MWST. - Agenzia delle Entrate
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3ª Bozza 28/12/2007<br />
MwSt. 2009 MwSt.- Vordrucke für das Jahr 2008<br />
TEIL 1 – Wahl, Verzicht und Widerruf in Bezug auf die Mehrwertsteuer<br />
Berichtigung der Absetzbeträge für abschreibbare Güter - Art. 19-bis 2, Absatz 4<br />
In Zeile VO1 ist das Kästchen 1 anzukreuzen, falls sich der Steuerzahler ab 2008 für die freiwillige<br />
Berichtigung der Absetzbeträge in Bezug auf den Kauf abschreibbarer Güter und in Bezug auf Dienstleistungen<br />
für den Umbau oder von Instandhaltungsarbeiten derselben Güter entschieden hat, auch<br />
falls die Änderungen des Prozentsatzes des Absetzbetrages nicht mehr als zehn Punkte ausmachten.<br />
Diese Wahl verpflichtet den Steuerzahler dieselben Kriterien für die nächsten fünf Jahre (bzw. zehn Jahre<br />
für Immobilien) anzuwenden.<br />
Vierteljährliche Verrechnungen - Art. 7 des DPR Nr. 542 vom 14. Oktober 1999<br />
In Zeile VO2 muss das Kästchen 1 von Künstlern und Freiberuflern sowie von Unternehmern angekreuzt<br />
werden, welche Dienstleistungen zum Gegenstand haben und im Jahr 2007 einen Geschäftsumsatz<br />
von nicht mehr als 309.874,10 Euro bzw. von nicht mehr als 516.456,90 Euro erzielt haben,<br />
wenn es sich dabei um Unternehmen handelt, die andere Tätigkeiten ausüben und im Jahr 2008, sowohl<br />
die periodischen MwSt.-Abrechnungen als auch die Einzahlungen mit viermonatlicher anstatt mit<br />
monatlicher Fälligkeit, vorgenommen haben. Es wird darauf hingewiesen, dass bei gleichzeitiger Inanspruchnahme<br />
von Dienstleistungen und anderen Tätigkeiten ohne genauer Buchung der entsprechenden<br />
Entgelte, der Höchstbetrag von 516,456,90 Euro aufgrund der Wahl, anwendbar ist.<br />
Die vom Steuerzahler durchgeführte Wahl, ist für mindestens ein Kalenderjahr bindend und ist unter der<br />
Bedingung, dass die genannten Voraussestzungen bestehen bleiben, bis zu deren Widerruf gültig.<br />
Durch die MwSt.-Einzahlung mit vierteljährlicher Fälligkeit sind die geschuldeten Beträge um die<br />
Zinsen von 1% zu erhöhen.<br />
Das Kästchen 2 ist anzukreuzen falls der Widerruf mitgeteilt werden soll.<br />
Landwirtschaft<br />
Zeile VO3<br />
Art. 34, Absatz 6<br />
Verzicht der Regelung hinsichtlich Steuerbefreiung. Das Kästchen 1 ist von den steuerbefreiten<br />
landwirtschaftlichen Unternehmern gemäß Absatz 6 des Art. 34, mit einem Geschäftsumsatz von<br />
nicht mehr als 7.000 Euro anzukreuzen, welche ab 2008 auf die Befreiung der Steuerzahlung und auf<br />
die Aufbewahrungspflicht der Unterlagen und die Buchhaltungspflicht, die Jahreserklärung eingeschlossen,<br />
verzichtet haben. Davon ausgeschlossen ist die Pflicht zur Nummerierung und Aufbewahrung der<br />
Einkaufsrechnungen und der Zollscheine (siehe im Anhang unter "Landwirtschaft"). Diese Wahl ist für den<br />
Steuerzahler bis zum Widerruf und mindestens für einen Zeitraum von drei Jahren bindend.<br />
Kästchen 2 ist von Steuerpflichtigen anzukreuzen, welche ab 2008 den Verzicht auf das Befreiungssystem<br />
widerrufen haben.<br />
Art. 34, Absatz 11<br />
Anwendung der ordentlichen Besteuerung. Das Kästchen 3 ist von den Landwirten anzukreuzen,<br />
welche ab dem Steuerjahr 2008 das ordentliche Besteuerungssystem angewandt haben. Diese<br />
Wahl können auch die steuerbefreiten landwirtschaftlichen Unternehmen in Anspruch nehmen,<br />
die das ordentliche Besteuerungssystem anwenden wollen und in diesem Fall, das Kästchen 1 (Verzicht<br />
auf die Regelung der Steuerbefreiung) ankreuzen müssen.<br />
Diese Wahl ist bis zu deren Widerruf bindend. Es wird darauf hingewiesen dass das GD Nr. 35<br />
von 2005 den 11. Absatz des Art. 43 abgeändert hat und nun eine dreijährige Verpflichtung (und<br />
nicht mehr eine fünfjährige Verpflichtung) zum Verbleib in der getroffenen Wahl, vorsieht.<br />
Das Kästchen 4 ist von Steuerzahlern anzukreuzen, welche ab 2008 die Wahl für die Anwendung<br />
der ordentlichen Besteuerung widerrufen haben (siehe im Anhang unter "Landwirtschaft").<br />
Art. 34-bis<br />
Anwendung der ordentlichen Besteuerung. Das Kästchen 5 ist von den landwirtschaftllichen Unternehmen<br />
anzukreuzen, welche ab dem Steuerjahr 2008 für Geschäftsfälle im Bereich der Dienstleistungen,<br />
das ordentliche MwSt.-Besteuerungssystem an Stelle der Sonderbesteuerung gemäß Art. 34bis,<br />
angewandt haben (siehe im Anhang „Mit der Landwirtschaft zusammenhängende Tätigkeiten).<br />
Die Wahl ist bis zu deren Widerruf mindestens für drei Jahre bindend.<br />
Das Kästchen 6 ist von Steuerzahlern anzukreuzen, welche ab 2008 die Wahl für die Anwendung<br />
der ordentlichen Besteuerung widerrufen haben.<br />
Ausübung mehrerer Tätigkeiten - Art. 36, 3. Absatz<br />
In Zeile VO4 ist das Kästchen 1 von den Steuerzahlern anzukreuzen, welche ab 2008 mehrere<br />
Unternehmen bzw. im Bereich desselben Unternehmens, mehrere Tätigkeiten bzw. mehrere Kunstoder<br />
Freiberufe ausüben, um mitzuteilen, dass sie für das genannte Jahr die getrennte Besteuerung<br />
im Sinne des Artikels 36, Absatz 3, gewählt haben.<br />
Die getroffene Wahl ist bis Widerruf, für mindestens einen Dreijahreszeitraum gültig.<br />
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