22.08.2013 Aufrufe

MWST. - Agenzia delle Entrate

MWST. - Agenzia delle Entrate

MWST. - Agenzia delle Entrate

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.

YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.

3ª Bozza 28/12/2007<br />

MwSt. 2009 MwSt.- Vordrucke für das Jahr 2008<br />

Der Rechtsvorgänger muss die eigene Erklärung ausschließlich mit Bezug auf die im Jahr 2008<br />

vor Umschreibung der Tätigkeit der durchgeführten Geschäfte, einreichen. In dieser Erklärung ist<br />

das Kästchen 3 der Zeile VA1 anzukreuzen um mitzuteilen, dass das Subjekt an einem außerordentlichen<br />

Geschäftsfall oder an einer Umschreibung teilgenommen hat und im Feld 4 muss das<br />

Guthaben aus der jährlichen <strong>MWST</strong>.-Erklärung/2008 angeführt werden, das zur Gänze bzw.<br />

zum Teil infolge des Vorfalles abgetreten wurde;<br />

– von Seiten beider Subjekte, die von der Umschreibung betroffen waren, falls keine Abtretung der<br />

MwSt.-Schuld oder des MwSt.-Guthabens vorgenommen wurde, wobei jeder von ihnen die<br />

Daten der Geschäftsfälle angeben muss, die im Laufe des Steuerjahres durchgeführt wurden.<br />

B) Umwandlung zwischen dem 1. Jänner 2009 und dem Einreichungsdatum der jährlichen<br />

<strong>MWST</strong>.-Erklärung für das Jahr 2008<br />

In diesem Fall, nachdem die Tätigkeit für das Jahr 2008 vom Rechtsvorgänger (aufgenommene Gesellschaft,<br />

geteilte Gesellschaft, einbringendes, abtretendes oder schenkendes Subjekt usw.) ausgeübt<br />

wurde, können sich folgende Fälle ergeben:<br />

– bei Löschung des Rechtsvorgängers aufgrund der Umschreibung muss das dadurch entstehende<br />

Subjekt (aufnehmende Gesellschaft, berechtigte Gesellschaft, entgegennehmende Gesellschaft,<br />

aufnehmendes, beschenktes Subjekt usw.) zusätzlich zur eigenen Erklärung für das Jahr<br />

2008 auch die Erklärung für den Rechtsvorgänger (eingegliederte Gesellschaft, geteilte Gesellschaft,<br />

einbringendes, abtretendes, schenkendes Subjekt) einreichen. Ausgeschlossen ist der Fall,<br />

dass diese Erklärungspflicht bereits von letzterem Subjekt vorgenommen wurde. In dieser Erklärung<br />

sind im Teil, der dem Steuerpflichtigen vorbehalten ist, die Angaben des gelöschten Subjekts<br />

anzugeben. Im Teil der dem Erklärer vorbehalten ist, sind hingegen die Daten des Rechtsnachfolgers<br />

anzugeben, indem der Kode 9 in Bezug auf das bekleidete Amt anzugeben ist.<br />

Die für den Rechtsvorgänger eingereichte Erklärung wird getrennt von anderen MwSt.- Erklärungen<br />

eingereicht (siehe Abschnitt 1.1);<br />

– falls die Umschreibung hingegen nicht die Löschung des Rechtsvorgängers mit sich bringt ist<br />

jedes an der Umschreibung beteiligte Subjekt angehalten eine eigene MwSt.-Erklärung in Bezug<br />

auf die im Laufe des Steuerjahres 2008, auf das sich die Erklärung bezieht, durchgeführten Geschäftsvorfälle,<br />

einzureichen.<br />

3.3.1 – ABFASSUNGSMODALITÄTEN DER ERKLÄRUNG BEI UMWANDLUNGEN VON SUBJEK-<br />

TEN MIT VEREINHEITLICHTER <strong>MWST</strong>.- BUCHFÜHRUNG<br />

Im Falle von Umwandlungen im Laufe des Jahres 2008, die eine Löschung des Rechtsvorgängers,<br />

eine Abtretung, eine Einbringung eines Betriebsteiles usw. mit der Übertragung des MwSt.-Guthabens<br />

mit sich gebracht haben, muss der Steuerpflichtige folgendes ausfüllen:<br />

– das Titelblatt, in dem der Steuerpflichtige die eigenen meldeamtlichen Angaben anführen muss.<br />

– ein Formblatt (Formblatt Nr. 01) für sich selbst in dem auch alle Übersichten in Bezug auf die ausgeübte<br />

Tätigkeit, einschließlich der Teile 3 und 4 der Übersicht VA und der Teile 2 und 3 der Übersicht<br />

VL, abzufassen sind. In diesem Formblatt ist auch die Übersicht VT und die Übersicht VX für die<br />

Zusammenfassung der Daten in Bezug auf den Betrag, der für dieses Jahr geschuldet ist oder als<br />

Guthaben aufscheint und sich auf Subjekte bezieht, die an der Umwandlung teilgenommen haben;<br />

– ein Formblatt für jedes Subjekt, das an der Umwandlung beteiligt ist (zum Beispiel aufgenommene,<br />

getrennte Gesellschaft), in dem auch alle Übersichten in Bezug auf die ausgeübte Tätigkeit, einschließlich<br />

der Teile 3 und 4 der Übersicht VA und der Teile 2 und 3 der Übersicht VL, abzufassen sind.<br />

Für weitere Erklärungen zur Abfassung der Übersichten seitens der genannten Subjekte wird auf<br />

den Absatz 3.3.3. und auf den Absatz 3.4.2., verwiesen.<br />

3.3.2 – ABFASSUNGSMODALITÄTEN DER ERKLÄRUNG BEI UMWANDLUNGEN VON SUBJEK-<br />

TEN MIT GETRENNTEN BUCHHALTUNGEN (ART. 36)<br />

Im Falle, dass eines oder mehrere Subjekte, die an der Umwandlung teilgenommen haben, im Sinne<br />

des Art.36 mehrere Buchhaltungen geführt haben, können sich folgende Fälle ergeben.<br />

A) Getrennte Buchhaltungen, die nur vom erklärenden Steuerpflichtigen geführt wurden<br />

Der erklärende Steuerzahler muss folgende Vordrucke verwenden:<br />

1) das Titelblatt, in dem der Steuerzahler seine meldeamtlichen Angaben, anführen muss;<br />

2) so viele Formblätter für sich selbst, die der Anzahl der geführten Bücher entsprechen, wobei nur<br />

im ersten Formblatt Nr. 01 die zusammenfassenden Angaben aller ausgeübten Tätigkeiten aus<br />

den Übersichten VC, VD, VH, VK und VO, sowie aus den Teilen 3 und 4 der Übersicht VA und<br />

aus den Teilen 2 und 3 der Übersicht VL, anzugeben sind. Im selben Formblatt ist auch die Übersicht<br />

VT und die Übersicht VX abzufassen, um die gesamten Beträge, die in Bezug auf dieses<br />

Jahr noch einzuzahlen sind oder als Guthaben aufscheinen und sich auf die Subjekte beziehen,<br />

die an der Umschreibung teilgenommen haben zusammenzufassen;<br />

14

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!