22.08.2013 Aufrufe

MWST. - Agenzia delle Entrate

MWST. - Agenzia delle Entrate

MWST. - Agenzia delle Entrate

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Erfolgreiche ePaper selbst erstellen

Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.

4.1<br />

Titelseite<br />

3ª Bozza 28/12/2007<br />

MwSt. 2009 MwSt.- Vordrucke für das Jahr 2008<br />

Eingliederung einer nicht an der Gruppenabrechnung teilnehmenden Gesellschaft, seitens einer<br />

beherrschenden bzw. beherrschten Gesellschaft<br />

In diesem Fall muss die aufnehmende Gesellschaft in den Übersichten VH und VK des eigenen Vordruckes,<br />

die Verbindlichkeiten bzw. Guthaben anführen, die von dieser im Laufe des Jahres gemäß<br />

den im vorhergehenden Punkt angeführten Modalitäten übertragen wurden, während im Vordruck<br />

der aufgenommenen Gesellschaft, nur die Übersicht VH abzufassen ist.<br />

3.4.4. – BEI AUFLÖSUNG DER GRUPPE – VERPFLICHTUNGEN DER VORHER BEHERRSCHEN-<br />

DEN GESELLSCHAFTEN IN BEZUG AUF DIE IN ANSPRUCH GENOMMENEN GUTHA-<br />

BENÜBERSCHÜSSE DER GRUPPE<br />

Falls die Beherrschung im Vorjahr beendet wurde und die ex beherrschende Gesellschaft das Guthaben<br />

erst ab 1. Januar 2008 abgesetzt hat, muss diese Gesellschaft für die genaue Ermittlung<br />

der Steuern in Zeile VL8 dieser Erklärung (MwSt.-2009) zusammen mit dem eventuellen Guthaben<br />

des Vorjahres, den Gesamtbetrag des Guthabenüberschusses der Gruppe aus der zusammenfassenden<br />

MwSt.-Aufstellung 26PR - Übersicht VY des Vorjahres (Zeile VY5 der MwSt.-Erklärung<br />

2008) einschließen.<br />

Sollte die Beherrschung hingegen im Laufe des Jahres 2008 beendet worden sein und sollte die<br />

Gesellschaft den Guthabenüberschuss der Gruppe in den eigenen periodischen Erklärungen im Teil<br />

des Jahres 2008, nach Beendigung der Beherrschung in Absetzung gebracht haben, muss die Gesellschaft<br />

(vorher beherrschende) in Zeile VL8 der vorliegenden Erklärung (MwSt.-2009) den Guthabenüberschuss<br />

der Gruppe aus der zusammenfassenden MwSt.-Aufstellung 26PR - Übersicht<br />

VY desselben Jahres (Zeile VY5, der MwSt.-Erklärung 2009) verrechnen.<br />

Außerdem wird daran erinnert, falls das MwSt.-Abrechnungsverfahren der Gruppe im folgenden<br />

Jahr nicht von der beherrschenden Gesellschaft selbst erneuert wurde oder das Verfahren im Laufe<br />

des Jahres beendet wurde, muss der eventuelle Guthabenüberschuss, dessen Rückerstattung nicht<br />

beantragt, sondern von der ex beherrschenden Gesellschaft bzw. Körperschaft in Abzug gebracht<br />

wurde, begrenzt auf den im Jahr 2008 verrechneten Betrag, für den die Garantieleistungen gemäß<br />

Art.6, Absatz 3, des MD 13.12.1979 zu erbringen sind, in Zeile VA43 der MwSt.-Erklärung/2009<br />

(siehe Anleitungen der Zeile VA43), angeführt werden.<br />

4. ANLEITUNGEN FÜR DIE ABFASSUNG DER<br />

VORDRUCKE<br />

Es wird darauf hingewiesen, dass das Titelblatt des „MwSt.-Vordruckes 2009“ verwendet werden<br />

muss, falls die MwSt.-Erklärung „getrennt“ eingereicht wird bzw. das Titelblatt der Vordruckes<br />

UNICO/2009, falls der Steuerzahler verpflichtet ist die einheitliche Erklärung einzureichen.<br />

Auf dem Titelblatt sind die meldeamtlichen Angaben des Steuerzahlers anzugeben.<br />

Das Titelblatt besteht aus 3 Seiten:<br />

– die erste Seite enthält das Informationsschreiben für die Verarbeitung der Personendaten;<br />

– in der zweiten und dritten Seite werden im oberen Teil des Vordruckes die Angabe der Steuernummer<br />

des Steuerpflichtigen, die meldeamtlichen Angaben des Steuerpflichtigen und des Erklärers,<br />

ein zusätzlicher Wohnort für die Zustellung der Akten, die Unterschrift der Erklärung, die Verpflichtung<br />

zur telematischen Einreichung der Erklärung und die Angaben in Bezug auf den Konformitätssichtvermerk<br />

gefordert.<br />

4.1.1 – ART DER ERKLÄRUNG<br />

Berichtigung und Ergänzung der Erklärung<br />

Falls der Steuerpflichtige eine schon eingereichte Erklärung vor Ablaufen der Abgabefrist berichtigen<br />

bzw. ergänzen möchte, muss er alle Teile einer neuen Erklärung abfassen und das Kästchen<br />

„Berichtigungserklärung innerhalb der Abgabefrist“ ankreuzen.<br />

Ist die Einreichungsfrist der Erklärung abgelaufen, kann der Steuerpflichtige diese berichtigen bzw. ergänzen<br />

indem er gemäß den Modalitäten, die für die ursprüngliche Erklärung vorgesehen sind, eine<br />

neue Erklärung einreicht, die in allen ihren Teilen auf einem Vordruck abgefasst werden muss, der jenem<br />

entspricht, der für den Steuerzeitraum auf den sich die Erklärung bezieht, genehmigt wurde.<br />

Voraussetzung für die Einreichung einer Ergänzungserklärung ist die Gültigkeit der eingereichten Erklärung.<br />

In diesem Zusammenhang wird darauf hingewiesen, dass Erklärungen, welche innerhalb von<br />

neunzig Tagen ab Verfallsfrist eingereicht wurden, unter Vorbehalt der Strafanwendung, gültig sind.<br />

19

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!