MWST. - Agenzia delle Entrate
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3ª Bozza 28/12/2007<br />
MwSt. 2009 MwSt.- Vordrucke für das Jahr 2008<br />
Der Rechtsvorgänger muss die eigene Erklärung ausschließlich mit Bezug auf die im Jahr 2008<br />
vor Umschreibung der Tätigkeit der durchgeführten Geschäfte, einreichen. In dieser Erklärung ist<br />
das Kästchen 3 der Zeile VA1 anzukreuzen um mitzuteilen, dass das Subjekt an einem außerordentlichen<br />
Geschäftsfall oder an einer Umschreibung teilgenommen hat und im Feld 4 muss das<br />
Guthaben aus der jährlichen <strong>MWST</strong>.-Erklärung/2008 angeführt werden, das zur Gänze bzw.<br />
zum Teil infolge des Vorfalles abgetreten wurde;<br />
– von Seiten beider Subjekte, die von der Umschreibung betroffen waren, falls keine Abtretung der<br />
MwSt.-Schuld oder des MwSt.-Guthabens vorgenommen wurde, wobei jeder von ihnen die<br />
Daten der Geschäftsfälle angeben muss, die im Laufe des Steuerjahres durchgeführt wurden.<br />
B) Umwandlung zwischen dem 1. Jänner 2009 und dem Einreichungsdatum der jährlichen<br />
<strong>MWST</strong>.-Erklärung für das Jahr 2008<br />
In diesem Fall, nachdem die Tätigkeit für das Jahr 2008 vom Rechtsvorgänger (aufgenommene Gesellschaft,<br />
geteilte Gesellschaft, einbringendes, abtretendes oder schenkendes Subjekt usw.) ausgeübt<br />
wurde, können sich folgende Fälle ergeben:<br />
– bei Löschung des Rechtsvorgängers aufgrund der Umschreibung muss das dadurch entstehende<br />
Subjekt (aufnehmende Gesellschaft, berechtigte Gesellschaft, entgegennehmende Gesellschaft,<br />
aufnehmendes, beschenktes Subjekt usw.) zusätzlich zur eigenen Erklärung für das Jahr<br />
2008 auch die Erklärung für den Rechtsvorgänger (eingegliederte Gesellschaft, geteilte Gesellschaft,<br />
einbringendes, abtretendes, schenkendes Subjekt) einreichen. Ausgeschlossen ist der Fall,<br />
dass diese Erklärungspflicht bereits von letzterem Subjekt vorgenommen wurde. In dieser Erklärung<br />
sind im Teil, der dem Steuerpflichtigen vorbehalten ist, die Angaben des gelöschten Subjekts<br />
anzugeben. Im Teil der dem Erklärer vorbehalten ist, sind hingegen die Daten des Rechtsnachfolgers<br />
anzugeben, indem der Kode 9 in Bezug auf das bekleidete Amt anzugeben ist.<br />
Die für den Rechtsvorgänger eingereichte Erklärung wird getrennt von anderen MwSt.- Erklärungen<br />
eingereicht (siehe Abschnitt 1.1);<br />
– falls die Umschreibung hingegen nicht die Löschung des Rechtsvorgängers mit sich bringt ist<br />
jedes an der Umschreibung beteiligte Subjekt angehalten eine eigene MwSt.-Erklärung in Bezug<br />
auf die im Laufe des Steuerjahres 2008, auf das sich die Erklärung bezieht, durchgeführten Geschäftsvorfälle,<br />
einzureichen.<br />
3.3.1 – ABFASSUNGSMODALITÄTEN DER ERKLÄRUNG BEI UMWANDLUNGEN VON SUBJEK-<br />
TEN MIT VEREINHEITLICHTER <strong>MWST</strong>.- BUCHFÜHRUNG<br />
Im Falle von Umwandlungen im Laufe des Jahres 2008, die eine Löschung des Rechtsvorgängers,<br />
eine Abtretung, eine Einbringung eines Betriebsteiles usw. mit der Übertragung des MwSt.-Guthabens<br />
mit sich gebracht haben, muss der Steuerpflichtige folgendes ausfüllen:<br />
– das Titelblatt, in dem der Steuerpflichtige die eigenen meldeamtlichen Angaben anführen muss.<br />
– ein Formblatt (Formblatt Nr. 01) für sich selbst in dem auch alle Übersichten in Bezug auf die ausgeübte<br />
Tätigkeit, einschließlich der Teile 3 und 4 der Übersicht VA und der Teile 2 und 3 der Übersicht<br />
VL, abzufassen sind. In diesem Formblatt ist auch die Übersicht VT und die Übersicht VX für die<br />
Zusammenfassung der Daten in Bezug auf den Betrag, der für dieses Jahr geschuldet ist oder als<br />
Guthaben aufscheint und sich auf Subjekte bezieht, die an der Umwandlung teilgenommen haben;<br />
– ein Formblatt für jedes Subjekt, das an der Umwandlung beteiligt ist (zum Beispiel aufgenommene,<br />
getrennte Gesellschaft), in dem auch alle Übersichten in Bezug auf die ausgeübte Tätigkeit, einschließlich<br />
der Teile 3 und 4 der Übersicht VA und der Teile 2 und 3 der Übersicht VL, abzufassen sind.<br />
Für weitere Erklärungen zur Abfassung der Übersichten seitens der genannten Subjekte wird auf<br />
den Absatz 3.3.3. und auf den Absatz 3.4.2., verwiesen.<br />
3.3.2 – ABFASSUNGSMODALITÄTEN DER ERKLÄRUNG BEI UMWANDLUNGEN VON SUBJEK-<br />
TEN MIT GETRENNTEN BUCHHALTUNGEN (ART. 36)<br />
Im Falle, dass eines oder mehrere Subjekte, die an der Umwandlung teilgenommen haben, im Sinne<br />
des Art.36 mehrere Buchhaltungen geführt haben, können sich folgende Fälle ergeben.<br />
A) Getrennte Buchhaltungen, die nur vom erklärenden Steuerpflichtigen geführt wurden<br />
Der erklärende Steuerzahler muss folgende Vordrucke verwenden:<br />
1) das Titelblatt, in dem der Steuerzahler seine meldeamtlichen Angaben, anführen muss;<br />
2) so viele Formblätter für sich selbst, die der Anzahl der geführten Bücher entsprechen, wobei nur<br />
im ersten Formblatt Nr. 01 die zusammenfassenden Angaben aller ausgeübten Tätigkeiten aus<br />
den Übersichten VC, VD, VH, VK und VO, sowie aus den Teilen 3 und 4 der Übersicht VA und<br />
aus den Teilen 2 und 3 der Übersicht VL, anzugeben sind. Im selben Formblatt ist auch die Übersicht<br />
VT und die Übersicht VX abzufassen, um die gesamten Beträge, die in Bezug auf dieses<br />
Jahr noch einzuzahlen sind oder als Guthaben aufscheinen und sich auf die Subjekte beziehen,<br />
die an der Umschreibung teilgenommen haben zusammenzufassen;<br />
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