MWST. - Agenzia delle Entrate
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3ª bozza 28/12/2007<br />
MwSt. 2009 Anhang<br />
ne, welche Kraft Gesetz mit diesen zusammenhängen und sich nicht für die Anwendung der Bestimmungen gemäß<br />
Gesetz Nr. 398/1991 entschieden haben und die nicht unter das pauschale Sondersystem gemäß Art.<br />
74, 6. Absatz fallen, da sie keine Tätigkeiten im Veranstaltungsbereich ausüben.<br />
GEBRAUCHTE GÜTER – GD NR. 41/1995 – (Übersicht VG - Teil 2)<br />
Steuerpflichtige welche gebrauchte Güter veräußert haben und unter die Sonderbesteuerung fallen, können<br />
zwecks Festlegung der Daten, die im Teil 2 der Übersicht VG anzugeben sind zuerst die unten angeführte Aufstellung<br />
B oder Aufstellung C abfassen, wenn es sich um Versteigerungsagenturen handelt, die im eigenen Namen<br />
oder auf Rechnung von Privatpersonen aufgrund von Kommissionsverträgen handelt.<br />
Es wird darauf hingewiesen dass die passiven Steuersubjekte aufgrund der in Art. 30, Absatz 6 des Gesetzes<br />
Nr. 388 vom 23. Dezember 2000 enthaltenen Bestimmungen, denen beim Kauf von Fahrzeugen eine MWSt.<br />
von 15% oder 50% auf die Bemessungsgrundlage angelastet wurde, beim Wiederverkauf derselben im Sinne<br />
des Art. 30, Absatz 5 des genannten Gesetzes, das MwSt.-Sondersystem der Differenzbesteuerung anwenden<br />
können, das für die Wiederverkäufer von gebrauchten Gütern vorgesehen ist.<br />
Weiters wird darauf hingewiesen, dass Güterabtretungen die in Anwendung des Sondersystems der Differenzbesteuerung<br />
durchgeführt wurden, in Übersicht VE eingeschlossen werden müssen, wobei sie zwischen den steuerpflichtigen<br />
und den steuerbefreiten Geschäftsfällen, gemäß den folgenden Modalitäten aufzuteilen sind. Die<br />
Kosten, die in das System der Differenzbesteuerung fallen und von den Subjekten (die Versteigerungsagenturen<br />
eingeschlossen) getragen wurden, welche die analytische bzw. globale Berechnungsmethode anwenden, sind,<br />
zusätzlich zu den Beträgen der sonstigen, auch nicht steuerpflichtigen Anschaffungen in Zeile VF14 der Erklärung<br />
jenes Jahres anzuführen, in dem diese gemäß Art. 38 des GD Nr. 41/1995 verbucht wurden; davon ausgenommen<br />
sind die Anschaffungen von Seiten der Subjekte, welche die Besteuerung der Mindeststeuerzahler gemäß<br />
Artikel 1, Absätze 96 und folgende des Gesetzes Nr. 244 von 2007 in Anspruch genommen haben, da<br />
diese in Zeile VF16 anzugeben sind. Allgemeine Spesen hingegen fallen gemäß Rundschreiben Nr. 177/E<br />
vom 22. Juni 1995 nicht in das Sonderbesteuerungssystem, und können daher gemäß der allgemeinen Regelung<br />
abgezogen werden. Diese Spesen sind in den Zeilen von VF1 bis VF11 anzuführen.<br />
AUFSTELLUNG B<br />
FÜR DIE ABFASSUNG DES 2. TEILES ZU VERWENDEN (GEBRAUCHTE GÜTER)<br />
TEIL 1 Analytische Berechnung des Differenzbetrages<br />
1 Gesamtbetrag der Veräußerungen und der Exporte von gebrauchten Gütern usw.<br />
2 Bruttodifferenzbeträge (*) der steuerpflichtigen Geschäftsfälle<br />
3 Differenzbeträge der nicht steuerpflichtigen Geschäftsfälle, die den Plafond bilden (in Zeile VE30 einzuschließen)<br />
4 Differenz der Entgelte, die in Zeile VE32 einzuschließen sind [Zeile 1 - (Zeile 2 + Zeile 3)]<br />
TEIL 2 Globale Berechnung des Differenzbetrages<br />
10<br />
11<br />
12<br />
13<br />
14<br />
15<br />
16<br />
17<br />
18<br />
Entgelte einschließlich der MWSt.,<br />
aufgeteilt nach Steuersatz<br />
Entgelte nicht steuerpflichtiger Geschäftsfälle<br />
Gesamtbetrag der Anschaffungen und der Reparatur- und Nebenspesen, die zur Ermittlung des Differenzbetrages beitragen<br />
Differenzbeträge der nicht steuerpflichtigen Geschäftsfälle, die den Plafond bilden (in Zeile VE30 einzuschließen)<br />
Differenz der Entgelte, in Zeile VE32 einzuschließen [(Summe der Beträge aus Zeile 10) + Zeile 11 - (Zeile 14 + Zeile 17)]<br />
Entgelte einschließlich der MwSt.,<br />
aufgeteilt nach Steuersatz<br />
Entgelte der nicht steuerpflichtigen Geschäftsfälle<br />
Bruttodifferenzbeträge (*) je nach Steuersatz 4<br />
1<br />
4<br />
10 20<br />
Negativer Differenzbetrag des Vorjahres (aus Zeile VG22 der Erklärung 2008 für 2007)<br />
Bruttodifferenzbetrag [(Summe der Beträge aus Zeile 10) – (Zeile 12 + Zeile 13)]<br />
bzw.<br />
Negativer Differenzbetrag, welcher auf das folgende Jahr zu übertragen ist [(Zeile 12 + Zeile 13) - (Summe der Beträge aus Zeile 10)<br />
1<br />
2<br />
3<br />
Bruttodifferenzbeträge (*) je nach Steuersatz 4<br />
10<br />
20<br />
TEIL 3 Pauschalberechnung des Differenzbetrages<br />
20<br />
21<br />
22<br />
23<br />
24<br />
1<br />
1 2 3<br />
4 10 20<br />
Differenzbeträge nicht steuerpflichtiger Geschäftsfälle, die den Plafond bilden (in Zeile VE30 einzuschließen)<br />
Differenz der Entgelte, in Zeile VE32 einzuschließen<br />
[(Summe der Beträge aus Zeile 20) + Zeile 21 - (Summe der Beträge aus Zeile 22) – Zeile 23]<br />
Die Aufstellung besteht aus 3 Teilen, die sich jeweils auf die analytische, die globale und die pauschale Ermittlung<br />
des Differenzbetrages beziehen.<br />
Es wird darauf hingewiesen, dass die Veräußerungen von Schrott und der anderen, im Art. 74, Absätze 7 und<br />
8, angeführten Produkte nicht unter die Differenzbesteuerung (Regelung des Preisaufschlages) fallen, da es sich<br />
um Produkte handelt, die verschieden von den gebrauchten Gütern sind und von Art. 36, Absatz 1 des oben<br />
genannten GD Nr. 41 vom 23. Februar 1995, geregelt werden.<br />
Teil 1 – Analytische Berechnung des Differenzbetrages (Art. 36, Absatz 1 des GD Nr. 41/1995).<br />
Teil 1 ist von Steuerzahlern abzufassen, welche die ordentliche Besteuerung (bzw. die analytische Besteuerung) zur<br />
Ermittlung des Differenzbetrages gemäß Art. 36, Absatz 1 des genannten GD Nr. 41/1995, angewandt haben.<br />
10<br />
2 3<br />
(*) Differenzbeträge abzüglich der MwSt. und der entsprechenden Steuer, sind unterteilt nach Steuersätzen, in Übersicht VE einzuschließen<br />
2<br />
20<br />
3<br />
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