft<br />
(vorher beherrschende) in Zeile VL8 der vorliegenden Erklärung (MwSt.-2009) den Guthabenüberschuss<br />
der Gruppe aus der zusammenfassenden MwSt.-Aufstellung 26PR - Übersicht<br />
VY desselben Jahres (Zeile VY5, der MwSt.-Erklärung 2009) verrechnen.<br />
Außerdem wird daran erinnert, falls das MwSt.-Abrechnungsverfahren der Gruppe im folgenden<br />
Jahr nicht von der beherrschenden Gesellschaft selbst erneuert wurde oder das Verfahren im Laufe<br />
des Jahres beendet wurde, muss der eventuelle Guthabenüberschuss, dessen Rückerstattung nicht<br />
beantragt, sondern von der ex beherrschenden Gesellschaft bzw. Körperschaft in Abzug gebracht<br />
wurde, begrenzt auf den im Jahr 2008 verrechneten Betrag, für den die Garantieleistungen gemäß<br />
Art.6, Absatz 3, des MD 13.12.1979 zu erbringen sind, in Zeile VA43 der MwSt.-Erklärung/2009<br />
(siehe Anleitungen der Zeile VA43), angeführt werden.<br />
4. ANLEITUNGEN FÜR DIE ABFASSUNG DER<br />
VORDRUCKE<br />
Es wird darauf hingewiesen, dass das Titelblatt des „MwSt.-Vordruckes 2009“ verwendet werden<br />
muss, falls die MwSt.-Erklärung „getrennt“ eingereicht wird bzw. das Titelblatt der Vordruckes<br />
UNICO/2009, falls der Steuerzahler verpflichtet ist die einheitliche Erklärung einzureichen.<br />
Auf dem Titelblatt sind die meldeamtlichen Angaben des Steuerzahlers anzugeben.<br />
Das Titelblatt besteht aus 3 Seiten:<br />
– die erste Seite enthält das Informationsschreiben für die Verarbeitung der Personendaten;<br />
– in der zweiten und dritten Seite werden im oberen Teil des Vordruckes die Angabe der Steuernummer<br />
des Steuerpflichtigen, die meldeamtlichen Angaben des Steuerpflichtigen und des Erklärers,<br />
ein zusätzlicher Wohnort für die Zustellung der Akten, die Unterschrift der Erklärung, die Verpflichtung<br />
zur telematischen Einreichung der Erklärung und die Angaben in Bezug auf den Konformitätssichtvermerk<br />
gefordert.<br />
4.1.1 – ART DER ERKLÄRUNG<br />
Berichtigung und Ergänzung der Erklärung<br />
Falls der Steuerpflichtige eine schon eingereichte Erklärung vor Ablaufen der Abgabefrist berichtigen<br />
bzw. ergänzen möchte, muss er alle Teile einer neuen Erklärung abfassen und das Kästchen<br />
„Berichtigungserklärung innerhalb der Abgabefrist“ ankreuzen.<br />
Ist die Einreichungsfrist der Erklärung abgelaufen, kann der Steuerpflichtige diese berichtigen bzw. ergänzen<br />
indem er gemäß den Modalitäten, die für die ursprüngliche Erklärung vorgesehen sind, eine<br />
neue Erklärung einreicht, die in allen ihren Teilen auf einem Vordruck abgefasst werden muss, der jenem<br />
entspricht, der für den Steuerzeitraum auf den sich die Erklärung bezieht, genehmigt wurde.<br />
Voraussetzung für die Einreichung einer Ergänzungserklärung ist die Gültigkeit der eingereichten Erklärung.<br />
In diesem Zusammenhang wird darauf hingewiesen, dass Erklärungen, welche innerhalb von<br />
neunzig Tagen ab Verfallsfrist eingereicht wurden, unter Vorbehalt der Strafanwendung, gültig sind.<br />
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